…oder ähnliche Investitionen entgegennimmt. Umfasst sind ua. die Gewährung von Krediten, der Erwerb, der Verkauf, der Nachlass und das Ausverhandeln von Forderungen und Wechsel, Treuhanddienstleistungen, die Ausstellung von Bankgarantien, die Finanzierung von Devisengeschäften und Leasing. Ein Rechtsträger gilt nicht als Einlageninstitut, wenn er Einlagen lediglich…
…Abs. 1 KStG 1988 steuerbefreit. Rz 151: Bei klassischen inländischen Investmentfonds wird dabei zwischen folgenden Erträgen unterschieden: Zu den ordentlichen Erträgen zählen: Zinserträge aus Bankeinlagen und sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten Zinserträge aus Forderungswertpapieren Dividenden aus inländischen und ausländischen Aktien sonstige ordentliche Erträge wie Erträge, die…
…für Stiftungen, für die der für das wirtschaftliche Eigentum relevante Inhalt einer Stiftungszusatzurkunde in einer notariellen Bestätigung festgehalten und anstelle der Originalurkunde als Teil des Compliance-Packages der Registerbehörde übermittelt werden kann. Im Meldeformular ist die notarielle Bestätigung als "sonstiges Dokument" zu übermitteln. Als Beschreibung…
…staatliche Nothilfen bzw. Zuschüsse von öffentlicher Hand (zB verschiedene Covid-19-Förderungen), deren Ziel etwa die Sicherstellung der Unternehmensfortführung ist, können Teil der Marktbedingungen sein, in denen Konzerngesellschaften handeln (sonstige Merkmale lokaler Märkte im Sinne von Kapitel I Abschnitt D.6.2. der OECD-VPL…
…offene Forderungen aus Lieferungen/sonstigen Leistungen oder Schadenersatzforderungen einbringt, liegt insoweit kein Barumsatz vor, der im Rahmen der Losungsermittlung mit Registrierkasse beim Inkassounternehmen zu erfassen ist, da dieses in keiner Geschäftsbeziehung zum Schuldner steht und im Auftrag des Gläubigers für diesen die offene Forderung eintreibt…
…2005/16/0209). Rz 49: Die Rechtsform allein ist nicht maßgebend. Die Gebührenfreiheit bestimmt sich nach der Satzung oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung. Beispiele: ausschließlich humanitäre, wohltätige Zwecke verfolgen zB Österreichische Gesellschaft vom Roten Kreuz Österreichisches Schwarzes Kreuz Arbeitersamariterbund Österreichs Österreichischer…
…einem sonstigen Vertragspartner abgeschlossen wurde. Rz 1606: Die Bestimmung des § 33 TP 21 Abs. 2 Z 3 GebG ist als lex specialis zu § 20 Z 5 GebG zu betrachten (vgl. VwGH 11.9.2014, 2012/16/0023). 27.10.5.4. Zessionen von Forderungen im…
…1 lit. d BewG 1955). Zum sonstigen Vermögen gehören jedenfalls in- und ausländische Kryptowährungen sowie Forderungen aus Privatdarlehen oder Kaufverträgen. Ein PKW ist mit dem gemeinen Wert (Fahrzeugbewertungslisten-Mittelwert) anzusetzen. Für die Bewertung von Grundvermögen (zB Eigentumswohnung) kommt der Einheitswert zur Anwendung (§ 1 Abs. 2…
…den Betrag von EUR 1.500.000 nicht unterschreiten (bis zu einem Kreditbetrag von EUR 1.500.000 sind die einschlägigen Rechtsvorschriften des KMU-Förderungsgesetzes und die dazu erstellte Richtlinie anzuwenden). Die Obergrenze des garantierten Obligos darf pro Projekt den Betrag von EUR 25 Mio…
…VwGH 5.2.1958, 1044/57). Rz 1597: Wird eine Forderung in eine Gesellschaft gegen Gewährung von Anteilen eingelegt, ergibt sich die Höhe des Entgelts aus dem Wert der ausgegebenen Anteile. Werden keine zusätzlichen Anteile gewährt und auch keine sonstige Gegenleistung vereinbart, so erfolgt die…
…für das wirtschaftliche Eigentum relevanten Inhalt des Vertrages zu übermitteln. Der relevante Inhalt umfasst jedenfalls die Kapitalanteile, Stimmrechte sowie sonstige Kontrollverhältnisse. Die Erklärung ist von allen Gesellschaftern zu zeichnen. Sollte der schriftlich oder mündlich abgeschlossene Gesellschaftsvertrag bzw. das Gründungsdokument keine Regelung über die Kapitalanteile enthalten…
…Erteilung, Verleihung und Anerkennung Rz 286: Der Gebühr unterliegen behördliche Akte (amtliche Ausfertigungen), mit denen eine persönliche Befugnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erteilt oder eine bestehende Befähigung bzw. sonstige gesetzliche Voraussetzung zur Ausübung einer solchen Tätigkeit anerkannt wird. Aus den Begriffen "Erteilung", "Verleihung", "Bewilligung" und…
…durch geeignete Unterlagen (ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch bzw. sonstige Nutzungsaufzeichnungen) nachzuweisen. Rz 430: Dem Kunden soll mittels Probefahrt eines Vorführkraftfahrzeuges ein konkreter Eindruck über die Fahrzeugeigenschaften einer bestimmten Type (Komfort, Fahrverhalten, Technik usw.) vermittelt werden. Vorführkraftfahrzeuge bezwecken die Förderung des Verkaufs von Neufahrzeugen. Bei einem Fahrzeughändler…
… 6 Z 14 lit. b EStG 1988 sieht in der Einlage von Wirtschaftsgütern und sonstigem Vermögen in eine Körperschaft dem Grunde nach einen tauschähnlichen Vorgang, der als Veräußerung des eingelegten Vermögens gegen Anschaffung neuer Anteile oder gegen Werterhöhung bereits bestehender Anteile (bei Fehlen einer Anteilsgewährung…
…in Angelegenheiten des Zollrechts | Die Befreiung gilt auch für Eingaben an das Zollamt Österreich und das Bundesfinanzgericht in Angelegenheiten des Zollrechts oder der sonstigen Eingangs- oder Ausgangsabgaben. | Z 5 | Eingaben in Konsularangelegenheiten an österreichische Vertretungsbehörden im Ausland | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine…
…Bedingungen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten zu erfüllen (Sec. VIII Rz 43 CRS-Kommentar). § 62 Z 3 GMSG nimmt von der Meldepflicht ferner aus: einen sonstigen Rechtsträger, bei dem ein geringes Risiko besteht, dass dieser zur Steuerhinterziehung missbraucht wird und der im Wesentlichen ähnliche…
…verbundenen ausländischen Unternehmen nicht als Verrechnungspreisverbindlichkeit anerkannt, so ist zu prüfen, ob durch das inländische Unternehmen eine verdeckte Ausschüttung oder verdeckte Einlage bewirkt wird (zB durch den Verzicht auf weitere Schritte zur Einbringung der Forderung, Rz 514 ff). Das Anerkenntnis der Verbindlichkeit kann zB durch…
…der Zessionar die Forderung nur bis zu jenem Betrag übernimmt, mit dem er tatsächlich vom Schuldner (debitor cessus) befriedigt wird. Damit ist die Zession von der Höhe des vom Schuldner tatsächlich eingehenden Betrages bedingt. Erhält der Zessionar vom Drittschuldner mehr als seiner Forderung gegenüber dem…
2.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern Rz 328: Werden in der Betriebsstätte körperliche Wirtschaftsgüter des Stammhauses genutzt, ohne dass sie der Betriebsstätte als fiktiver wirtschaftlicher Eigentümerin zuzurechnen sind, dann ist die Betriebsstätte - nach der geltenden Rechtslage - nicht mit einer fiktiven fremdüblichen Miete zu belasten…