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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…An rechtlich nicht oder nicht mehr existente Bescheidadressaten gerichtete Erledigungen sind rechtsunwirksam (nichtig). Rechtsunwirksam sind somit beispielsweise nach Form und Inhalt von Bescheiden gestaltete Schriftstücke, die gerichtet sind an eine beendete GesBR (zB VwGH 19.12.2007, 2007/13/0142), beendete unechte stille Gesellschaft (VwGH…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Stiftungen und vergleichbaren Rechtsträgern erhöht, bei denen einzelne Funktionen von Rechtsträgern wahrgenommen werden. Infolge der Regelung sind nicht mehr nur jene natürlichen Personen, welche Kontrolle auf die Funktionsträger ausüben, als wirtschaftliche Eigentümer mit "Ausübung von Kontrolle auf andere Weise" zu melden (siehe Abschnitt 2.7…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…das Jahr 2024 abgegeben, in der nur 9 Mio. Euro steuerbare Umsätze erklärt werden. Damit liegen ab dem 21.6.2025 die Zuständigkeitsvoraussetzungen für das Finanzamt für Großbetriebe nicht mehr vor. Ab dem Zeitpunkt, in dem das Finanzamt Österreich davon Kenntnis erlangt, wird es für…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…zu melden, wodurch Person 2 und Person 5 zwar nicht als direkte wirtschaftliche Eigentümer, sehr wohl aber als Nominee und Nominator im Register einzutragen sind. [Grafik]   Beispiel Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) innerhalb der Beteiligungskette (1): GmbH B und C sind Gesellschafter der GmbH A. GmbH…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, offizielle Identitätsdokumente einzuholen, da die potenziell Begünstigten möglicherweise noch keine Kenntnis von der Existenz des Trusts haben. Als risikobasierte Überprüfungsmaßnahmen kommen etwa die Einholung einer Erklärung des Settlors zur Bestätigung der Identitätsangaben des potenziell Begünstigten…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…zwei oder mehr steuerliche Ansässigkeiten verfügen. Eine natürliche Person gilt im Allgemeinen dann als in einem Staat steuerlich ansässig, wenn sie nach dem Recht dieses Staates (einschließlich Doppelbesteuerungsabkommen) aufgrund des Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthalts oder eines anderen ähnlichen Kriteriums steuerpflichtig ist. Es reicht somit nicht aus…