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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Änderungsmeldung am 10. Mai 2024, so ist die Frist für die jährliche Überprüfung ab diesem Meldedatum neu zu berechnen. Dies ist auch bei der Androhung und Verhängung von Zwangsstrafen entsprechend zu berücksichtigen. Die Androhung und Verhängung einer Zwangsstrafe ist gemäß § 16 Abs. 3 WiEReG an…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…so ist bei der Geschäftsführung des Rechtsträgers nachzufragen, ob für die Beurteilung des wirtschaftlichen Eigentums relevante von der Beteiligungsstruktur abweichende Stimmrechte oder Kontrollverhältnisse bestehen. Siehe hierzu Abschnitt 7.2 (Anforderungen an die Dokumente). Für inländische Zwischenebenen und oberste Rechtsträger ist die Einholung der Dokumente gemäß…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Personen: Die rechtlichen Eigentümer der GmbH A sind zwei natürliche Personen (Person 1 und 2) sowie eine juristische Person (GmbH B). Person 1 hält die Anteile treuhändig für Person 4, Person 2 hält die Anteile treuhändig für Person 5. Da die von Person 1 treuhändig…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Jänner 2024 neu eigeführte österreichische Kapitalgesellschaft Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) ist grundsätzlich mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vergleichbar, weist jedoch einige Besonderheiten auf. So dürfen weniger als 25% des Stammkapitals "Unternehmenswert-Anteile" sein. Diese Unternehmenswert-Anteile verfügen über keine Stimmrechte und sind von der Gesellschaft…

GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…rechtlichen Rahmenbeziehungen, insbesondere also auch der vertragsbezogenen Gestaltungsrechte (VwGH 16.10.1989, 88/15/0086). Unter einer Vertragsübernahme wird ein rechtsgeschäftlicher Vorgang verstanden, im Zuge dessen unter Zustimmung aller Beteiligten eine gesamte Vertragsstellung mit allen Rechten und Pflichten von einem der Vertragspartner auf einen neuen…

KfzBStR 2021 Rz 536–542B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…betreffend die einzureihende Ware vor, ist eine (NoVA-rechtliche) zolltarifarische Einreihung durch das Finanzamt vorzunehmen (§ 116 Abs. 1 BAO). Normverbrauchsabgaberechtlich genügt die Unterscheidung, ob ein Kraftrad oder ein anderes Kraftfahrzeug (Position 8703) vorliegt. Beim Kraftrad ist eine weitere Beurteilung vorzunehmen, welche der vier im NoVAG…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…vom Vorliegen einer Beschwerde auszugehen (vgl. zB VwGH 19.2.1997, 94/13/0269). Die Bezeichnung des Schriftsatzes ist bei der Beurteilung, ob eine Beschwerde vorliegt, nicht von ausschlaggebender Bedeutung (vgl. zB VwGH 12.8.2002, 2001/17/0171). Die Beschwerde muss nach § 250 Abs…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Die Verantwortung für die Beurteilung der erforderlichen rechtsformspezifischen Nachweise und für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer liegt bei den Rechtsträgern bzw. den Adressaten der jeweiligen gesetzlichen Sorgfaltspflichten. 7.5 Aktenvermerke Gemäß § 5a Abs. 3 WiEReG ist anstelle der Übermittlung von Urkunden unter gewissen…

GMSR Rz 37–385.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG) Rz 37: Es ist festzustellen, ob bei bestehenden Konten von Rechtsträgern der Kontoinhaber ein passiver NFE (§ 94 GMSG) mit einer oder mehreren beherrschenden Person(en) ist, bei denen es sich um meldepflichtige Personen handelt. Wenn…

VPR 2021 Rz 13–171.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…zutreffend) gezeigt, dass der im Ausland versteuerte Gewinn zu nieder und der in Österreich versteuerte Gewinn zu hoch angesetzt worden ist, dann bedarf eine korrespondierende Gewinnkorrektur auf österreichischer Seite keiner innerstaatlichen materiell-rechtlichen Grundlage, weil hier das DBA unmittelbar seine Sperrwirkung entfaltet (Rz 500). DBA…

KfzBStR 2021 Rz 1–7A. Definitionen und übergreifende Themen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Nutzfahrzeuge) ist ein neues Messverfahren zur Bestimmung der Abgasemissionen (Schadstoff- und CO2-Emissionen) und des Kraftstoff-/Stromverbrauchs von Kraftfahrzeugen. Das Testverfahren ist seit 1. September 2017 in der Europäischen Union eingeführt und gilt für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge. Hierzu gehört auch der neue Prüfzyklus WLTC…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…15/0025). Der AbgabepflichtigeVerwender muss, wenn er den BeweisGegenbeweis erbringen möchte, dassentsprechend vorsorgen (Beweisvorsorge) und er hat von sich aus initiativ und umfassend darzulegen, aus welchen Gründen der dauernde Standort des Kraftfahrzeuges nicht in Österreich ist (VwGH 30.1.2020, Ra 2019/16/0215; VwGH…

VPR 2021 Rz 1–51. Teil: Multinationale Konzernstrukturen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…im Verhältnis zu sämtlichen DBA-Partnerstaaten Österreichs unter Zugrundelegung der OECD-Leitlinien vorzunehmen sein. Rz 3: Die VPR 2021 sind auf der Grundlage der aktuellsten OECD-VPL erstellt und sollen ihre innerstaatliche Umsetzung erleichtern und sicherstellen (zur rechtlichen Bedeutung der OECD-VPL siehe Rz 19)…

VPR 2021 Rz 57–711.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…wie Kundendienst, Lieferbereitschaft oder Ersatzteilwesen, bei der Beurteilung der Vergleichbarkeit zu beachten. Im Dienstleistungsbereich sind bei der Vergleichbarkeit auch der Spezialisierungsgrad und die fachliche Qualifikation des Leistungserbringers von Relevanz. Rz 66: Marktanalyse: Bei einem Fremdvergleich muss jener Markt, auf dem die Fremdgeschäfte getätigt werden, mit…

VPR 2021 Rz 18–241.1.4. Rechtliche Bedeutung der OECD-VPL
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…In rechtlicher Hinsicht handelt es sich bei den OECD-VPL um eine Empfehlung des Rates der OECD (C(95)126/FINAL idF C(2017)37). Der Rat empfiehlt darin den Regierungen der OECD-Mitgliedstaaten, dass sie: "1.bei der Prüfung und gegebenenfalls Berichtigung von Verrechnungspreisen…

GMSR Rz 39–426. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…handelt, kann das meldende Finanzinstitut diese Feststellung daher zuerst durchführen. Kommt das meldende Finanzinstitut zu dem Schluss, dass der Kontoinhaber eines neuen Kontos keine meldepflichtige Person ist, wird vom Finanzinstitut nicht erwartet, eine Selbstauskunft zu beschaffen (FAQ 1820 vom Juni 2016Februar 2019 zu Sec. II…

GMSR Rz 31–325. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern (§§ 33 bis 42 GMSG, § 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…meldende Finanzinstitut nach dessen Ermessen von einer Überprüfung, Identifizierung und Meldung nach den Vorschriften dieses Gesetzes absehen (§ 34 GMSG). Die Anwendung dieser Ausnahmebestimmung liegt ausschließlich im Ermessen des Finanzinstituts und kann für alle oder jeweils für eine eindeutig identifizierte Gruppe bestehender Konten von Rechtsträgern erfolgen…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…die eine abweichende Beurteilung verlangen. Besondere Umstände werden jedenfalls bei Baubetriebsstätten vorliegen; denn es wäre nicht zu rechtfertigen, bei kurzfristig in Baubetriebsstätten eingesetztem Baugerät von einer Überführung der Wirtschaftsgüter in das Betriebsvermögen der Baubetriebsstätte auszugehen (EAS 3251). Rz 293: Bei unkörperlichen Wirtschaftsgütern (immateriellen Werten) löst…

VPR 2021 Rz 72–731.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit Rz 72: Die OECD-VPL lehnen im Allgemeinen eine rückwirkende Betrachtungsweise ab (zB Z 1.78 und 1.106 OECD-VPL; für die Ausnahme bei HTVI siehe Rz 154 ff). Für die Verrechnungspreisgestaltung ist daher der Grundsatz…

KfzBStR 2021 Rz 445–455B.1.4. Änderung der Verhältnisse (§ 1 Z 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…verwendeten Kraftfahrzeuges selbst zur Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe. Beispiel 1: Verkauf eines Fahrschulkraftfahrzeuges Verkauf eines Vorführkraftfahrzeuges Verkauf eines Kraftfahrzeuges mit Tageszulassung innerhalb von 3 Monaten ab Zulassung Verkauf eines Taxifahrzeuges Beispiel 2: Ein Taxiunternehmer verkauft ein bis dato begünstigt verwendetes Kraftfahrzeug an einen Unternehmer…