…FON und auch physisch nicht vom Berechtigungsumfang umfasst sind zB: im Zusammenhang mit der ANV stehende Formulare die keine Beilagen sind (zB Verf61) Zurückziehen einer L1 vor Bescheiderlassung Zurückziehen einer L1 nach erfolgter Bescheiderlassung (LStR Rz 912b) Antrag auf Rückzahlung der zu Unrecht einbehaltenen Lohnsteuer (…
…Anlass der Einräumung von Leitungsrechten auf die zu erhebende Einkommen- oder Körperschaftsteuer anzurechnen. Dafür ist das Finanzamt zuständig, das für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des von der Rechteeinräumung unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümers oder -bewirtschafters zuständig ist. Eine Rückzahlung der zu Unrecht einbehaltenen Abzugsteuer gemäß …
…gemäß § 240 Abs. 3 BAO erfolgen, weil sie in diesem Fall zu Unrecht einbehalten wurde. Für die Rückerstattung gemäß § 240 Abs. 3 BAO ist - so keine Spezialzuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe nach § 61 Abs. 4 Z 1 oder 2 BAO gegeben ist - jenes Finanzamt zuständig…
…des Prüfdienstes für Lohnabgaben und Beiträge zu bedienen (§ 86 Abs. 1 EStG 1988). 3.1.2.5. Ausgleich und Rückzahlung der Lohnsteuer Rz 91: Wurde Lohnsteuer (teilweise) zu Unrecht einbehalten, hat ein Ausgleich der zu viel einbehaltenen Lohnsteuer vorrangig im Wege der Veranlagung zu erfolgen (…
…3 BAO wurde in diesem Bundesgesetz u.a. dahingehend geändert, dass die für Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltenen Abzugsteuern maßgebliche Frist von drei Jahren auf fünf Jahre verlängert wurde. Da die bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen bzw. innerstaatlichen Verordnungen betreffend die Rückzahlung österreichischer Abzugsteuer auf…
…die Entrichtung nicht rückgängig gemacht wird. Die Rückgängigmachung (Beendigung) einer Entrichtung ist vor allem möglich: bei Bewilligung einer Aussetzung der Einhebung einer getilgten Abgabenschuldigkeit nach § 212a Abs. 6 BAO, bei Rückzahlung zu Unrecht zwangsweise eingebrachter Abgaben (§ 241 Abs. 1 BAO), als Folge von Anträgen nach …
…gezahlt, sodass das indisponible Einlagen-Subkonto um 14.000 zu erhöhen ist. 3. Zum Bilanzstichtag 31.12.X2 erfolgt eine Auflösung der ungebundenen Kapitalrücklage von 5.000, wobei dieser Vorgang keine Auswirkungen auf die Qualifikation dieses Betrages als disponible Einlage nach sich zieht. 4. Im…
…die Ankündigung als gegenstandslos zu betrachten ist, in Lauf gesetzt (§ 245 Abs. 1 BAO). Dies gilt sinngemäß, wenn eine Bescheidbegründung auf einen Bericht (§ 150 BAO) verweist. Enthält der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung oder keine Angabe über die Rechtsmittelfrist oder erklärt er zu Unrecht ein Rechtsmittel für…
…keine Abgabenschuld bestand, ist sie auf Antrag von der zur Einhebung der Abgabe zuständigen Abgabenbehörde (Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten) zurückzuzahlen (§ 241 Abs. 2 BAO). Solche Anträge können bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu…
…nicht zugelassenen Weg eingebracht, gilt es als nicht eingebracht und kann daher auch keine Entscheidungspflicht auslösen (VwGH 29.9.2011, 2011/16/0143 mit weiteren Nachweisen). Rz 1706: Die Rückforderung einer vermeintlich zu Unrecht entrichteten motorbezogenen Versicherungssteuer betrifft sowohl den Fall, in welchem bloß die…
…und gemäß § 45 Abs. 4 StVO 1960, die binnen 4 Wochen ab Einbringung zurückgezogen werden. Die Rückzahlung der zu Unrecht entrichteten Gebühr erfolgt durch jene Behörde, die für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum zeitlich unbeschränkten Parken in Kurzparkzonen gemäß § 45 Abs. 2 oder 4 StVO…
…geforderten Voraussetzungen - ohne (stattgebende) Bescheiderlassung erfolgt. Die Vornahme der Vergütung mittels Buchung und Zahlung ist ausreichend. Stellt sich jedoch in weiterer Folge heraus, dass die Vergütung der Normverbrauchsabgabe zu Unrecht erfolgt ist, kann die Rückforderung nicht mit Festsetzung bzw. (Null-)Festsetzung der Normverbrauchsabgabe (Festsetzungsbescheid im…
…Die Richtigkeit des Berichts spielt keine Rolle. Die formale Anknüpfung gilt sowohl, wenn der Abgabepflichtige zu Unrecht in den Bericht aufgenommen wurde (das Finanzamt für Großbetriebe wird ab dem zweitfolgenden Jahr zuständig), als auch, wenn der Abgabepflichtige zu Unrecht nicht in den Bericht aufgenommen wurde…