… 240 BAO mangels Vorliegens von zu Unrecht einbehaltenen Beträgen nicht erfolgen und ist in der Folge ein Behandeln der Frage der Steuerpflicht obsolet: Wie oben angeführt setzten die abzugspflichtigen Banken kein Fehlverhalten bei Abzug der Kapitalertragsteuer. Ein etwaiges Fehlverhalten läge (wie oben angeführt) dann vor…
… 240 BAO mangels Vorliegens von zu Unrecht einbehaltenen Beträgen nicht erfolgen und ist in der Folge ein Behandeln der Frage der Steuerpflicht obsolet: Wie oben angeführt setzten die abzugspflichtigen Banken kein Fehlverhalten bei Abzug der Kapitalertragsteuer. Ein etwaiges Fehlverhalten läge (wie oben angeführt) dann vor…
… 240 BAO mangels Vorliegens von zu Unrecht einbehaltenen Beträgen nicht erfolgen und ist in der Folge ein Behandeln der Frage der Steuerpflicht obsolet: Wie oben angeführt setzten die abzugspflichtigen Banken kein Fehl-verhalten bei Abzug der Kapitalertragsteuer. Ein etwaiges Fehlverhalten läge (wie oben angeführt) dann…
…er auf keine zu veranlagende Einkünfte gem. § 46 EStG angerechnet werden könne. Die Voraussetzungen für die beantragte Rückerstattung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages von € 550 gemäß § 240 Abs. 3 BAO wären daher erfüllt. Frau ***20*** würde in sämtlichen Beschwerden eine Möglichkeit Stellung zu nehmen…
…diese vor Überreichung der entsprechenden Abgabenerklärung entrichteten Beträge noch keine Steuerfreiheit bestand, wurde die motorbezogene Versicherungssteuer für diesen Zeitraum auch nicht zu Unrecht entrichtet. Liegt aber demnach - mangels Erfüllung aller für die Befreiung notwendigen Voraussetzungen - für den fraglichen Zeitraum keine zu Unrecht einbehaltene Abgabe vor…
…einkommensteuerpflichtig ist, kommt auch keine Rückerstattung des durch Steuerabzug einbehaltenen Betrages im Wege einer Antragsveranlagung in Betracht, weil er auf keine zu veranlagenden Einkünfte gemäß § 46 EStG angerechnet werden kann. Die Voraussetzungen für die beantragte Rückerstattung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages von € 550 gemäß §…
…3 BAO für die KEST-Erstattungen der „Altfälle“ nicht erfüllt, weil keine zu „Unrecht einbehaltende Abgabe“ vorliegt. Eine diskriminierungsfreie Behandlung der KESt-Rückerstattung bei Portfoliodividenden an EU‑Gesellschaften verlangt die steuerliche Gleichbehandlung mit Portfolioausschüttungen zwischen Inlandsgesellschaften und bei diesen erfolgt die KESt-Anrechnung im Wege der…
…diese vor Überreichung der entsprechenden Abgabenerklärung entrichteten Beträge noch keine Steuerfreiheit bestand, wurde die motorbezogene Versicherungssteuer für diesen Zeitraum auch nicht zu Unrecht entrichtet. Liegt aber demnach - mangels Erfüllung aller für die Befreiung notwendigen Voraussetzungen - für den fraglichen Zeitraum keine zu Unrecht einbehaltene Abgabe vor…
…diese vor Überreichung der entsprechenden Abgabenerklärung entrichteten Beträge noch keine Steuerfreiheit bestand, wurde die motorbezogene Versicherungssteuer für diesen Zeitraum auch nicht zu Unrecht entrichtet. Liegt aber demnach - mangels Erfüllung aller für die Befreiung notwendigen Voraussetzungen - für den fraglichen Zeitraum keine zu Unrecht einbehaltene Abgabe vor…
…daher höflich angehalten, "im Wege der Einhaltung der Gesetze, diesen Fehler umgehend zu korrigieren und die zu Unrecht einbehaltenen Beträge samt Zinsen nachzuzahlen. Anderenfalls werden weitere Mittel zu ergreifen sein." Mit Berufungsvorentscheidung vom 15. Juni 2011 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt stellte…
…einzubehalten und abzuführen sind, ist der Abfuhrpflichtige berechtigt, während eines Kalenderjahres zu Unrecht einbehaltene Beträge bis zum Ablauf dieses Kalenderjahres auszugleichen oder auf Verlangen des Abgabepflichtigen zurückzuzahlen. (2) Bei Wegzug des Schuldners der Kapitalertragsteuer oder Verlegung der kuponauszahlenden Stelle (§ 95 Abs. 3 Z 2 erster…
…fehlerhaftes Vorgehen des Abfuhrpflichtigen gegenüber dem dem Steuerabzug ausgesetzten Empfänger der Beträge, das zu Lasten des letztgenannten ausschlägt, korrigieren zu können. Diese Vorschrift räumt dem Betroffenen aber keine Rechte ein die nicht materiellrechtlich vorgesehen sind. Da die Versicherungssteuer nicht zu Unrecht einbehalten und abgeführt wurde…
…dass kein solcher Rückzahlungsantrag gestellt werden wird, keine rechtlichen Wirkungen." Auf den konkreten Sachverhalt umgelegt bedeutet dies, dass - sofern die Behörde Kenntnis von der zu Unrecht einbehaltenen Lohnsteuer hat - die Steuerkorrektur bei Beantragung einer Steuerveranlagung zwingend vorzunehmen ist und die Richtigstellung der Steuerberechnung bei der…
…1) die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist, b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im…
…Abs. 2 KStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht unterliegt und außerdem gegenständliche keine Befreiungserklärung abgegeben wurde, weshalb die Einbehaltung der Kapitalertragsteuer durch die Bank rechtmäßig erfolgte. Da jedoch nach § 240 Abs. 3 BAO eine Erstattung der entrichteten Kapitalertragsteuer nur für zu Unrecht einbehaltene Beträge möglich ist…
…keine (gegenteilige) zu der von ihr vertretenen Rechtsansicht gefunden habe. Über die Berufungen wurde erwogen: Gemäß § 240 Abs. 1 BAO ist bei Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen ohne dessen Mitwirkung einzubehalten und abzuführen sind, der Abfuhrpflichtige berechtigt, während eines Kalenderjahres zu Unrecht einbehaltene Beträge…
…G. Rückzahlung" überschrieben und enthalten Bestimmungen zur Rückzahlung von Guthaben, zu Unrecht einbehaltenen Beträgen und zu Unrecht zwangsweise eingebrachten Beträgen. Dem Anbringen ein Verständnis beizulegen, dass damit zu Unrecht einbehaltene Beträge iSd § 240 BAO oder zu Unrecht eingebrachte Beträge iSd § 241 BAO gemeint sein könnten…
…Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 3.9.2020 mit Rechtswidrigkeit behaftet sei, da die Abgabenbehörde die anzuwendende Grunderwerbsteuerbefreiung nicht berücksichtigt und die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages auf der Grundlage von § 240 Abs 3 BAO abgelehnt habe. Die Bf. verzichtete auf eine…
…tatsächlich oder vermeintlich) unrichtigen Besteuerung zu beantragen: Gemäß § 240 Abs. 1 BAO ist bei Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen ohne dessen Mitwirkung einzubehalten und abzuführen sind, der Abfuhrpflichtige, also der Arbeitgeber berechtigt, während eines Kalenderjahres zu Unrecht einbehaltene Beträge bis zum Ablauf dieses Kalenderjahres…
…Abgabepflichtigen die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist, b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im…