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VPR 2021 Rz 498–5064. Teil: Abgabenbehördliche Verrechnungspreisprüfung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Wiederaufnahmegrund vorliegt, zB weil im Rahmen der Bearbeitung der Gegenberichtigung neue, entscheidungswesentliche Tatsachen hervorkommen, kann das Verfahren auf Basis des § 303 BAO wiederaufgenommen werden. Die Berichtigung durch den anderen Staat stellt für sich keine neue Tatsache dar (BFG 29.12.2017, RV/6100410/2017). Auch…

GebR 2025 Rz 1800–181231.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…keine Zeugnisgebühr nach dem GebG zu entrichten ist (siehe Rz 635 ff). Die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung unterliegt - unabhängig einer Gebührenpflicht nach dem GebG - der Abgabenpflicht nach der BVwAbgV iHv 2,10 Euro. Rz 1808: Werden durch eine Amtshandlung mehrere persönliche Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächliche…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…3 WiEReG ist das Vorliegen berechtigter Gründe keine Voraussetzung für die Übermittlung der notariellen Bestätigung. In der notariellen Bestätigung ist festzuhalten, dass diese Bestätigung über alle in der Urkunde enthaltenen für das wirtschaftliche Eigentum relevanten Tatsachen ausgestellt wird. Ein Anwendungsbeispiel ergibt sich beispielweise für Stiftungen…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…sich nicht auf eine Selbstauskunft oder auf Belege verlassen, wenn eine sorgfältige Person in der Position des meldenden Finanzinstituts die Selbstauskunft oder die Belege angesichts des vorliegenden Wissens über die maßgeblichen Tatsachen und Umstände (einschließlich des Wissens des Kundenbetreuers), die in der Selbstauskunft enthalten sind…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

Hinweis Da für kleine und mittelgroße GmbH bilanzielle Erleichterungen bestehen, kann die Evidenzkontoführung vereinfacht erfolgen. Zu näheren Ausführungen samt Beispielen siehe Anhang I . Weiters ist in Anhang II eine tabellarische Kurzübersicht über mögliche Eigenkapitalbewegungen und ihre Auswirkungen auf die Evidenzkonten enthalten. 1. Voraussetzungen für Einlagenrückzahlungen…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…dass hinsichtlich des Kraftfahrzeuges der dauernde Standort im Inland auch tatsächlich (endgültig) aufgegeben wird (keine Zulassungsverpflichtung im Inland). Der Antrag auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe ist mittels Formular NOVA 2 geltend zu machen. Beispiel 13: Herr Ö mit Wohnsitz in Österreich arbeitet ab März 2018 bei…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Dies gilt gleichermaßen, wenn ein Haftungsbescheid (§ 202 BAO) der Bescheid über den Abgabenanspruch ist. Wurde kein Bescheid über den Abgabenanspruch erlassen, so kann der Haftungspflichtige die Höhe des Abgabenanspruches in der Bescheidbeschwerde gegen den Haftungsbescheid anfechten (zB VwGH 27.1.2010, 2009/16/0309). Auch…

GebR 2025 Rz 1083–109413. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ff) maßgeblichen Tatsachen vorliegen noch werden Umstände beurkundet, die die Befreiung ausschließen würden, so ist die Gebührenpflicht zwar zu vermuten, ein Gegenbeweis ist jedoch zulässig (VwGH 10.6.1991, 90/15/0026). Rz 1094: Den Gegenbeweis hat der Abgabepflichtige zu erbringen. Wird kein Gegenbeweis angeboten…

GMSR Rz 7–92. Allgemeine Sorgfaltspflichten (§§ 7 bis 9 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…haben und diese auch einfach übermitteln können. Das meldende Finanzinstitut muss darüber hinaus nachvollziehen können, wann und wie es Daten über Tatsachen übermittelt hat, über die es Kenntnis erlangt hat und die die Verlässlichkeit der Unterlagen betreffen können, und es muss in der Lage sein…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Person oder ein Rechtsträger in einem teilnehmenden Staat steuerlich ansässig ist. Wenn keine steuerliche Ansässigkeit vorliegt (zB bei einer Personengesellschaft) gilt der Rechtsträger in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort seiner tatsächlichen Geschäftsleitung befindet (Sec. VIII Rz 106 CRS-Kommentar). Personengesellschaften werden in…

KfzBStR 2021 Rz 550–558B.2.2.3. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ungleich lange Hebelarme, so dass sich die Verlängerungen der Radachsen ungefähr im Kurvenmittelpunkt schneiden (Ackermann-Prinzip). Ein Hinweis auf ein richtig dimensioniertes Lenktrapez ist die Tatsache, dass sich die verlängerten Lenkhebel an den Achsschenkeln in Geradeausstellung in der Mitte der Hinterachse treffen (siehe Abbildung, Quelle:…

GMSR Rz 78–8011.6. Non-Financial Entity (§§ 93 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…gehalten wird, auch wenn es tatsächlich diese Einkünfte nicht erzielt (FAQ 2 vom Juni 2016 zu Sec. VIII D). Bei der Festlegung der Bedeutung von passiven Einkünften muss ein Bezug zu den jeweiligen speziellen nationalen Regelungen erfolgen. Es besteht zwar grundsätzlich keine Definition, was passive…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…festzusetzen, als ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er vom zugrundeliegenden Anbringen (zB Abgabenerklärung) abweicht oder als ein Bescheid angefochten wird, dem kein Anbringen zugrunde liegt (zB bei amtswegiger Erlassung eines Haftungsbescheides); als für denselben Zeitraum nicht zugleich Anspruchszinsen (§ 205 BAO) oder Umsatzsteuerzinsen …

GebR 2025 Rz 630–64110.13. Zeugnisse (§ 14 TP 14 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…30 Euro an. 10.13.1.2. Gebührenfreie amtliche Mitteilung Rz 635: Kein gebührenpflichtiges Zeugnis, sondern eine gebührenfreie amtliche Mitteilung liegt dann vor, wenn eine Erklärung (Bescheinigung, Bestätigung) über persönliche Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächliche Umstände an eine bestimmte, vom Ausstellungswerber verschiedene (physische oder juristische)…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…VwGH 20.4.1982, 81/14/0195). Indizien für die Nichtanerkennung eines Darlehens an den Gesellschafter dem Grunde nach und für die Qualifikation als verdeckte Ausschüttung wären insbesondere etwa, wenn keine Vereinbarung über die Rückzahlung, die Zinsfälligkeit oder den Kreditrahmen getroffen wurde, wenn Sicherheiten fehlen…

KfzBStR 2021 Rz 1300–1310B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (siehe Rz 354 bis 371). Rz 1306: Die erstmalige Zulassung in Österreich darf nur vorgenommen werden, wenn ein Genehmigungsdatensatz für das Kraftfahrzeug in der Genehmigungsdatenbank vorhanden ist und keine Zulassungssperre in der Datenbank eingetragen ist. Näheres zur Genehmigungsdatenbank bzw…

KfzBStR 2021 Rz 1670–1677D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Rz 1671: Gemäß § 5 Abs. 5 VersStG 1953 sind für die Steuerberechnung nicht die tatsächlichen Werte, sondern die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte maßgeblich (siehe Rz 1526 ff). Beispiel: Ein Pkw ist in Österreich zugelassen und bei einem österreichischen Versicherer kraftfahrzeughaftpflichtversichert. Der Versicherer hat die…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

… 2 Z 1 lit. b WiEReG die oberste Führungsebene subsidiär als wirtschaftliche Eigentümer gemeldet wurde, kann kein oberster Rechtsträger sein. Ein Verein oder andere eigentümerlose Gesellschaften können nur dann oberste Rechtsträger sein, wenn dieser oder diese unter der Kontrolle einer oder mehrerer natürlicher Personen stehen…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…Die unter Abschnitt 5.7.2. dargestellten Grundsätze für das Einziehen von Aktien gelten sinngemäß. Ein Rückkauf von Surrogatkapital außerhalb einer geplanten Einziehung zu einem dem Wert entsprechenden Preis ist ein rechtsgeschäftlicher Vorgang und kein Fall einer Einlagenrückzahlung; erfolgt später das Einziehen der eigenen Anteile…

InvFR 2018 Rz 103–1132.2.4. Auffangtatbestand des § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Abs. 1 Z 3 lit. a InvFG 2011 auslösen, weil dadurch keine tatsächlich direkt oder indirekt der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbare Steuer erhoben wird. Rz 113: Abweichend von § 10 Abs. 5 Z 3 letzter Satz KStG 1988 kann eine Befreiung für Dividenden als schädliche Befreiung iSd …