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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…erster Linie sollten Auszüge aus mit dem österreichischen Firmenbuch oder Register der wirtschaftlichen Eigentümer vergleichbaren, öffentlich zugänglichen Registern verwendet werden. Insbesondere kann zum Nachweis der Existenz ausländischer Rechtsträger mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland, in dem der 5. Geldwäscherichtlinie gleichwertige Anforderungen gelten…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…daNach § 2682 Abs. 1 BAO8 KFG 1967 lediglich den Wohnsitzsind Kraftfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, nicht aber dendie von Personen mit dem Hauptwohnsitz einer Person regelt undoder Sitz im Inland § 26 Abs. 2 BAO den gewöhnlichen Aufenthalt einer Person definiertin das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…inländischen Grundstücks keine Verpflichtung im Sinne der oben genannten Bestimmungen dar. Definitionsgemäß nicht in den Anwendungsbereich des WiEReG fallen: Im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften, da diese ein rechtlich unselbständiger Teil eines Rechtsträgers mit Sitz im Ausland sind Wohnungseigentümergemeinschaften Agrargemeinschaften Gesellschaften nach bürgerlichem Recht Einzelunternehmer…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

… 5a Abs. 1 Z 2 WiEReG beurteilt werden, wenn die ausländische Rechtsform mit einer bestimmten inländischen Rechtsform vergleichbar ist. Des Weiteren finden sich auch länderspezifische Informationen und Hinweise zu den landesüblichen Nachweisen (jeweils für spezielle, lokal verfügbare Rechtsträgertypen) auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen…

InvFR 2018 Rz 541–5527.4.1.1.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Ausländische Einkünfte aus inländischen Investmentfonds Rz 541: Inländische Investmentfonds stellen zwar kein Steuer- aber für Zwecke der KESt ein Empfängersubjekt dar. § 94 Z 10 EStG 1988 normiert für Investmentfonds eine eigene KESt-Befreiung bezüglich Dividenden, wenn deren Schuldner weder Wohnsitz, Sitz noch Ort der Geschäftsleitung…

InvFR 2018 Rz 573–5807.4.3. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Sitz im Inland grundsätzlich der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Somit sind sie abkommensberechtigt. Daher ist inländischen Immobilienfonds auf Antrag eine Ansässigkeitsbescheinigung zu erteilen, damit sie im anderen Vertragsstaat eine Entlastung der Gewinnausschüttungen ihrer ausländischen Grundstücksgesellschaften beantragen können.   7.4.3.1.2. Besteuerung von ausländischen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Fact-Set Research Systems, Morningstar oder ähnlichen zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer herangezogen werden (siehe auch Abschnitt 7.2.3.2 (Aktiengesellschaften und Europäische Gesellschaften)). Sollte der oberste Rechtsträger des meldepflichtigen Rechtsträgers eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Ausland sein, so ist diese gemäß…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…11.2017, Ra 2015/15/0066). Die Eigenschaft des ausländischen Abnehmers muss im Zeitpunkt des Abschlusses des Umsatzgeschäfts gegeben sein. Eine juristische Person gilt dann als ausländischer Abnehmer, wenn diese über keinen Sitz im Inland verfügt. Eine ausländische Zweigniederlassung eines in Österreich ansässigen Unternehmers, die…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…GmbH mit Sitz in Graz kauft im November 2018 ein normverbrauchsabgabepflichtiges Kraftfahrzeug von einem österreichischen Fahrzeughändler. Im Februar 2019 wird das Kraftfahrzeug abgemeldet, nach Deutschland (zur Betriebsstätte in München) verbracht und in Deutschland zum Verkehr zugelassen. Mit der Verbringung des Kraftfahrzeuges in die ausländische Betriebsstätte…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Eintragung in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) der Stammzahlenregisterbehörde (Bundeskanzleramt) vgl. die Ausführungen oben in Abschnitt 2.9 zu Trusts und trustähnlichen Vereinbarungen. Meldepflichtige ausländische Rechtsträger haben gemäß § 3 Abs. 7 WiEReG einen berufsmäßigen Parteienvertreter mit Sitz im Inland, der auch Zustellungsbevollmächtigter sein muss…

InvFR 2018 Rz 27–382.1.2. Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…bewilligt worden ist, nicht in Form eines Sondervermögens, sondern in Trustform oder in Satzungsform gebildet worden ist (§ 140 InvFG 2011). Es handelt sich in solchen Fällen in steuerlicher und aufsichtsrechtlicher Hinsicht um ausländische Fonds (siehe Rz 91 ff). Rz 32: In § 2 Abs. 1 InvFG…

InvFR 2018 Rz 91–1022.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Körperschaft vergleichbar sind; jede einem ausländischen Recht unterstehende Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien, unabhängig von ihrer Rechtsform, deren Vermögen nach dem Gesetz, der Satzung oder tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist und im Ausland nicht oder niedrig besteuert wird. Rz 95: Der in § 188…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Privatpersonen bedarf es zur Erbringung des Gegenbeweises in der Gesamtbetrachtung ergibt sich jedenfallsRegel eines ausländischen Nebenwohnsitzes, dasswelchem das Kraftfahrzeug zuzuordnen ist. die Erbringung des Gegenbeweises nach § 82 Abs. 8 erster Satz KFG 1967 grundsätzlich eine weitaus überwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges im Ausland zur Voraussetzung hat…

InvFR 2018 Rz 114–1252.2.5. Ausländische AIF in Immobilien
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…gesetzlichen Fiktion in § 42 letzter Satz ImmoInvFG gilt bei sämtlichen AIF in Immobilien das Vermögen stets nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt. Siehe Rz 104 ff. Rz 121: Bei sonstigen ausländischen Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien ist das Kriterium der Risikostreuung eigens zu prüfen. Dabei sind die…

InvFR 2018 Rz 103–1132.2.4. Auffangtatbestand des § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der ausländische Investmentstrukturen rechtsformunabhängig erfasst, die keine OGAW oder AIF sind. Die Besteuerungsfolgen des § 186 InvFG 2011 kommen jedoch nur dann zur Anwendung, wenn der ausländische Organismus sein Vermögen nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung (siehe Rz…

InvFR 2018 Rz 167–1763.1.1.3. Besteuerung von laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die ausschüttungsgleichen Erträge gemäß § 186 Abs. 2 Z 1 erster Satz InvFG 2011 entfallenden Kapitalertragsteuer zzgl. des freiwillig geleisteten Betrages gemäß § 124b Z 186 EStG 1988 auszuzahlen. Die Verpflichtung, eine KESt-Auszahlung vorzunehmen, besteht nicht für ausländische Investmentfonds und AIF gemäß AIFMG, weil § 58 Abs…

InvFR 2018 Rz 526–5367.3. Fondsverschmelzungen und Fondsliquidationen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…InvFG 2011 und führen auch zu einer KESt-Ausschüttung gemäß § 58 Abs. 2 zweiter Satz InvFG 2011. Rz 528: Diese Regelungen sind ebenso für inländische Verschmelzungen, die nicht auf Grundlage des InvFG 2011 stattfinden, sowie für ausländische Verschmelzungen anzuwenden, sofern eine Vergleichbarkeit mit Verschmelzungen gemäß §…

KfzBStR 2021 Rz 40–64A.2.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…8 KFG 1967 regelt als lex specialis, dass Kraftfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Kraftfahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen sind. Entsprechend…

KfzBStR 2021 Rz 1470–1472C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Reihe von Nachweisen, wie beispielsweise den Typenschein oder eine Versicherungsbestätigung erbringt (siehe § 37 Abs. 2 KFG 1967). Rz 1471: Bei einem in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeug, das auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet wird, ist Steuerschuldner die Person, die das…

InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…steuerpflichtigen Körperschaften 3.4.1. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften der "ersten" Art 3.4.1.1. Allgemeines Rz 378: Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben, unterliegen mit den Einkünften iSd § 98 EStG 1988 der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Dazu zählen einerseits Einkünfte aus…