…sodass durch einen amtlichen Gebrauch von Abschriften (Kopien) solcher Schriften keine Gebührenschuld begründet wird. Beispiel: Bei einer Behörde wird eine gebührenpflichtige Eingabe eingebracht und der ausländische Reisepass im Original sowie eine Kopie des ausländischen Reisepasses beigelegt. Der ausländische Reisepass im Original stellt ein im Ausland…
…Entrichtung der Gebühr tritt in diesem Fall dann ein, wenn von der Urkunde ein amtlicher Gebrauch im Inland gemacht wird (siehe Rz 120 ff). Rz 1192: Bleibt die ausdrückliche oder stillschweigende Genehmigung der Geschäftsführung durch den Geschäftsherrn aus bzw. hat er dadurch keinen Vorteil erlangt…
…1058 ff) beträgt die Gebühr 1/16% (= 0,0625%) der Wechselsumme. Wird ein solcher Wechsel nachträglich im Inland zahlbar gemacht oder gelangt er im Inland zu einem amtlichen Gebrauch, so ist in diesem Zeitpunkt die Gebühr auf den Betrag von 1/8% von der…
…3 Bogen vor. Eine Beilage (Bauplan) besteht aus 2 einseitig beschriebenen DIN A3 - Blättern. Es liegt ein Bogen vor. Einer Eingabe wird ein ausländischer Reisepass im Original beigelegt, von dem ein amtlicher Gebrauch gemacht wird. Der Reisepass unterliegt einer Zeugnisgebühr, die sich nach Bogen berechnet…
…Behörden oder ausländischen Gerichten ausgestellt worden sind, entsteht die Gebührenschuld, sobald von ihnen im Inland ein amtlicher Gebrauch gemacht wird (siehe Rz 120 ff). 8.2.5.3. Abschriften und Auszüge Rz 175: Die Tarifposten 1 (Abschriften) und 4 (Auszüge) des § 14 GebG sind in …
…Ausländische Schriften von denen im Inland ein amtlicher Gebrauch gemacht wird, sind unabhängig von einer etwaigen Vergebührung nach ausländischem Recht gebührenpflichtig. Rz 378: Auch eine gebührenfreie amtliche Mitteilung (siehe Rz 635 ff) unterliegt bei ihrer Verwendung als Beilage der Beilagengebühr. Rz 379: Schriften und Druckwerke…
…für Fremde (§ 94a FPG) | 56 Euro | 35 Euro | Z 3 | eines Lichtbildausweises für EWR-Bürger (§ 9 Abs. 3 NAG) | 56 Euro | 35 Euro Rz 513: Bei Vorlage von ausländischen Schriften durch den Antragsteller siehe Rz 120 ff (amtlicher Gebrauch).
…vergebühren, sobald von ihnen im Inland ein amtlicher Gebrauch gemacht wird, auch wenn sie nur in beglaubigter oder unbeglaubigter Abschrift verwendet werden (siehe Rz 120 ff). 10.13.2.3. Beispiele für Zeugnisse Rz 647: Beispiele für gebührenpflichtige Zeugnisse sind: Amtliche Dienstausweise und amtliche Legitimationspapiere…
…1 Z 5 GebG entsteht die Gebührenschuld bei Zeugnissen im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder der Hinausgabe; bei den im Ausland ausgestellten Zeugnissen, sobald von ihnen im Inland ein amtlicher Gebrauch gemacht wird (siehe Rz 174). 10.13.7.2. Gebührenschuldner Rz 655: Gemäß § 13 Abs…
…zur Befriedigung ihrer Forderung gelangen können | Z 14 | Waagzettel, solange davon kein amtlicher Gebrauch durch Verwendung als Beilage gemacht wird | Z 15 | Auszüge über Daten aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR), um die im diplomatischen Wege von auswärtigen Behörden entweder durch die…
…das Inland per Telefax löst, im Hinblick darauf, dass eine unbeglaubigte Abschrift ins Inland verbracht wird, keine Gebührenschuld aus. Rz 1074: Der amtliche Gebrauch umfasst vor allem den Gebrauch zu Beweiszwecken. § 20 Z 6 GebG sieht allerdings eine Befreiungsvorschrift vor. Demnach sind im Ausland beurkundete…
…der Gebührenschuld beim Wechsel Rz 1082: Das Gesetz knüpft den Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld beim Wechsel an verschiedene Tatbestände, die in der Eigenheit der wechselrechtlichen Vorgänge begründet sind, an: Körperliche Übergabe der Wechselurkunde, Indossierung, Annahme (Akzept), amtlicher Gebrauch, Vervollständigung. Näheres siehe Rz 1633 ff.
…Personen gemeinsam - ein Kredit- oder Darlehensvertrag iSd § 20 Z 5 GebG vorliegt. 16.3. Amtlicher Gebrauch von Auslandsurkunden in inländischen Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren Rz 1128: Voraussetzung für die Gebührenbefreiung nach § 20 Z 6 GebG ist, dass die Auslandsurkunde ausschließlich in einem Verfahren vor einem inländischen…
…unmittelbar durch die Geburt veranlasst ist. Die Geburt im Ausland ist mangels nachfolgender Zuwanderung für die Gewährung der Befreiung nicht schädlich. Rz 1737: Ausländische Dokumente, die aus Anlass der Geburt eines Kindes bei einer inländischen Behörde vorgelegt werden (amtlicher Gebrauch gemäß § 8 GebG), sind nach …
…Dies gilt nicht für Arbeitstage, die unabhängig von diesen Maßnahmen im Homeoffice verbracht worden wären (zB aufgrund arbeitsvertraglicher Regelungen). (2) Macht der Arbeitnehmer durch Mitteilung an den Arbeitgeber und das zuständige Finanzamt des Ansässigkeitsstaats Gebrauch von dieser Regelung, sind die Umstände (insbesondere die Anzahl der…
…Hinausgabe. Bei im Ausland von anderen Behörden als Gerichten beglaubigten Abschriften entsteht die Gebührenschuld gemäß § 11 Abs. 1 Z 5 GebG mit dem amtlichen Gebrauch (siehe Rz 120 ff) im Inland. 10.1.6.2. Gebührenschuldner Rz 267: In analoger Anwendung des § 13 Abs. 1…
…Schriften vorgelegt werden, ist daher mit 130 Euro zu vergebühren. Rz 732: Die Gebühr für ausländische Schriften fällt unabhängig von der Anzahl der vorgelegten Schriften und unabhängig von einer bereits erfolgten Vergebührung nach einem amtlichen Gebrauch der ausländischen Schrift an. 10.16.2. Befreiungen Rz…
…Rz 1630 ff). Wird ein solcher Wechsel nachträglich im Inland zahlbar gemacht, oder gelangt er im Inland zum amtlichen Gebrauch, so ist bei Eintritt dieses Umstandes die Gebühr auf das Ausmaß von 1/8% zu ergänzen. Beispiel: Ein im Ausland ausgestellter Wechsel, der ausschließlich im…
…wie die Eingabe, die sie vertreten (siehe Rz 481 ff). Rz 1851: Werden im Zuge einer Anmeldung eines neuen Wohnsitzes ausländische Dokumente (insbesondere ein ausländischer Reisepass) vorgelegt, ist das Vorliegen eines amtlichen Gebrauchs zu prüfen (siehe Rz 120 ff). Rz 1852: 1. Meldebestätigung gemäß § 19…
…349: Von Amts wegen hergestellte, nur für den internen Amtsgebrauch einer Behörde bestimmte Auszüge sind nicht gebührenpflichtig. Rz 350: Bei im Ausland ausgestellten Personenstandsurkunden (siehe Rz 343 ff) entsteht die Gebührenschuld mit dem amtlichen Gebrauch (siehe Rz 120 ff), also der Vorlage bei der Behörde…