…Ein Wechsel des AES-Schlüssels im laufenden Betrieb ist nicht zulässig. 3.3. Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheiten 3.3.1. Arten von Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheiten Als Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit im Sinne § 12 RKSV kommen zur Speicherung des privaten Schlüssels nur die Bauformen Signaturchip (Smartcard) oder Hardware…
…Auf Basis dieser Bemessungsgrundlage wird mittels der neuen Staffelung der durchschnittliche Steuerwert pro Kraftfahrzeug errechnet. Dieser wird mit der Anzahl der steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge des Fuhrparks multipliziert. Diese Berechnungsmethode ist auch auf bestehende Pauschalierungsbescheide anzuwenden. Ein Änderungsantrag zur Erwirkung einer Bescheidergänzung ist nicht erforderlich (§ 12 Abs…
… 2 Abs. 1 KfzStG 1992 steuerbefreit sind, sind dabei nicht zu berücksichtigen. Nähere Ausführungen zur Definition von Wechselkennzeichen siehe Rz 34. Rz 1428: Insgesamt können mit einem Wechselkennzeichen höchstens drei Kraftfahrzeuge betrieben werden. Steuerfrei sind somit höchstens zwei Kraftfahrzeuge, welche mit Wechselkennzeichen verwendet werden. Rz…
…2012, RV/1638-W/08). Diese Gewinnaufteilung beruht auf der Annahme, dass alle Teile des Unternehmens entsprechend dem angewendeten Aufteilungsschlüssel zur Rentabilität des Gesamtunternehmens beigetragen haben (OECD-MK Art. 7 Z 54 idF vor 2010). Obgleich die Anwendung dieser Methodik vom AOA abgelehnt wird, ist…
…im Ausland ausgestellter Wechsel gilt als ausschließlich im Ausland zahlbar, wenn die Adresse des Bezogenen, der Name dessen, der zahlen soll, auf das Ausland lautet und kein anderer inländischer Zahlungsort aus dem Wechsel ersichtlich ist. Rz 1643: Zur Entrichtung der Gebühr bei Wechseln sind der…
…Kerngeschäft des multinationalen Konzerns gehören, die nicht die Verwendung einzigartiger und wertvoller, immaterieller Wirtschaftsgüter erfordern oder zur Schaffung dieser führen und bei der keine substantiellen und signifikanten Risiken übernommen bzw. kontrolliert oder durch sie geschaffen werden (Z 7.45 OECD-VPL). Entscheidet sich der Abgabepflichtige…
17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…
…Abs. 2 UStG 1994 zu besteuern. Diese Entnahme ist - siehe die ertragsteuerrechtliche Beurteilung - zur Gänze außerhalb der Land- und Forstwirtschaft anzusehen. Es steht daher insoweit der volle Vorsteuerabzug zu. Beispiel 22: Mit einer netzgekoppelten 10 kWp-Anlage (Überschusseinspeisung) werden insgesamt 10.000 kWh Strom produziert…
3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…
…auf die der Wechsel lautet. Rz 1631: Die Gebühr beträgt 1/8% (= 0,125%) der Wechselsumme. Rz 1632: Für im Ausland ausgestellte und ausschließlich im Ausland zahlbare Wechsel (zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 1058 ff) beträgt die Gebühr 1/16% (= 0,0625…
…4. Wechsel der Zuständigkeit 1.4.1. Übertragung der Zuständigkeit (§ 57 BAO) Rz 22: Die Zuständigkeit für die Erhebung einer Abgabe kann von einem Finanzamt auf ein anderes Finanzamt übertragen werden, wenn der Zuständigkeitswechsel insbesondere zur Vereinfachung des Verfahrens oder zur Beschleunigung des Verfahrens dient…
…wobei den Optionen Rechnung getragen werden muss, die den beiden realistischerweise zur Verfügung stehen (Z 6.111 OECD-VPL). Eine einseitige Vergleichbarkeitsanalyse in Bezug auf die realistisch verfügbaren Optionen wird generell nicht ausreichend sein - auch nicht bei einer einseitigen Verrechnungspreismethode (Z 6.112 OECD-VPL…
…Tonnen die Mindeststeuer zur Anwendung kommt, 9 x 1,55 = 13,95 Euro < 15 Euro Mindeststeuer), Juni 9 Tonnen x 1,55 Euro = 15 Euro Mindeststeuer (9 Tonnen x 1,55 Euro = 13,95 Euro; es kommt die Mindeststeuer zur Anwendung…
…dem Inhalt des Wechsels zur Zahlung verpflichtet. Beispiel: "Salzburg, 1.1.03 Gegen diesen Wechsel zahlen Sie an Herrn Norbert Nehmer am 15.3.03 in Wien 3.000 Euro (dreitausend) Anton Aussteller An Herrn Bernhard Bezog" Rz 1622: Beim eigenen Wechsel (Sola-Wechsel) verspricht…
…118 Abs. 5 BAO zuständig: das für die betreffende Abgabe oder Feststellung zuständige Finanzamt, subsidiär jenes Finanzamt, das bei der Verwirklichung des dem Antrag zugrunde gelegten Sachverhaltes voraussichtlich zuständig wäre, wären beide Finanzämter zur Beurteilung des Sachverhaltes zuständig, so richtet sich die Zuständigkeit danach, welches…
…31.3.2023 endende abweichende Wirtschaftsjahr ist im Kalenderjahr 2023 zu veranlagen und die Quotenregelung ist daher anwendbar. Beispiel 2: Der Abgabepflichtige Y wechselt im Kalenderjahr 2023 von der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht: von 1.1.2023 bis 28.2.2023 ist Y beschränkt steuerpflichtig…
…noch keine Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe. Diese formelle Anknüpfung wird ab dem 21. Juli 2024 durch eine Anknüpfung an das Bestehen einer Verpflichtung zur Übermittlung eines länderbezogenen Berichts ersetzt. Die Zuständigkeit des Finanzamts für Großbetriebe für die Erhebung der Abgaben einer bestimmten Geschäftseinheit einer…
…Haftung, Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, die Aufnahme eines Wechsel(Scheck-)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden sowie für Unterschriftsbeglaubigungen (§ 14 TP 13 GebG, siehe Rz 610) sind vom Gebührenschuldner (siehe Rz 179 ff) an die Urkundspersonen (Notare oder andere zur Beurkundung befugte Personen…
…TP 17 Abs. 3 GebG; siehe Rz 1502 ff) Wechsel (§ 33 TP 22 Abs. 6 GebG; siehe Rz 1644 ff) Rz 79: Die Möglichkeit zur Selbstberechnung besteht für: Gebührenschuldner, die in ihrem Betrieb laufend eine Vielzahl gleichartiger Rechtsgeschäfte abschließen (siehe Rz 80) Bestandnehmer, zu deren…
…Angewiesene Unternehmer ist. Wer Unternehmer ist, richtet sich nach den unternehmensrechtlichen Bestimmungen. Für Wechsel sowie für an Order lautende und über eine Geldleistung ausgestellte Anweisungen auf einen Unternehmer und Verpflichtungsscheine eines Unternehmers sieht § 33 TP 22 GebG eine gesonderte Gebührenpflicht vor (siehe Rz 1620 ff).