…sind. eine Funktion gemäß § 2 Z 2 oder Z 3 WiEReG bei einem obersten Rechtsträger innehat; die Gesellschaft auf andere Weise letztlich kontrolliert; aufgrund einer entsprechenden Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) oder einer vergleichbaren rechtlichen Vereinbarung auf das Treugut (Aktienanteil, Beteiligung, Stimmrechte, sonstige Kontrollrechte (entsprechende Herrschafts- und…
…Der dahinterstehende Nominator (Treugeber) ist regelmäßig ebenfalls als wirtschaftlicher Eigentümer mit Art "Begünstigter" (bzw. "Stifter") unter Angabe der Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) und Auswahl der Rolle "Nominator (Treugeber)" zu melden, da er aufgrund der vertraglichen Vereinbarung Kontrolle auf die Stiftung ausübt. 2.7.3 Begünstigtenkreis Gemäß…
…Kriterien kein wirtschaftliches Eigentum vorliegt. Zu beachten ist jedoch, dass trotz Vorliegens der Voraussetzungen für eine subsidiäre Meldung eine (nicht für die Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentums relevante) Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftverhältnis) gemäß § 2a WiEReG auf der Ebene des meldepflichtigen Rechtsträgers bestehen kann, die zutreffendenfalls neben der…
…der Eigentümerkette hergestellt wird, und dadurch eine natürliche Person wirtschaftlicher Eigentümer des zu meldenden Rechtsträgers wird oder sich durch das Vorliegen einer Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) in der Beteiligungs- und Kontrollstruktur Art oder Umfang des wirtschaftlichen Eigentums eines direkten oder indirekten wirtschaftlichen Eigentümers ändern. Dies bedeutet…
… 5a Abs. 1 Z 2 WiEReG genannten Rechtsträger sind - außer in den unter den Abschnitten 7.2.5 (Treuhandschaften) und 7.2.6 (Sonstige Nachweise und Dokumente) beschriebenen Fällen- grundsätzlich keine Dokumente zu übermitteln. Das gilt somit für folgende Rechtsträger: Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften: Bei einer…
…an Kunden notwendig ist (zB durch Rückfrage bei Kunden, dass keine von dem erweiterten Auszug abweichenden Kontrollverhältnisse oder Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse) bestehen). Im Falle der Ausführung der Sorgfaltspflichten durch Dritte darf der Dritte die Informationen und die Auszüge dem betreffenden Verpflichteten übermitteln (zB § 13 Abs…
27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…
27.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit…