…am obersten Rechtsträger: 1%) und GmbH C (Anteil am obersten Rechtsträger: 100%). [Grafik] Beispiel oberster Rechtsträger (Variante 3): Die indirekten wirtschaftlichen Eigentümer der GmbH A sind jene Personen, die die entsprechenden Funktionen bei der Stiftung A (Stifter, Stiftungsvorstand und Begünstigter) ausüben. Die Stiftung A…
… 2 Z 1 lit. b WiEReG die oberste Führungsebene des meldepflichtigen Rechtsträgers als wirtschaftlicher Eigentümer festzustellen und an das Register zu melden. Ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ein Stifter oder Begünstigter einer Privatstiftung, dann sind weder die Körperschaft des öffentlichen Rechts noch Funktionsträger derselben…
…letztlich kontrolliert. Sollte eine Funktion nicht durch eine natürliche Person, sondern durch eine juristische Person wahrgenommen werden, so ist gemäß den Ausführungen in Abschnitt 2.7.6 (Behandlung von juristischen Personen als Stifter oder Begünstigter) vorzugehen. Zudem ist gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 lit…
… 5 Abs. 1 Z 3 lit. c und d WiEReG ist bei Meldungen zwingend anzugeben, ob bei einem Funktionsträger (zB Stifter/Gründer/Settlor oder Begünstigter) oder einer Person, die "Kontrolle auf andere Weise" über die Stiftung, den Fond, den Trust oder einen vergleichbaren Rechtsträger ausübt…
…der Kontrollverhältnisse vorgesehen. So können etwa für Stiftungen die Dokumentenarten "Stiftungsurkunde" und "Stiftungszusatzurkunde/Beistatut" ausgewählt werden, aus welchen in der Regel die Stifter und Stiftungsvorstände (sowie zumeist auch die Begünstigten) ersichtlich sind. Eine Auffangkategorie bietet zudem die Dokumentenart "Sonstiger Nachweis über Begünstigte", unter welcher beispielsweise…
…2 PSG), die keinesfalls Finanzinstitute sein können. Daher ist davon auszugehen, dass es sich bei österreichischen Privatstiftungen in der Regel um passive NFE handelt und in Folge die Stifter, die Begünstigten, die Letztbegünstigten und die Mitglieder des Stiftungsvorstands sowohl im Jahr der Gründung als auch…
… § 1 Abs. 1 Buchhaltungsagenturgesetz). 2.3.3.1.5. Stiftungen Rz 46: Stiftungen sind durch eine Anordnung des Stifters dauernd gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit. Beispiele: Stiftungen, die durch Gesetz begründet werden und dementsprechend zum weiteren Begriff der öffentlich-rechtlichen Anstalten zählen (zB ORF, § 1 ORF…