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KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Person mit Hauptwohnsitzdie ein Kraftfahrzeug im Inland verwendet, kommt § 82 Abs. 8 KFG 1967 mit der Monatsregel (sieherechtmäßige Besitz Rz 42) zum Tragenan diesem Kraftfahrzeug zukommt, ist unerheblich (VwGH 21.05.199627.1.2010, 952009/1116/03780107). Rz 47: Der Betrieb auf eigene Rechnung des…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der Lebensinteressen in Frage. Es ist dabei nicht nur auf die Verhältnisse eines Jahres, sondern auf einen längeren Beobachtungszeitraum abzustellen. Ob der PersonDer Eintragung ins amtliche Zentrale Melderegister kommt zwar eine Indizienwirkung zu, die ein Kraftfahrzeug im Inland verwendetdiese besagt aber lediglich, dass meldebehördlichen Vorgaben…

GebR 2025 Rz 179–1889. Gebührenschuldner bei den festen Gebühren (§ 13 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…siehe Rz 512) ist derjenige Gebührenschuldner, in dessen Interesse die Amtshandlung erfolgt. Rz 187: Bei folgenden nicht ausdrücklich im § 13 GebG angeführten Schriften ergibt sich die Person des Gebührenschuldners aus der jeweiligen Tarifpost: Einreise- und Aufenthaltstitel (§ 14 TP 8 GebG, siehe Rz 510 ff) Reisedokumente…

GebR 2025 Rz 1570–158027.10. Zessionen § 33 TP 21 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gebührengesetz 1957 enthält keine eigene Definition der Zession. Es ist daher auf jene des § 1392 ABGB zurückzugreifen. Eine Zession ist ein Vertrag zwischen Altgläubiger (Abtretender, Zedent) und Neugläubiger (Übernehmer, Zessionar). Gegenstand der Zession ist die Forderung des Altgläubigers gegenüber einer dritten Person (Schuldner, debitor cessus)…

GMSR Rz 31.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Nachnamen. Hat jedoch eine meldepflichtige Person bloß einen einzelnen Namen (sog. Mononym), dann ist für Zwecke des Punkts "first Name" "NFN" (No First Name) zu melden und sodann im Feld für "last Name" der einzelne Name anzugeben (FAQ 3 vom Juni 2016Februar 2019 zu Sec…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…ein hinreichendes Interesse an der Person des wirtschaftlichen Eigentümers des Rechtsträgers zu begründen, dürfen Verpflichtete gemäß § 9 Abs. 1 Z 6 bis 9 WiEReG namens und im Auftrag eines Mandanten Auszüge gemäß § 10 WiEReG abfragen, wobei diesfalls das Vorliegen des berechtigten Interesses dem berufsmäßigen Parteienvertreter…

GebR 2025 Rz 283–29710.2.1.1. Erteilung einer Befugnis, Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Tatbestandsmerkmalen der "Erteilung einer Befugnis" und der "Anerkennung einer Befähigung" stellt die Anerkennung einer "sonstigen gesetzlichen Voraussetzung" keine ausschließlich sachbezogene Alternative dar, sondern der Gegenstand der Anerkennung muss das Vorliegen subjektiver in der Person des Antragstellers gelegener gesetzlicher Voraussetzungen sein. Aus dem Merkmal der "Erteilung"…

KfzBStR 2021 Rz 1351–1357C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…dass es unerheblich ist, ob es sich bei der Person des Steuerpflichtigen um einen Unternehmer oder Nichtunternehmer handelt. Zum Beispiel wird auch ein Nichtunternehmer mit einem Wohnmobil über 3,5 Tonnen kraftfahrzeugsteuerpflichtig. Ausgenommen von der Kraftfahrzeugsteuer sind in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Krafträder…

InvFR 2018 Rz 68–732.1.3.3.3. Pensionsinvestmentfonds als Zukunftsvorsorge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…darüber hinausgehende Beiträge oder für Beiträge, die auf Grund der Person des Einzahlers (zB beschränkt Steuerpflichtiger oder unbeschränkt Steuerpflichtiger mit Anspruch auf gesetzliche Alterspension) nicht prämienbegünstigt sein können oder für Prämien selbst erfolgen. 2.1.3.3.3.2.3. Fristigkeit Rz 72: Die Aktienquote…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Person(en) beherrscht wird, ist oder sind. Ist eine beherrschende Person eines passiven NFE nicht in einem teilnehmenden Staat, sondern zB ausschließlich in der Republik Österreich ansässig, besteht keine Meldepflicht (FAQ 1 vom Juni 2016 zu Sec. VIII D). Die Meldepflicht ist vom Status des…

GebR 2025 Rz 514–51510.7.3. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…für das Entstehen der Gebührenschuld § 11 Abs. 1 Z 3 GebG und für die Person des Gebührenschuldners § 13 Abs. 1 Z 3 GebG anzuwenden. Die Behörde darf auf Antrag erteilte Aufenthaltstitel (Abs. 4 Z 1), Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts (Abs. 4a), ausgenommen in jenen Fällen…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Sache der Verwaltungsangelegenheit umschriebene Aufgabenbereich des Finanzamtes verstanden. Die Zuständigkeit hat immer eine sachliche Komponente - dh. das Finanzamt ist für die Erhebung einer bestimmten Abgabe oder für die Wahrnehmung einer bestimmten Angelegenheit zuständig. Die Zuständigkeit kann aber auch eine bestimmte auf die Person des Abgabepflichtigen (…

GMSR Rz 39–426. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 45 GMSG) Rz 41: Das meldende Finanzinstitut muss eine Selbstauskunft, die Bestandteil der Kontoeröffnungsunterlagen sein kann und anhand derer das meldende Finanzinstitut die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) des Kontoinhabers ermitteln kann, beschaffen und die Plausibilität dieser Selbstauskunft…

GebR 2025 Rz 259–26710.1.2. Amtliche Abschriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Bogen 10.1.6. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 265: Abschriften sind eine spezielle Form des Zeugnisses. Daher richten sich der Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld sowie die Person des Gebührenschuldners nach den Regelungen der Zeugnisgebühr (siehe Rz 654 f). 10.1.6.1. Gebührenschuld Rz…

BMF-010221/0708-VI/8/2016Erlass zum automatischen bzw. verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0708-VI/8/201620.10.2016

…AHG). Ungeachtet dessen kann etwa eine Spontaninformation auf Grundlage des § 8 EU-AHG zu erfolgen haben. Beispiel 6: An der B-OG sind zwei in Österreich sowie zwei im Ausland ansässige natürliche Personen und eine in Österreich ansässige juristische Person als Gesellschafter beteiligt. Ein an…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

5.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…2 WiEReG bis mindestens fünf Jahre nach dem Ende des wirtschaftlichen Eigentums der natürlichen Person aufzubewahren (siehe Abschnitt 4.7 Aufbewahrungspflichten der Rechtsträger). Der meldepflichtige Rechtsträger kann die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer anstelle der Einsicht in die oben genannten Dokumente auch durch Einsicht…

GMSR Rz 47–517.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…49 GMSG) Rz 48: Ein meldendes Finanzinstitut kann davon ausgehen, dass eine begünstigte natürliche Person (mit Ausnahme des Eigentümers) eines rückkaufsfähigen Versicherungsvertrags oder eines Rentenversicherungsvertrags, die eine Todesfallleistung erhält, keine meldepflichtige Person ist und dieses Finanzkonto als ein nicht meldepflichtiges Konto betrachten, es sei denn…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…zur Verfügung, durch die sie Einfluss auf 60% der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung hat. Person 2 und 3 sind mangels Kontrolle keine wirtschaftlichen Eigentümer der GmbH A. [Grafik]   2.3.2 Gemeinsame Kontrolle (Personengruppen) Zu beachten ist, dass im Anwendungsbereich des § 244 Abs. 2…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…gemäß § 4d Abs. 3 und 4 EStG 1988 ist immer nur der Begünstigtenkreis zu melden; die Mitglieder des Stiftungsvorstands; sowie jede sonstige natürliche Person, die die Privatstiftung auf andere Weise letztlich kontrolliert. Die genannten Personen bzw. Personengruppen sind anhand der Angaben im Firmenbuch, der Stiftungsurkunde…