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961 Treffer335 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

3.28. Normverbrauchsabgabe Rz 161: Für die Erhebung der Normverbrauchsabgabe ist in jenen Fällen, in denen der Abgabenschuldner ein Unternehmer iSd § 2 UStG 1994 ist, das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 11 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit…

KfzBStR 2021 Rz 219–228A.3.6.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.3.6.2. Normverbrauchsabgabe A.3.6.2.1. Rechtslage ab 1. Juli 2021 (BGBl. I Nr. 18/2021) Rz 219: Die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 2 Z 2 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 gilt ab 1. Juli 2021. Voraussetzung der…

KfzBStR 2021 Rz 354–362A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe Rz 354: Überblick über die Befreiungsbestimmungen des § 3 Abs. 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage abseit 1. Juli 2021) bzw. des § 3 Z 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 (Rechtslage bis 30. Juni…

KfzBStR 2021 Rz 400–404B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991) B.1. Steuergegenstand (§ 1 NoVAG 1991) B.1.1. Lieferung (§ 1 Z 1 NoVAG 1991) Rz 400: Der Normverbrauchsabgabe unterliegt die im Inland ausgeführte gewerbliche Lieferung von bisher noch nicht im Inland zugelassenen und vom NoVAG 1991 betroffenen Kraftfahrzeugen, die ein…

KfzBStR 2021 Rz 1209–1218B.12.4. Durchführung der Vergütung der Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…in Betracht. Es ist in solchen Fällen vielmehr eine Berichtigung (siehe § 8 NoVAG 1991) vorzunehmen. Rz 1213: Der Vergütungsanspruch steht dem Erwerber des Kraftfahrzeuges zu, der die Normverbrauchsabgabe zu tragen hat, wenn auf das konkrete Kraftfahrzeug ein in § 12 NoVAG 1991 angeführter Tatbestand zutrifft. Er…

KfzBStR 2021 Rz 527–530B.2.1.3. Von der Normverbrauchsabgabe nicht umfasste Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ob es sich beim konkreten Kraftfahrzeug um ein historisches Kraftfahrzeug handelt, welches damit vom Anwendungsbereich der Normverbrauchsabgabe ausgenommen ist, ist diese Eintragung in den Fahrzeugdokumenten maßgeblich. Zur Information werden die Voraussetzungen für die kraftfahrrechtliche Genehmigung als historisches Kraftfahrzeug hier dargestellt: Voraussetzung ist neben der Erhaltungswürdigkeit…

2021-0.103.774Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.103.77412.02.2021

  Aufgrund des Finanz-Organisationsreformgesetzes (FORG), BGBl. I Nr. 104/2019 sowie der Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG 1991), BGBl. Nr. 695/1991, durch das BGBl. I Nr. 18/2021, sind die Punkte 1.2, 1.4 und 4.3 des Erlasses zur Verordnung des Bundesministers…

KfzBStR 2021 Rz 500–511B.2. Kraftfahrzeuge (§ 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…in dem ein Tatbestand gemäß § 1 Z 1 bis 4 NoVAG 1991 gesetzt wird. B.2.1.2. Von der Normverbrauchsabgabe umfasste Kraftfahrzeuge Rz 503: Angelehnt an die Klassen des § 3 KFG 1967 umfasst § 2 NoVAG 1991 folgende vier Gruppen: Krafträder und Kraftfahrzeuge mit zwei…

KfzBStR 2021 Rz 517–526B.2.1.2.3. Personen- und Kombinationskraftwagen (Klasse M1)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (Klasse N1). Rz 522: ZumSeit dem 1. Juli 2021 umfasst der Anwendungsbereich der Normverbrauchsabgabe kommendes NoVAG 1991 auch Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung bis einschließlich 3.500 Kilogramm höchstes zulässiges Gesamtgewicht, also Kraftfahrzeuge der Klasse N1…

KfzBStR 2021 Rz 531–535B.2.2. Rechtslage bis 30. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2. Rechtslage bis 30. Juni 2021 B.2.2.1. Begriffe B.2.2.1.1. Normverbrauchsabgaberechtlicher Kraftfahrzeugbegriff Rz 531: Nach dem Wortlaut des § 2 NoVAG 1991 gelten als Kraftfahrzeuge: Krafträder, auch mit Beiwagen (Unterpositionen 8711 20, 8711 30, 8711 40 00 und…

KfzBStR 2021 Rz 536–542B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…betreffend die einzureihende Ware vor, ist eine (NoVA-rechtliche) zolltarifarische Einreihung durch das Finanzamt vorzunehmen (§ 116 Abs. 1 BAO). Normverbrauchsabgaberechtlich genügt die Unterscheidung, ob ein Kraftrad oder ein anderes Kraftfahrzeug (Position 8703) vorliegt. Beim Kraftrad ist eine weitere Beurteilung vorzunehmen, welche der vier im NoVAG…

KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Entscheidend ist, welcher KN-Position das Kraftfahrzeug zum Zeitpunkt der Zulassung in Österreich zuzuordnen ist: Daher muss in diesem Fall die Normverbrauchsabgabe entrichtet werden (§ 1 Z 3 NoVAG 1991). Beispiel 2: Ein Händler lässt auf Wunsch eines Kunden einen Pkw der Position 8703 in einen…

KfzBStR 2021 Rz 650–657B.3. Steuerbefreiungen (§ 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…BGBl. I Nr. 117/2005, nunmehr Klasse L2e und Klasse L6e) von der Normverbrauchsabgabe befreit. Der Hubraum ist bei Benzinmotoren mit 50 cm3 begrenzt; bei Dieselmotoren ist die Leistung mit 4 kW begrenzt. Rz 652: Die Befreiung gemäß § 3 Z 2 lit. a NoVAG 1991…

KfzBStR 2021 Rz 750–762B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

… 2 Abs. 1 UStG 1994). Für die Auslegung des Unternehmerbegriffes gelten auch für Zwecke der Normverbrauchsabgabe die Grundsätze des Umsatzsteuerrechts (siehe Rz 402 ff sowie UStR 2000 Rz 181 bis Rz 209). B.4.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 4 Z 1a NoVAG 1991) Rz 751: Abgabenschuldner…

KfzBStR 2021 Rz 800–805B.5. Bemessungsgrundlage (§ 5 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…5.1. Übersichtstabelle Rz 800: In dieser Tabelle werden die in § 1 NoVAG 1991 behandelten Tatbestände der Normverbrauchsabgabe mit der jeweiligen Bemessungsgrundlage dargestellt. | Handlung | NoVA-Tatbestand | Bemessungsgrundlage | Randzahlen | Inländische Lieferung | § 1 Z 1 und Z 4 | Entgelt iSd §…

KfzBStR 2021 Rz 900–904B.6. Tarif (§ 6 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…und in Österreich zugelassenen Pkw beträgt 6.000 Euro, der CO2-Ausstoß 130 g/km (WLTP). [Grafik]   6.000 Euro x 4% = 240 Euro - 350 Euro (Abzugsposten) = -110 ("Gutschrift") Da der Abzugsposten aber zu keiner Gutschrift führen kann, beträgt die Normverbrauchsabgabe Null.

KfzBStR 2021 Rz 1000–1006B.6.2.2.6. Rechtslagen von 1. Juni 1996 bis 30. Juni 2008
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Beispiele: 120 kW x 0,2 = 24% --> Höchststeuersatz 16% 50 kW x 0,2 = 10% --> Steuersatz 10% Die Steuer erhöht sich in jenen Fällen, in denen die Normverbrauchsabgabe nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist, um 20%. Rechtslage von 1…

KfzBStR 2021 Rz 1050–1055B.7. Entstehung der Steuerschuld (§ 7 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…werden (siehe Rz 225 f). Rz 1053: Nichtunternehmerfälle iZm Menschen mit Behinderungen In jenen Fällen, in denen die Normverbrauchsabgabe beim zuständigen Finanzamt durch den Menschen mit Behinderung entrichtet werden muss (beispielsweise Eigenimport oder innergemeinschaftlicher Erwerb eines Kraftfahrzeuges), entsteht die Steuerschuld mit dem Tag der Zulassung…

KfzBStR 2021 Rz 1100–1112B.8. Änderung der Abgabenbemessung (§ 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ist die Anmeldung für den Monat Februar zu berichtigen und die Differenz von 600 Euro an das Finanzamt zu entrichten. b) Der Unternehmer führt im März auf Grund eines Rechenfehlers bei einem verkauften Auto um 1.200 Euro zu viel Normverbrauchsabgabe an das Finanzamt ab…

KfzBStR 2021 Rz 1130–1135B.9. Aufzeichnungspflicht (§ 9 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.9. Aufzeichnungspflicht (§ 9 NoVAG 1991) B.9.1. Allgemeines Rz 1130: Der Unternehmer, der normverbrauchsabgabepflichtige Vorgänge ausführt, muss darüber im Inland Aufzeichnungen führen, aus denen eindeutig hervorgeht, welchem Vorgang ein Steuerbetrag zuzuordnen ist. Um die Vollständigkeit der steuerpflichtigen Vorgänge nachvollziehen zu können, müssen die…