Zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2011/85/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1265 (im Folgenden "Haushaltsrahmenrichtlinie") wird - ergänzend zu weiteren Umsetzungsmaßnahmen, insbesondere im Rahmen eines neuen Österreichischen Stabilitätspaktes 2025, einer Novelle der Gebarungsstatistik-Verordnung 2014 sowie einer Novelle des Fiskalrats- und Produktivitätsratgesetzes…
…bei den OECD-VPL um eine Empfehlung des Rates der OECD (C(95)126/FINAL idF C(2017)37). Der Rat empfiehlt darin den Regierungen der OECD-Mitgliedstaaten, dass sie: "1.bei der Prüfung und gegebenenfalls Berichtigung von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen zur Ermittlung der…
…Hinweise zu den landesüblichen Nachweisen (jeweils für spezielle, lokal verfügbare Rechtsträgertypen) auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen und können allenfalls über die Homepages der Register der wirtschaftlichen Eigentümer der anderen Mitgliedstaaten abgerufen werden. Zu beachten gilt, dass die länderspezifischen Informationen keinen vollständigen Überblick über…
…EuVECA sind alternative Investmentfonds (AIF), deren AIFM in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen ist und die ihr Kapital zu mindestens 70% in Unternehmen investieren, die zum Investitionszeitpunkt nicht für den Handel an einem geregelten Markt oder einem multilateralen Handelssystem zugelassen sind und weniger als 250 Personen…
…EuSEF sind Alternative Investmentfonds (AIF), die in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen sind und ihr Kapital zu mindestens 70% in Unternehmen investieren, die zum Investitionszeitpunkt nicht für den Handel an einem geregelten Markt oder einem multilateralen Handelssystem zugelassen sind und deren Gesellschaftsvertrag oder Satzung als vorrangiges…
…eines anderen EU-Mitgliedstaats gestellt werden (§ 60 Abs. 2 Z 1 BAO); siehe auch Rz 131. Die Aufgaben des Finanzamtes Österreich beschränken sich dabei auf: die Prüfung der Vollständigkeit und Zulässigkeit, die Weiterleitung und die Zustellung von Erledigungen der Abgabenbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten. Rz…
…Ermittlung fremdverhaltenskonformer Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen veröffentlicht (OECD-Verrechnungspreisleitlinien; OECD-VPL). Die Mitgliedstaaten der OECD wurden mit der Empfehlung des Rates der OECD aufgefordert, diesen OECD-Leitlinien bei abgabenbehördlichen Verrechnungspreisprüfungen und bei allfälligen Verrechnungspreisberichtigungen zu folgen. Da sich auch die UN in Ziffer 4 ihres…
…Indizien können sein: Der Ort der gewöhnlichen Verwendung des Kraftfahrzeuges, das Land der Registrierung (Zulassung) des Kraftfahrzeuges, der Wohnort des Erwerbers sowie das Bestehen oder Fehlen von Verbindungen des Erwerbers zu einzelnen Mitgliedstaaten. Die Feststellung hat anhand objektiver Umstände im Zeitpunkt der Lieferung zu erfolgen…
…Regierungsübereinkommender mehrseitigen Vereinbarung (§ 1 GMSG) Rz 1: Mit dem Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) wird die Anwendung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen sowohl im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund der geänderten EU-Amtshilferichtlinie (§ 1 Abs…
…3 WiEReG, wenn sie vom Inland aus verwaltet werden, oder falls sich die Verwaltung nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat befindet, wenn der Trustee im Namen des Trusts im Inland eine Geschäftsbeziehung aufnimmt oder sich im Namen des Trusts nach dem 1. April…
…3 WiEReG ausübt, dann ist der betreffende Rechtsträger stets oberster Rechtsträger. Diese Definition des Rechtsträgers umfasst auch vergleichbare Rechtsträger im Sinne des § 1 WiEReG mit einem Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland. Ein Verein oder eine eigentümerlose Gesellschaft, bei denen gemäß § 2…
…Formular zur Verfügung. Weitere Informationen zur Eintragung in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene können über die Homepage des Bundeskanzleramts (www.bundeskanzleramt.gv.at) abgerufen werden. Zudem haben Trusts und trustähnliche Vereinbarungen, deren Verwaltung sich nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat befindet, gemäß § 3…
…bei einem inländischen Fahrzeughändler ist dies der Zeitpunkt der Lieferung (Z 1). Bei Erwerb eines Kraftfahrzeuges in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch einen Unternehmer oder bei Erwerb eines Neufahrzeuges in einem anderen Mitgliedstaat durch einen Endverbraucher ist dies der Zeitpunkt des Erwerbs (sog…
…bei einem inländischen Fahrzeughändler ist dies der Zeitpunkt der Lieferung (Z 1). Bei Erwerb eines Kraftfahrzeuges in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch einen Unternehmer oder bei Erwerb eines Neufahrzeuges in einem anderen Mitgliedstaat durch einen Endverbraucher ist dies der Zeitpunkt des Erwerbs (sog…
…erfasst. Im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehende Mitglieder einer ausländischen Vertretungsbehörde sind berechtigt, alle zwei Jahre zwei Kraftfahrzeuge steuerfrei in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu erwerben. Voraussetzungen: Hinsichtlich des Verfahrens und der Bedingungen für die Entlastung gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes BGBl. Nr…
…im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung (neuerliche Zulassung - Juni 2023) zu bemessen. Beispiel 3: Ein Nutzfahrzeug der Klasse N1 (KN-Position 8704) wird im Oktober 2023 unmittelbar aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Österreich importiert. Erstmalig wurde das Nutzfahrzeug im Juli 2020 im anderen Mitgliedstaat zugelassen…
…Aufenthalt, ist wie folgt zu unterscheiden (vgl. UStR 2000 Rz 1062): Bei Abnehmern, deren Reisepass von einer Behörde eines Mitgliedstaates ausgestellt wurde, ist davon auszugehen, dass ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet vorliegt. In den übrigen Fällen ist von einem Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet auszugehen…
…der TatbestandsverwirklichungPflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe bereits durch den Erwerb. Zudem ist für das Kraftfahrzeug Erwerbsteuer in Österreich zu unterwerfenentrichten. Da das Kraftfahrzeug jedoch bereits in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (Italien) zugelassen war und unmittelbar aus einem solchen in das Inland gebracht wurde, ist …
…Kraftfahrzeug eines "anderen Steuerschuldners" (§ 1 Abs. 2 dritter Satz KfzStG 1992) ist nicht bloß ein Kraftfahrzeug eines anderen "inländischen" Steuerschuldners, sondern richtlinienkonform auch ein Kraftfahrzeug eines anderen Steuerschuldners aus einem anderen EU-Mitgliedstaat zu interpretieren (vgl. VwGH 18.05.2006, 2005/16/0282), unabhängig davon…
…nicht konkursfähig. Rz 31: Der Vertrieb von OGAW-Anteilen in Österreich ist jedoch auch dann von der FMA zu bewilligen, wenn ein OGAW, der in einem anderen Mitgliedstaat bewilligt worden ist, nicht in Form eines Sondervermögens, sondern in Trustform oder in Satzungsform gebildet worden ist (…