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KfzBStR 2021Krafträder (Klasse L3e, L4e, L5e und L7e / KN 8711)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Krafträder (Klasse L3e bis, L4e, L5e und L7e / KN 8711) | Rechtslage | BerechnungBerechnung Steuersatz in % | Ersatzberechnung | Höchststeuersatz | CO2-Malus | Erhöhungsbetrag | Anmerkungen | 01.01.202401.01.2026 - 31.12.2027 - 31.12.2024 | (CO2--EmissionswertAusstoß - 51) / 4- 53…

KfzBStR 2021 Rz 545–549B.2.2.2. Krafträder
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…2.2.2. Krafträder B.2.2.2.1. Begriffsbestimmung B.2.2.2.1.1. Wortlaut der KN-Position 8711 und der maßgeblichen Unterpositionen Rz 545: Position 8711 der Kombinierten Nomenklatur umfasst nach dem Wortlaut "Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit…

KfzBStR 2021 Rz 8–16Fahrzeugdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…im Feld P1 "Hubraum". Er wird in cm³ (Kubikzentimeter) angegeben. Invalidenkraftfahrzeug Rz 13: Ein Kraftfahrzeug mit einem Eigengewicht von nicht mehr als 300 kg mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h bei einer Belastung von 75 kg, das nach seiner Bauart und…

KfzBStR 2021 Rz 581–585B.2.2.4.5. Dreirad-Kraftfahrzeuge mit Lenkstange (8703 - 8711)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…die entsprechend umgebaut wurden, um Menschen mit körperlichen Behinderungen die Möglichkeit zu geben, das Kraftfahrzeug zu lenken. Nicht steuerbar waren Invalidenkraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 18 KFG 1967 mit einem Eigengewicht von nicht mehr als 300 kg und mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr…

KfzBStR 2021 Rz 912–918B.6.1.4. Maßgeblicher CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Wert handelt. Wird der nach den obigen Ausführungen (siehe Rz 908) für die Normverbrauchsabgabe relevante und nach dem WLTP-Messzyklus ermittelte CO2-Ausstoß in der Genehmigungsdatenbank erfasst, ist dieser für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe heranzuziehen. Rz 914: Bei Kraftfahrzeugen der Klasse gemäß § 2 Abs. 1…

KfzBStR 2021 Rz 925–929B.6.1.7. Wertänderungen des Tarifs (§ 6 Abs. 7 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Grenzwert | 253 g/km | 238 g/km | 223 g/km | 208 g/km | Malusbetrag | 50 Euro | 60 Euro | 70 Euro | 80 Euro | Höchststeuersatz | 50% | 60% | 70% | 80% Rz 928: Für Kraftfahrzeuge…

KfzBStR 2021 Rz 1018–1022B.6.2.5. Reduktion Wert der Konstante in Berechnungsformel und Verordnungsermächtigung (§ 6 Abs. 5 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…6.2.5. Reduktion Wert der Konstante in Berechnungsformel und Verordnungsermächtigung (§ 6 Abs. 5 NoVAG 1991) Rz 1018: Bei Krafträdern vermindert sich beginnend ab 1. Jänner 2024 der Wert 55 g alle zwei Jahre jeweils um den Wert zwei. 1. Jänner 2020: [Grafik]   1…

KfzBStR 2021 Rz 1518–1525C.5.2.3. Alle übrigen Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der Monatshöchststeuersatz von 80 Euro tageweise zu aliquotieren. Beispiel: Klein-Lkw mit 150 kW hat eine Bemessungsgrundlage von 126 kW. Die Berechnung anhand des Stufentarifs ergäbe bei monatlicher Entrichtung eine monatliche Kraftfahrzeugsteuer von 92,53 Euro, weshalb die Deckelung von 80 Euro zur Anwendung kommt…

KfzBStR 2021 Rz 1620–1622D. Motorbezogene Versicherungssteuer (VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Steuergegenstand (§ 1 VersStG 1953) Rz 1620: Der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Krafträder, Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen sowie alle übrigen Arten von Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen (ausgenommen Zugmaschinen und Motorkarren), welche haftpflichtversichert sind. Rz 1621…

KfzBStR 2021 Rz 1526–1531C.5.3. Werte laut Zulassungsbescheinigung und Einstufung, Umrechnung von PS in Kilowatt und Fehlen von Eintragungen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Motorleistung in PS (Pferdestärken) angegeben, hat eine Umrechnung auf Kilowatt nach der Formel: 1 PS = 0,73549875 kW zu erfolgen. Bruchteile von Kilowatt oder Gramm pro Kilometer sind auf volle Kilowatt oder Gramm pro Kilometer aufzurunden. Ist bei Kraftfahrzeugen, deren Typenschein (Einzelgenehmigungsbescheid) vor dem…

KfzBStR 2021 Rz 1532–1540C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Wirksamwerden der Änderungen Rz 1540: Die Anpassungen gelten ab dem 1. Jänner des Folgejahres nach dem Wirksamwerden der Änderungen und sind für jene Kraftfahrzeuge anzuwenden, die ab dem Wirksamwerden der Änderungen bis zum Wirksamwerden der Änderungen des Folgejahres erstmalig zugelassen werden. Randzahlen 1541 bis 1559…

KfzBStR 2021 Rz 531–535B.2.2. Rechtslage bis 30. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…256 vom 07.09.1987 S. 1) abgebildet. Die im Unionsrecht verankerte Kombinierte Nomenklatur stellt sohin kraft (dynamischer) Verweisung die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Beurteilung des Steuergegenstandes "Kraftfahrzeug" dar. Die Kombinierte Nomenklatur wird einmal jährlich im Amtsblatt der EU, Reihe L, in konsolidierter Form veröffentlicht…

KfzBStR 2021 Rz 900–904B.6. Tarif (§ 6 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…bis 0,49 abrunden, ab 0,50 aufrunden). Der Höchststeuersatz beträgt 30%. Beginnend ab 1. Jänner 2024 wird der CO2-Abzugsbetrag laufend gesenkt. Siehe dazu Rz 925. Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e sind seit 1. September 2022, aufgrund der Änderung durch BGBl. I Nr…

KfzBStR 2021 Rz 919–924B.6.1.6. Kraftfahrzeuge ohne CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 6 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…in welchem zwar ein CO2-Emissionswert gemessen wird, dieser aber keinen Emissionswert nach dem WLTP- oder NEFZ-Messzyklus darstellt, ist die Normverbrauchsabgabe bei Kraftfahrzeugen im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 4 NoVAG 1991 nach dem Zweifachen der Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt zu berechnen…

KfzBStR 2021 Rz 949–954B.6.2. Rechtslagen bis 30. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…30. Juni 2021 B.6.2.1. Motorräder B.6.2.1.1. Übersichtstabelle Rechtslagen Motorräder Rz 949: Diese Tabelle soll einenEinen Überblick über die verschiedenen Rechtslagen bei Motorrädern soll die Tabelle "Krafträder (Klasse L3e, L4e, L5e und L7e / KN 8711)" im Anhang III vermitteln…

KfzBStR 2021 Rz 1413–1418C.2.2.5. Invalidenkraftfahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 5 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Befreiungstatbestand ist erfüllt, wenn der Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges oder Anhängers einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des Einkommensteuerrechts hat und das Kraftfahrzeug oder der Anhänger ausschließlich oder vorwiegend in diesem Betrieb verwendet wird. Rz 1416: Ist der Zulassungsbesitzer eine natürliche Person, die einen Gewerbebetrieb…

KfzBStR 2021 Rz 500–511B.2. Kraftfahrzeuge (§ 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Fällen, in denen für ein Kraftfahrzeug noch keine Einteilung in eine Klasse getroffen wurde oder sich die Einteilung als falsch erweist, sollen die Vorgaben für die Einteilung in Klassen nach § 3 KFG 1967 sinngemäß gelten. Rz 502: Maßgebend ist die kraftfahrrechtliche Einstufung in jenem Zeitpunkt…

KfzBStR 2021 Rz 536–542B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung Rz 536: Die zolltarifarische Einreihung ist die einzige maßgebliche Grundlage für die Beurteilung, ob ein Kraftfahrzeug im Sinne des § 2 NoVAG 1991 vorliegt. Bei Zollsachverhalten führt sie die Zollbehörde primär mittels Annahme der (in der Regel einen…

KfzBStR 2021 Rz 930–935B.6.1.8. Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Unionsgebiet (§ 6 Abs. 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung im übrigen Unionsgebiet in Österreich anzuwenden gewesen wäre. Dabei ist für die Bonus-Malus-Berechnung und den Abzugsbetrag die Wertentwicklung des Kraftfahrzeuges zu berücksichtigen. Gleiches gilt für Gebrauchtfahrzeuge, die unmittelbar aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in das…

KfzBStR 2021 Rz 1351–1357C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Kraftfahrzeuge, die auf einem Anhänger durch Österreich durchgeführt werden). Überzählige Anhänger (siehe Rz 1358 bis 1366) sind steuerbar, allerdings auf Grund von § 1 Abs. 2 KfzStG 1992 befreit. Rz 1353: Das KfzStG 1992 knüpft die Steuerpflicht an die Tatsache der Zulassung eines Kraftfahrzeuges zum Verkehr…