…die im Falle der OG persönlich, unbeschränkt und solidarisch haften. Bei der KG haftet zumindest ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär), während die Haftung zumindest eines anderen Gesellschafters gemäß § 171 UGB auf seine Haftsumme eingeschränkt ist (Kommanditist). Da bei Personengesellschaften die Kapitalanteile der Gesellschafter nicht im Firmenbuch…
…einer bloßen Betriebsstätte eingesetzten GmbH & CO KGs, die zu 100% dem Kommanditisten gehören und bei denen die ebenfalls dem Kommanditisten gehörende Komplementär-GmbH lediglich die Haftungsfunktion als Arbeitsgesellschafter ausübt. Rz 385: Auch die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesBR), deren Gründung an keinen Formalakt gebunden ist…
…380). Rz 396: Sondervergütungen der KG liegen auch dann vor, wenn der Gesellschafter einen Geschäftsführungsvertrag formell nicht mit der KG, sondern mit der Komplementär-GmbH abgeschlossen hat (VwGH 23.3.1999, 99/14/0026); die Geschäftsführerbezüge bilden auch in diesem Fall Anteile an den in…
…ist jedoch darauf hinzuweisen, dass aus einem Werbungskostenüberschuss resultierende Verluste, soweit sie über die Hafteinlage des Kommanditisten hinausgehen, grundsätzlich nicht diesem, sondern dem Komplementär zuzurechnen sind (vgl. dazu EStR 2000 Rz 6018). Dabei ist aber zudem zu beachten, dass bei Einkünften, die im Rahmen von…
…gemäß § 188 BAO (Feststellung von Einkünften) wirken grundsätzlich allen Beteiligten gegenüber. Daher kann beispielsweise ein Kommanditist auch dann einen Vorlageantrag stellen, wenn der Komplementär die Bescheidbeschwerde eingebracht hat. Der Vorlageantrag ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinn des § 85 Abs. 1 BAO. Er…
…96/02/0386 zu einem Rechtsanwalt zu § 10 Abs. 1 letzter Satz AVG; BFG 18.01.2019, RV/2101121/2016 zu einem Komplementär). Bei Fehlen eines entsprechenden Vollmachtsnachweises (bzw. der Berufung auf diese) hat ein Mängelbehebungsauftrag gemäß § 86 Abs. 2 BAO zu ergehen (siehe oben…
…können sowohl die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) als auch die beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditisten) wirtschaftliche Eigentümer sein, wenn diese einen Kapitalanteil halten, der mehr als 25% beträgt. Kann kein wirtschaftlicher Eigentümer bei einer Kommanditgesellschaft ermittelt werden, so sind allerdings nur die Komplementäre subsidiäre wirtschaftliche Eigentümer…
…nicht auf den wirtschaftlichen Eigentümer der vertretungsbefugten juristischen Person abzustellen. Ist zB bei einer GmbH & Co KG als meldepflichtiger Rechtsträger die GmbH-Komplementärin alleine mit der Geschäftsführung betraut und konnten keine wirtschaftlichen Eigentümer festgestellt werden, sind die Geschäftsführer der GmbH subsidiär als wirtschaftliche Eigentümer festzustellen…