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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Gebilde aus Buchstaben einer üblichen Schrift, aus der ein Dritter, der den Namen des Unterzeichneten kennt, dessen Namen aus dem Schriftbild noch herauslesen kann. Sie muss nicht lesbar sein. Nötig ist aber ein die Identität des Unterschreibenden kennzeichnender, individueller Schriftzug, der entsprechende charakteristische Merkmale aufweist…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Rechtsträger betreffen, dh. jene Fälle, in denen der Nominee Eigentümer eines inländischen Rechtsträgers ist oder der Nominee-Direktor Geschäftsführer eines inländischen Rechtsträgers ist. Als angemessene und präzise Informationen über die Identität des Nominators gelten jedenfalls die Angaben, die von Rechtsträgern gemäß § 5 Abs. 1 Z…

GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…dem Schuldverhältnis ausscheidenden Partei tritt und deren gesamte vertragliche Rechtsstellung übernimmt, ohne dass dadurch der Inhalt oder die rechtliche Identität des bisherigen Schuldverhältnisses verändert werden. Die Vertragsübernahme enthält nicht nur eine Kombination von Forderungsabtretung und Schuldübernahme, sondern auch eine Übertragung der darüber hinausgreifenden rechtlichen Rahmenbeziehungen…

GebR 2025 Rz 1131–113517. Zusätze und Nachträge (§ 21 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…gebührenpflichtig. Rz 1132: Diese Bestimmung ist anwendbar, wenn durch den Zusatz oder Nachtrag eine Änderung von Rechten oder Pflichten bewirkt wird, ohne dass sich die Identität des Rechtsgeschäftes ändert. Wird der Rechtsgrund oder der Gegenstand der Verpflichtung geändert, so liegt ein Neuerungsgeschäft vor und es…

GebR 2025 Rz 1040–104511.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…auch für Rechtsgeschäfte, sofern und insoweit diese unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Die Vermeidung einer Doppelbesteuerung setzt grundsätzlich die Identität des Rechtsvorganges voraus. Rz 1041: Für die Anwendbarkeit dieser Befreiungsbestimmung genügt es, dass das Rechtsgeschäft überhaupt den in Rz 1040 genannten Verkehrsteuergesetzen unterliegt. Nicht erforderlich ist…

GebR 2025 Rz 1046–105712. Entstehen der Gebührenschuld (§ 16 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Urkunde an einen gemeinsam bestimmten Dritten zur Aufbewahrung. Die Gebührenschuld entsteht mit der Aushändigung. Rz 1054: Auch in Fällen einer Doppelvertretung (zB Identität des Geschäftsführers der anbotstellenden GmbH und der das Anbot empfangenden GmbH) löst ein Anbot allein keine Gebührenschuld aus. Damit die Gebührenschuld entsteht…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…aus ausländischen Handels-, Gesellschafts- oder Trustregistern gemäß § 5a Abs. 4 WiEReG bei Meldungen und Änderungsmeldungen nicht älter als 6 Wochen sein dürfen. Ersatzweise ist die Identität des ausländischen Rechtsträgers anhand anderer Dokumente, die von einer glaubwürdigen und unabhängigen Stelle stammen, zu überprüfen. Aus den ersatzweise…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…Feststellung der Identität verwendet wird, als Beleg nach § 101 Abs. 1 Z 2 GMSG. 3.Amtliche Dokumente Bei einem Rechtsträger gilt ein von einer autorisierten staatlichen Stelle (beispielsweise einer Regierung oder einer ihrer Behörden oder einer Gemeinde) ausgestelltes amtliches Dokument, das den Namen des Rechtsträgers…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…Erledigungsentwürfe Aktenvermerke (§ 89 BAO) Auszüge des Abgabenkontos Schriftverkehr mit anderen Abgabenbehörden (zB Amtshilfeersuchen) Niederschriften zB über die Einvernahme von Zeugen oder Auskunftspersonen (die Identität solcher Personen darf dem Abgabepflichtigen gegenüber nicht geheim gehalten werden) schriftliche Weisungen der Oberbehörde Akten eines Finanzstrafverfahrens, wenn sich die Abgabenbehörde…

GebR 2025 Rz 143–1518.1.2. Begünstigung für die Verwendung der Funktion E-ID (§ 11 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1 E-GovG dient die Funktion E-ID dem Nachweis der eindeutigen Identität eines Einschreiters und der Authentizität des elektronisch gestellten Anbringens in Verfahren, für die ein Verantwortlicher des öffentlichen Bereichs eine für den Einsatz der Funktion E-ID taugliche technische Umgebung eingerichtet hat. Die…

KfzBStR 2021 Rz 376–379A.3.7.4. Legitimationskarte
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…auf Antrag eine Legitimationskarte mit bis zu dreijähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, aus der die Identität, die Staatsangehörigkeit und die Funktion des Inhabers zu ersehen sind. Die Gültigkeitsdauer wird auf dem Ausweis vermerkt und auf Antrag verlängert. Der Ausweis verliert seine Gültigkeit mit Ablauf der Gültigkeitsdauer oder…

GebR 2025 Rz 1109–111715. Mehrere Rechtsgeschäfte in einer Urkunde (§ 19 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Identität der Vertragsparteien Rz 1114: Die Gebührenbefreiung von Erfüllungs- und Sicherungsgeschäften gemäß § 19 Abs. 2 GebG zweiter Satz hängt davon ab, dass diese Geschäfte zwischen denselben Parteien des Hauptgeschäftes abgeschlossen werden. Beispiel 1: Parteienidentität liegt vor, wenn der Schuldner des Hauptgeschäftes seine Liegenschaft verpfändet oder…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…oder bekannt sein müssten wie dem Dienstleister (Sec. VII Rz 4 CRS-Kommentar). 7.1.2. Verlass auf Belege Rz 45: Ein meldendes Finanzinstitut darf sich nicht auf Belege verlassen, die nicht angemessen die Identität der Person, die den Beleg erbringt, nachweisen, die Informationen enthalten…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…festzustellen. Bei Personen ohne Wohnsitz im Inland ist eine Reisepasskopie einzuholen und die Identität anhand dieser Reisepasskopie zu überprüfen. Hervorzuheben ist, dass die Stifter, die Mitglieder des Stiftungsvorstandes und die Begünstigten aufgrund der Ausübung ihrer Funktion immer als wirtschaftliche Eigentümer gelten und zu melden sind…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…die Feststellung und Überprüfung der Identität der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlichen Informationen, Daten und Dokumente durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter im elektronischen Wege über das Unternehmensserviceportal an die Registerbehörde übermittelt werden, wenn dieser die wirtschaftlichen Eigentümer eines Rechtsträgers gemäß den Anforderungen des WiEReG festgestellt und überprüft hat…

GMSR Rz 81–8212. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…für die Person A Einlagen und Entnahmen vorzunehmen. Der Kontosaldo zum Jahresstichtag beträgt 100.000 US-Dollar. Das Finanzinstitut führt die Person B als Inhaber des Einlagenkontos. Da die Person B über das Konto lediglich als Treuhänder verfügt, gilt die Person B nicht als Verfügungsberechtigter…