…3-IV/4/86, AÖF Nr. 31/1987, betreffend die Besteuerung von Einkünften wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nach dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ist überholt und daher aufzuheben, da dessen Regelungsinhalt vom Wortlaut des Art. 16 des gegenwärtig in Kraft stehenden DBA-Deutschland (BGBl. III Nr…
…Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an demderen Gesellschafter-Geschäftsführer sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehenist, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergarten besuchenein Kraftfahrzeug, Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften (das § 1 Abs…
…Unternehmen, welches im Inland keine Betriebsstätte hat, der inländische Dienstnehmer, selbstständige Handelsvertreter oder Gesellschafter-Geschäftsführer der Verwender des Kraftfahrzeuges (siehe Rz 50), muss zur Erbringung des Gegenbeweises konkret dargelegt werden, dass in einer Gesamtbetrachtung überwiegend vom ausländischen Betriebsstandort über das Kraftfahrzeug verfügt wird (vgl. VwGH…
…im Hintergrund agierenden Person treffen. Grund für die Kontrolle können finanzielle Gründe (Honorar für die Wahrnehmung der Funktion als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer) aber auch die Androhung einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz oder von körperlicher Gewalt gegen den Scheingesellschafter bzw. Scheingeschäftsführer oder diesem nahestehende Personen…
…dann vor, wenn der Gesellschafter einen Geschäftsführungsvertrag formell nicht mit der KG, sondern mit der Komplementär-GmbH abgeschlossen hat (VwGH 23.3.1999, 99/14/0026); die Geschäftsführerbezüge bilden auch in diesem Fall Anteile an den in den inländischen Betriebsstätten der Personengesellschaft erwirtschafteten Gewinnen, die…
…Der stille Gesellschafter ist also weder am Vermögen, noch an der Geschäftsführung, sondern nur am Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt. Ein stiller Gesellschafter ist daher kein wirtschaftlicher Eigentümer eines Rechtsträgers. Bei einer atypisch stillen Gesellschaft sind dem Gesellschafter entgegen den rechtlichen Vorgaben zusätzlich umfangreiche…
… 2 Z 1 lit. b sublit. aa WiEReG gelten bei offenen Gesellschaften und Kommanditgesellschaften mit ausschließlich natürlichen Personen als Gesellschaftern die geschäftsführenden Gesellschafter als wirtschaftliche Eigentümer, sofern keine Anhaltspunkte vorliegen, dass die Gesellschaft direkt oder indirekt unter der Kontrolle einer oder mehrerer anderer natürlichen Personen…
…dürfen die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger nicht erfüllt sein. Bei Gesellschaften gilt dies auch für einen geschäftsführenden Gesellschafter. 3.3. Art und Umfang der Garantien Die Garantiequote beträgt bis zu maximal 90% der garantiefähigen Finanzierungsmittel und die…
…Bestätigung der Gesellschafter erfolgen, dass keine abweichenden Eigentumsverhältnisse, Stimm-, oder Kontrollrechte bzw. relevante Nominee-Vereinbarungen gemäß § 2a WiEReG vorliegen. Wurde aufgrund der Meldebefreiung keine Meldung abgegeben, obwohl diese gemäß § 6 WiEReG wegfällt, da eine andere natürliche Person direkt oder indirekt Kontrolle auf die Geschäftsführung ausübt…
…nach außen ausreichend in Erscheinung tritt. Handelt es sich um eine reine Innengesellschaft, dann ist der nach außen nicht in Erscheinung tretende Gesellschafter in der Regel nur dann Mitunternehmer, wenn er am Betriebserfolg und am Betriebsvermögen beteiligt ist (VwGH 29.11.1994, 93/14/0150)…