…ist nicht einsehbar, warum bei zwei vorhandenen Forderungen des Gesellschafter-Geschäftsführers die später entstandene Forderung früher beglichen werden soll. Dieser Umstand ist nur mit der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung der Zahlung begründbar und wäre daher die erfolgte Zuordnung der Zahlung vom Juni 2001 unter dem Blickwinkel…
…nicht mehr greifbaren Person zugerechnet werden könnten. Während die Briefkasten-Firmen dann ihre "Geschäftstätigkeit" entfalteten, tauchten die ausländischen Gesellschafter und Geschäftsführer unter und seien für die Behörden nicht mehr greifbar. Die Firmenadressen seien in vielen Fällen nur Wohnungen. Mietverträge oder vielfach nur Untermietverträge würden bloß…
…sollen. Da offensichtlich die schlechte finanzielle Situation des Unternehmens KF als Ersten vor Ort bewusst geworden sei, habe dieser zur Überraschung sämtlicher Gesellschafter mit Ende Mai 2002 die Geschäftsführertätigkeit zurückgelegt. Aufgrund dieses Umstandes sei seitens des Bw eine Sichtung der Unterlagen vorgenommen und erkannt worden…
…einen Gesellschafter-Geschäftsführer handelt (VwGH 19.05.2020, Ra 2018/13/0061). Diesfalls liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß §§ 25 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 25 Abs. 1 lit. b EStG 1988 vor. Bei Bezügen aus einer Firmenpension für die ehemalige Geschäftsführertätigkeit…
…an den Gesellschafter-Geschäftsführer führen (vgl. zB VwGH 8.3.1994, 91/14/0151, 91/14/0152, betr. überhöhter Bezüge sowie VwGH 10.4.1997, 94/15/0210 und VwGH 24.6.1999, 94/15/0185, jeweils betr. Pensionsrückstellung für entsprechende Ansprüche des geschäftsführenden Gesellschafters…
…werden. In diesem Zusammenhang wird nach wie vor der einschlägigen Judikatur des BFH und des VwGH gefolgt, derzufolge die Tätigkeit eines Geschäftsführers grundsätzlich als am Ort der GesmbH als ausgeübt anzusehen ist, auch wenn er dort nur gelegentlich anwesend ist (BFH 15.11.1971, BStBl…
…Jänner 2007 in Kraft getretenen Neufassung dieser Bestimmung kann ein (wesentlich beteiligter) Gesellschafter-Geschäftsführer einer GesmbH nur mehr dann als Nichtunternehmer behandelt werden, wenn die GesmbH - bei Nichtanwendung der Vereinfachungsregelung - hinsichtlich der Geschäftsführerentgelte zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt wäre. Zur Vermeidung unbilliger Härten wird ein Übergangszeitraum…
…noch durch Verwaltungspraxis und Rechtsprechung zu legitimieren. Ein solcher Fall ist auch nicht judiziert. In ständiger Rechtsprechung judiziert der VwGH, daß "sämtliche Vergütungen" an einen geschäftsführenden Gesellschafter den Lohnabgaben unterliegen. Diese Rechtsmeinung kann jedoch nicht dermaßen weit ausgelegt werden, daß dadurch die Grenzen der Einkunftsarten…
…4*** eine "eigene Belegschaft" gehabt habe, die er im Rahmen der stillen Gesellschaft für die Beschwerdeführerin eingesetzt habe. Die Einkünfte des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer seien - unabhängig von etwaig eingelegter Arbeitsleistung im Rahmen der stillen Beteiligung, unter § 22 Z 2 EStG 1988 zu subsumieren. Mit…
…geeinigt, den Bf. als Gesellschafter-Geschäftsführer der neu gegründeten ***4***-Vertriebs GmbH zu verpflichten. "Durch den Wegfall der ***4*** Vertretung war eine Ergebnisverschlechterung bei der ***3***-***2*** GmbH in den nachfolgenden Jahren zu erwarten. Zur Abfederung wurde zwischen ***3***-***2*** GmbH und Herrn ***Bf1*** vereinbart…
…bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer, der zu weniger als 50% an der Gesellschaft beteiligt sei und der über keine Sperrminorität verfüge, stelle sich die vom Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 9. Dezember 1980 aufgezeigte Problematik, dass er keinem fremden Willen unterliege und daher die Geschäftsführung nicht im…
…zu Unrecht erfolgten Abgabenfestsetzung hätte daher jene Sachverhaltselemente nennen müssen, aus welchen sich ergibt, dass die Entgelte, die die Gesellschafter-Geschäftsführer bezogen haben, den verhängten Zuschlägen zu unterwerfen waren. Darüber findet sich in den angefochtenen Bescheiden jedoch nichts. Die Berufungswerberin ist daher gehalten, hypothetisch nachzuvollziehen…
…2012, StrNr. 098/2011/00366-001, wurde S für schuldig erkannt, im Amtsbereich des genannten Finanzamtes als die abgabenrechtlichen Belange und Interessen wahrnehmender und verantwortlicher geschäftsführender Gesellschafter der beim Finanzamt Feldkirch unter der Steuernummer 123 geführten A-GmbH , FN yyy, mit Sitz in B, fortgesetzt…
…Unstrittig ist, dass Herr Mag. K, der zu 85 % beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer, seit dem Jahr 1998 die Geschäftsführung wahrnimmt. Das Merkmal seiner Eingliederung in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft ist damit gegeben. Daher sind auch die Bezüge der GesmbH an Herrn Mag. K dem DB…
…Bw.) durchgeführten Lohnsteuerprüfung traf das Prüfungsorgan - neben hier nicht strittigen - folgende Feststellungen: Ad 1. "Die an den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig ausbezahlten Bezüge sowie der Sachbezug für die private Nutzung der Firmenautos (Renault Espace, VW-Golf) wurden nicht zur DB und DZ-Bemessungsgrundlage gerechnet…
…Aufgaben als Geschäftsführer zur Verfügung gestellt wurde und nicht etwa aus anderen, etwa in seiner Eigenschaft als Gesellschafter ihre Ursache findenden Gründen. Die Ausführungen in den Schriftsätzen machen aber auch deutlich, dass die Zurverfügungstellung der Wohnung nicht der Gesellschaft sondern nur dem Geschäftsführer unmittelbar zugute…
…mit dem angefochtenen Bescheid dementsprechend DB und DZ-Beträge nachgefordert. Strittig ist, ob die Bw. für die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers DB und DZ zu entrichten hat, weil diese Bezüge zu Einkünften im Sinne des § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 führen. Unstrittig ist…
…deutlich ins Gewicht fallendes Unternehmerrisiko stehe Einkünften iSd. § 22 Z 2 zweiter Teilstrich entgegen. Habe ein Gesellschafter-Geschäftsführer wie im Gegenstandsfall laufend Bezüge erhalten, die sich im wesentlichen nicht verändert hätten, so sei einnahmenseitig kein Unternehmerrisiko gegeben. Ein weiterer Hinweis auf ein Dienstverhältnis sei die…
…Frau Mag. E ist Gesellschafter-Geschäftsführerin der Bw. und zu 100% an dieser beteiligt. Im Zuge einer die Jahre 2000 bis 2004 umfassenden Lohnsteuerprüfung wurde festgestellt, dass für die Geschäftsführerbezüge der Frau Mag. E weder der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe noch der Zuschlag zum…
…unbeantwortet blieb und das Verfahren betreffend der Jahre 1994 bis 1999 bis lang noch nicht abgeschlossen ist. Aus dem oben Dargestellten ist daher abzuleiten, dass die Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers DI B nicht unter die Bestimmungen des § 41 (2) FLAG in der geltenden Fassung bzw…