…Dies umfasst auch die Geltendmachung der Haftung des Abfuhrverpflichteten. Die allgemeine Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe schließt dessen Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Angelegenheiten der Abzugsteuern mit ein (§ 61 Abs. 3 BAO). 3.1.4.2. Anrechnung und Erstattung der Immobilienertragsteuer Rz 98: Macht der…
… vgl. auch OECD, Tax Treaty Issues Related to REITs, Rn 27). Für eine Behandlung der ausschüttungsgleichen Erträge als Dividenden spricht zudem die Definition von Dividenden iSd Art. 10 Abs. 3 OECD-MA, welche auf die Einstufung der Einkünfte laut nationalem Recht verweist. Wie bereits erwähnt…
…Anwendung, wenn die Anteilscheine an einem Immobilienfonds bei ihrer Begebung in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht keinem unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Diesfalls kommt die Tarifbesteuerung zur Anwendung. Für bis 31.12.2010 angeschaffte Fondsanteile bestand nach Maßgabe des § 30 EStG 1988, in der jeweils geltenden Fassung…
…3.2. Ausschüttungsgleiche Erträge Rz 426: Der gemäß § 40 Abs. 2 Z 3 ImmoInvFG pauschal ermittelte ausschüttungsgleiche Ertrag bildet die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der Anleger hat die ausschüttungsgleichen Erträge im Jahr des Zuflusses in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen. Die Besteuerung erfolgt zum besonderen Steuersatz gemäß §…
…Immobiliennutzung ausüben können (vgl. auch OECD, Tax Treaty Issues Related to REITs, Rn 16). Anders verhält es sich jedoch für Spezialfonds mit Großinvestoren, welche Einfluss auf die Immobiliennutzung ausüben können oder Publikumsfonds, wie zB Trusts, denen keine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt wird. Diese werden abkommensrechtlich als transparent…
…Die Besteuerung hat im Rahmen der Veranlagung gemäß § 102 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 zu erfolgen. Eine Veranlagungspflicht für beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen besteht jedoch nur, wenn die gesamten inländischen Einkünfte, die zu veranlagen sind, mehr als 2.000 Euro betragen. Rz 446: Liegen…
…deren Gesellschafter natürliche Personen sind, erzielen die Gesellschafter Einkünfte in der jeweiligen betrieblichen Einkunftsart. Daher fällt im Falle der Veräußerung von Immobilien durch den Fonds keine Immobilienertragsteuer an - weder auf Ebene des Anteilinhabers, noch auf Ebene des Immobilienfonds. Diese Besteuerungslogik wurde auch im allgemeinen Investmentfondsbesteuerungsregime…
4.1.1.5.2. Anschaffung von Immobilienfondsanteilen zwischen 1.1.2011 und 31.3.2012 4.1.1.5.2.1. Anschaffung über ein inländisches Depot Rz 435: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 239. 4.1.1.5.2…
…REIT 1 hat eine ISIN aus einem "Anrechnungsland", REIT 2 und REIT 3 haben eine ISIN aus einem "Befreiungsland". Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird für REIT 1 keine genaue Aufteilung nach der effektiven Belegenheit vorgenommen. Daher werden diese Erträge zur Gänze als Erträge aus "Anrechnungsländern…
…Allgemeines Rz 401: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 158 f. 4.1.1.2.1.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot Rz 402: Voraussetzung für einen Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988 ist das Vorliegen von inländischen Einkünften iSd…
…Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner, Haftung Rz 1535: Die Hypothekarverschreibung ist ein einseitig verbindliches Rechtsgeschäft. Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Gebührenschuldner ist der Gläubiger (§ 28 Abs. 1 Z 2 GebG; siehe Rz 1179 ff). Der Hypothekarschuldner haftet für die Gebühr (§ 30 GebG; siehe…
…betraglich begrenzte Quellensteuer auf diese Dividenden erheben, der Ansässigkeitsstaat des Empfängers hat diese Steuer anzurechnen. Die Befreiung gemäß § 94 Z 10 EStG 1988 greift auch für ausländische Immobilieninvestmentfonds, welche österreichische Zinsen beziehen. Diese rechtliche Beurteilung ist sowohl auf transparente, als auch auf intransparente Fonds anwendbar…
… 27 Abs. 2 EStG 1988 darstellen, unabhängig von der Behaltedauer und der Beteiligungshöhe, steuerpflichtig. Für Immobilienfondsanteile, die von natürlichen Personen in deren Privatvermögen gehalten werden, bedeutet dies, dass es neben der schon bisher bestehenden Besteuerung der laufenden Erträge (Bewirtschaftungsgewinne, Aufwertungsgewinne und Wertpapier- und Liquiditätsgewinne) zusätzlich…
…nach dem 31.12.2010 entgeltlich angeschafft wurden, unterliegt dem KESt-Abzug und daher der beschränkten Steuerpflicht. Für davor angeschaffte Fondsanteile kommt eine Steuerpflicht nicht in Betracht. Bei einem inländischen Depot führt der Kapitalertragsteuerabzug zur Endbesteuerung gemäß § 24 Abs. 2 KStG 1988. Bei einem ausländischen…
…im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen, ob die Gebühr vorrangig dem Hauptschuldner (Gebührenschuldner) oder dem Haftenden vorgeschrieben wird (VwGH 21.3.2002, 2001/16/0599). Rz 1197: Die Haftung für eine Gebührenschuld wird durch die Erlassung eines Haftungsbescheides gemäß § 30 GebG in Verbindung mit § 224 Abs…
…gemäß § 42 letzter Satz ImmoInvFG bei AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG das Vermögen stets als nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt gilt, ist für die Anwendung von § 42 Z 2 ImmoInvFG ausschließlich das Vorliegen einer Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien sowie einer Niedrigbesteuerung notwendig. Ist…
3.3. Stabilitätsabgabe Rz 122: Die Erhebung der Stabilitätsabgabe obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe (§ 8 StabAbgG). 3.4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung…
… 6 Abs. 1 Z 1 und 2 EU-QuStG zu erfolgen und die Zinserträge sind der EU-Quellensteuer zu unterziehen. Im Rahmen der Besteuerung der Investmentfonds waren daher die entsprechenden Meldungen für die laufenden Erträge, Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträge mit 31. Dezember 2016 vorzunehmen.  …
…deren Zufluss der Einkommensteuer mit dem 25-prozentigen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG 1988 und ist im Veranlagungsweg zu besteuern (Erfassung in der Beilage zur Einkommensteuererklärung 2012 E1kv unter Kennzahl 898). Die ausschüttungsgleichen Erträge für das Jahr 2011 gelten gemäß § 42 Abs. 1 iVm …
…3. Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge Rz 420: Zum Umfang der Steuerpflicht der ausschüttungsgleichen Erträge siehe Rz 393. Die Grundlage für die Besteuerung bildet der auf der Website der OeKB in der Meldung über die ausschüttungsgleichen Erträge (Jahresmeldung) des steuerlichen Vertreters des Immobilienfonds veröffentlichte Betrag, der…