…NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde der Bf, vom 03.08.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 29.06.2017 betreffend Haftung für Immobilienertragsteuer gemäß § 30 c EStG 1988 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß …
…die Immobilienertragsteuer die erste Einhebungsinstanz des Finanzamtes. Insofern habe die Auskunft des Notariats in Bezug auf die ImmoESt die gleiche Qualität wie die Auskunft des Finanzamtes selbst, sonst hätte der Gesetzgeber mit dem 1 StabG 2012 diese hoheitliche Aufgabe - sogar mit einer Haftung für Fehlbeträge…
…Bf) gem. § 30c Abs. 3 EStG 1988 zur Haftung für Immobilienertragsteuer 2013 des Abgabepflichtigen ***R*** iHv € ***Betrag_ImmoESt*** herangezogen. Begründend wurde (zusammengefasst) ausgeführt, der Bf habe wider besseres Wissen die Immobilienertragsteuer aufgrund der Angaben des Abgabepflichtigen unrichtig, nämlich mit Null Euro, selbst berechnet. Es…
…GdeX, vom 24. März 2016 betreffend Haftung für die Abfuhr von Immobilienertragsteuer für den Zeitraum 12/2015 in der Sitzung am 26. April 2022 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird (ersatzlos) aufgehoben. Eine Revision an den…
…Graz-Stadt vom 1.7.2015 betreffend Einkommensteuer 2013 bzw. Festsetzung der Immobilienertragsteuer (für den Zeitraum 3/2013) nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Gde X, vom 24. März 2016 betreffend Haftung für die Abfuhr von Immobilienertragsteuer für den Zeitraum 12/2015 in der Sitzung am 21. September 2021 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an…
…EStG 1988, der eine Verpflichtung zur Selbstberechnung und Entrichtung der Immobilienertragsteuer vorsieht, ist demnach angesichts vorstehender Ausführungen auf den konkreten Fall nicht anwendbar, was bedeutet, dass den Beschwerdeführer keine ausdrückliche Haftung für die Entrichtung und für die Richtigkeit der Berechnung der Immobilienertragsteuer trifft. Der Beschwerdeführer…
…Gesetzesbegriff Billigkeit ist dabei die Bedeutung des berechtigten Interesses des Bf. beizumessen, nicht zur Haftung für Abgaben herangezogen zu werden, deren Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin feststeht und deren Nichtentrichtung durch ihn verursacht worden ist. Dem Gesetzesbegriff Zweckmäßigkeit kommt die Bedeutung öffentliches Interesse an der Einhebung…
…mit den anderen Miterben nur bis zur Höhe der übernommenen Aktiven für Verbindlichkeiten haftet. Den in Rede stehenden Drittelanteil an der Liegenschaft, EZ. EZ1, KG KG1, hat der Bf. somit unentgeltlich erworben, als das Ausmaß der Haftung für Verbindlichkeiten stets dem Wert der Liegenschaft entspricht. …
…der Veranlagung keine Bindung an einen - unrichtig - vorgenommenen Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Unmaßgeblich ist auch, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen worden ist. Ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug kann daher im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden (vgl. VwGH 20.02.1992…
…Finanzamt im gegenständlichen Fall auch vorgegangen ist – das Finanzamt einen Grunderwerbsteuerbescheid. Da der Bf. als bevollmächtigter Parteienvertreter in den fünf Fällen keine Selbstberechnung anmeldete, kann ihn auch keine Haftung für die Entrichtung der selbstberechneten Steuer nach § 13 Abs. 4 GrEStG treffen. 3.2. Der Bf…
…vereinbarte Kaufpreis iHv € 1 Mio auch dem Wert der Liegenschaft entspricht. Grund für die Gründung der Bf und den Verkauf der Immobilie an diese vor Inkrafttreten der Bestimmungen zur Immobilienertragsteuer war nach den Vorstellungen der Gin nicht eine Vorteilsgewährung an die Gin sondern die…
…neu berechnet und die Immobilienertragsteuer entsprechend herabgesetzt werde, hilfsweise die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht zu veranlassen. Die Begründung erfolgte mit der Argumentation, dass der Grund für die Minderung des Kaufpreises bereits im Veräußerungsjahr (2019) bestanden und aufgrund der Haftung des Verkäufers der Veräußerungserlös…
…Parteienvertreter für die Entrichtung der selbstberechneten Grunderwerbsteuer haften, bringt aber mit der Einschränkung "für die Entrichtung" zum Ausdruck, dass keine Haftung für die [volle] Abgabe besteht. Der Parteienvertreter haftet nicht etwa für die Abgabe (vgl etwa die Textierung in § 30 GebG), also nicht für die…
…Beschwerdeführers gegen Haftungsbescheide wegen Geschäftsführerhaftung als unbegründet abgewiesen und die Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten wie folgt bestätigt: | Primärschuldnerin | Betrag | ***AB-GmbH*** | 57.732,64 | ***CD-GmbH*** | 52.102,90 Als Folge des Ausspruchs, dass die Haftung zu Recht bestehe…
…2006/14/0052, nicht abzugsfähig seien, könnten die Zahlungen auf Grund der Haftung für die GmbH nicht als nachträgliche Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Ein Ermittlungsverfahren sei diesbezüglich nicht erforderlich gewesen. Im Hinblick auf die nicht unerheblichen steuerlichen Folgen sei dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang…
…3 wird die Berichtigung des Übergabspreises festgelegt, und zwar durch solidarische Haftung für auf diesem Grundstück offener Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von € 96.568,92 und Übernahme der Hälfte der Verbindlichkeiten. Aus dem Schreiben des Notars ergibt sich, dass die offenen Schulden auf der Liegenschaft…
…Der Kaufpreis lag damals aber noch auf dem für den Verkauf eingerichteten Treuhandkonto und somit eindeutig in seiner Verfügungsmacht. Ich hatte keinen Zugriff darauf. Von den gesetzlichen Bestimmungen der Immobilienertragssteuer hatte ich zum Zeitpunkt des Verkaufes und bis zum Zeitpunkt Ihres ersten Ersuchens um Ergänzung…
…Dr. H (in Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 12.11.2019) mitgeteilt, die Immobilienertragsteuer für den Verkauf des Projektes Gries sei "auf Basis der steuerlichen Vorgaben eines Gewinnbeteiligungsmodelles zwischen Bf und der C-GmbH" entsprechend einem "Gewinnberechnungsblatt" durch den Bf bzw. die Steuerberatungskanzlei D ermittelt worden…
…dem Beschuldigten bekannt. Ziel und Absicht des Beschuldigten war es, durch diese ungerechtfertigten Rechnungen vom 31.12.2012 und 07.11.2013 und deren steuerliche Geltendmachung für sich die von ihm in Wahrheit geschuldete Immobilienertragsteuer zu verringern, obwohl dem Beschuldigten bewusst war, dass dadurch unzulässiger…