…1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627/80…
…Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit Rz 72: Die OECD-VPL lehnen im Allgemeinen eine rückwirkende Betrachtungsweise ab (zB Z 1.78 und 1.106 OECD-VPL; für die Ausnahme bei HTVI siehe Rz 154 ff). Für die Verrechnungspreisgestaltung ist daher der Grundsatz der ex-ante-Betrachtung…
…persönlichen Gebrauch. Die Grenzen dieser Steuerbefreiung ergeben sich aus dem Erfordernis der Gegenseitigkeit. Der Grundsatz der Gleichbehandlung im Sinne des § 1 Abs. 3 IStVG ist sinngemäß anzuwenden. Rz 358: Voraussetzungen Voraussetzung der Steuerbefreiung ist die Vorlage einer vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ausgestellten…
…folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Ausschließlicher Zweck ist die Veranlagung der beim Publikum beschafften Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in bestimmte liquide Finanzanlagen; die Anteile werden auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens des OGAW zurückgenommen und…
…der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften wird von den Mitgliedern durch die Einzahlung des im Geschäftsanteil vermerkten Betrages aufgebracht. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit: Unter einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit versteht man nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016) eingerichteten einen Verein, der die Versicherung seiner Mitglieder nach dem Grundsatz der…
…hat (vgl. zB VwGH 26.11.2003, 98/13/0173). Hiefür reicht der bloße Hinweis auf den Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 167 BAO) nicht (VwGH 30.8.1995, 94/16/0290). Weiters sind die für die Beurteilung strittiger Rechtsfragen maßgeblichen Überlegungen darzustellen (vgl. zB VwGH…
…vgl. auch Rz 6): Ausschließlicher Zweck ist die Veranlagung der beim Publikum beschafften Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in bestimmte liquide Finanzanlagen; Die Anteile werden auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens des OGAW zurückgenommen und ausgezahlt…
…1 InvFG 2011). Dabei muss sowohl der OGAW als auch der OGA die Veranlagungsvorschriften des § 71 iVm § 77 Abs. 1 InvFG 2011 einhalten. OGA ist ein Organismus des offenen Typs (jederzeitige Rücknahmeverpflichtung) zur gemeinsamen Veranlagung in liquiden Finanzanlagen nach den Grundsätzen der Risikostreuung (§ 67 Abs…
…ein Rückerstattungsantrag bei der ausländischen Steuerverwaltung gemäß der jeweiligen ausländischen, nationalen Vorschriften bzw. Formvorgaben eingebracht werden. Rz 548: Ausnahmen vom Grundsatz der Rückforderung der Quellensteuer durch den Anteilinhaber des inländischen Investmentfonds im Quellenstaat bestehen hinsichtlich der Schweiz (EAS 1395) und Frankreich. Mit der Schweiz besteht…
…1993, 91/13/0005). Da eine offene Ausschüttung stets den Stand der Innenfinanzierung mindert, führt dies zu einer weiteren Verminderung der disponiblen Innenfinanzierung, die dadurch (weiter) negativ wird. 1.3.3. Graphische Darstellung [Grafik] 1.4. Grundsatz der Einmalerfassung Aus der Systematik des § 4 Abs…
…VPL). Soweit eine Dienstleistungsverrechnung im Einzelverrechnungsweg, vor allem wegen der Kostenzuordnungsproblematik, wirtschaftlich unzumutbar ist, kann die Dienstleistungsverrechnung im Wege einer Konzernumlage (Rz 99) abgewickelt werden. Rz 89: Die Methodenwahl ist nach den Grundsätzen der Kapitel I bis III OECD-VPL vorzunehmen. Wenn Vergleichspreise fehlen, wird…
…nicht unter die Art. 10, 11 oder 13 des OECD-MA zu subsumieren sind, der Grundsatz, dass die Einkünfte auf zwischenstaatlicher Ebene in gleicher Weise zu qualifizieren sind, als wären sie direkt dem Anteilinhaber zugeflossen. Rz 571: Sollte ein ausländisches Rechtsgebilde nach § 188 InvFG 2011…
…entweder das Finanzamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe oder das Amt für Betrugsbekämpfung zuständig ist, können bis 31. Dezember 2021 auch unter Verwendung der falschen dieser drei Bezeichnungen wirksam und fristwahrend eingebracht werden. Das gilt auch dann, wenn nicht nur die Bezeichnung, sondern auch die…
…einem Finanzamt und dem Zollamt Österreich auftreten. Denkbar sind auch Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen einem Finanzamt und einer Finanzstrafbehörde (Amt für Betrugsbekämpfung oder Zollamt Österreich) oder zwischen einem Finanzamt und einer sonstigen Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung (Amt für Betrugsbekämpfung oder Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge). Die Zentralen Services (…
…Abkommens. 6. Für den Fristenlauf gilt Folgendes: a)Haben die Person, die den Fall unterbreitet hat, und eine der zuständigen Behörden vereinbart, das Verständigungsverfahren auszusetzen, so beginnt die in Absatz 3 erwähnte Frist von 3 Jahren nicht zu laufen oder steht still, bis die Aussetzung…
…sofern sie nicht im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises tätig sind. Beispiele: Ein Notar, der in seiner Eigenschaft als Gerichtskommissär eine Eingabe einbringt, ist in dieser behördlichen Eigenschaft (als Vertreter des Gerichtes/Bundes) befreit. Rz 409: Durch die Bestellung eines Insolvenzverwalters hingegen wird eine öffentlich…
…49 Abs. 2 Emissionszertifikategesetz 2011; § 7 CBAM-VG 2023). Abgesehen von den in § 49 Z 1 BAO aufgezählten Abgabenbehörden sind in unterschiedlichen Bundesgesetzen Behörden als Abgabenbehörden (im funktionellen Sinn) eingerichtet: der für Angelegenheiten des Familienlastenausgleiches zuständige Bundesminister gemäß § 51 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr…
…tätig, sind diese Tage als Tage der Nichtrückkehr zu werten, wenn sich der Arbeitnehmer dort an einem Arbeitstag überwiegend (dh. mehr als die Hälfte der täglichen Arbeitszeit) aufhält. Solche Arbeitstage sind bei der Berechnung der Schädlichkeitsgrenze zu berücksichtigen. Dieser Grundsatz gilt für alle Berufsgruppen. b…
… Notare und sonstige Urkundspersonen hinsichtlich der Gebührenentrichtung nach § 13 Abs. 4 GebG (siehe Rz 70) sowie Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden (siehe Rz 414). Rz 1702: Bei festgestellten Gebührengebrechen haben die Organe der Gebietskörperschaften hierüber einen amtlichen Befund aufzunehmen und an das…
…Unzulässigkeit 2.1.2.1. Grundsatz Eine Bescheidbeschwerde ist insbesondere unzulässig: bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters, bei mangelndem Bescheidcharakter der angefochtenen Erledigung, bei mangelnder Wirksamkeit des Bescheides, etwa weil er nicht zugestellt wurde oder weil er an eine rechtlich nicht (mehr) existente Person gerichtet ist…