…Kommentar). 7.1.3. Grenzen dessen, was bekannt sein müsste Rz 46: Um zu bestimmen, ob einem meldenden Finanzinstitut, bei dem ein bestehendes Konto eines Rechtsträgers gehalten wird, bekannt sein müsste, dass der Status, der auf den Rechtsträger angewendet wurde, nicht zutreffend oder unglaubwürdig ist…
5.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht…
…erstellen, kann daraus aber nicht abgeleitet werden, dass auch keine steuerliche Dokumentationsverpflichtung bestünde. Weil der Begriff "Buchführung" die Erfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle in einer Art und Weise erfordert, dass daraus eine Ermittlung des steuerrechtlichen Gewinnes möglich wird, verlangt dies nach einer Gewinnermittlung unter Beachtung des in …
…eine eindeutig identifizierte Gruppe bestehender Konten von Rechtsträgern erfolgen. Diese Ausnahme gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Gesamtkontosaldo oder -wert des betreffenden Kontos diese Wertgrenze von 250.000 US-Dollar zum letzten Tag eines darauf folgenden Kalenderjahres, also erstmals zum 31. Dezember 2017…
…das Finanzinstitut in seinen Unterlagen eine Wohnsitzadresse des Kontoinhabers hat, diese Adresse aktuell ist und diese Adresse anhand von erfassten Belegen vorliegt. Die Identifizierung anhand der Wohnsitzadresse kann dabei vom meldenden Finanzinstitut hinsichtlich aller Konten oder auch nur für bestimmte Gruppen von Konten angewandt werden…
…Abkommens zur Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 iVm Ziffer 8 des Protokolls zum Abkommen erzielt: 1. Grundsätzliche Auslegungsfragen zur Grenzgängerregelung: 1. Die für die Grenzgängerregelung des Artikel 15 Absatz 6 des Abkommens maßgebliche Grenzzone umfasst einen Grenzstreifen entlang der Grenze von 30…
…000 US-Dollar nicht übersteigt, auf die aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erfassten und verwahrten Informationen oder b)auf eine Selbstauskunft des Kontoinhabers oder dieser beherrschenden Person aus dem/den teilnehmende Staat(en) oder anderen Staat(en), in dem/denen die…
…Meldepflichtiges Konto (§ 7 GMSG) Rz 7: Ein Konto gilt ab dem Tag als meldepflichtiges Konto, an dem es nach den Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten als solches identifiziert wird. Sofern nichts anderes vorgesehen ist, müssen die Informationen in Bezug auf ein meldepflichtiges Konto jährlich in…
…von 90 Tagen vorzunehmen. Es wird nur unter eingeschränkten Umständen anerkannt, dass die Bestätigung nicht am selben Tag erfolgen kann, zB bei der Übertragung eines Versicherungsvertrages (FAQ 20 vom Juni 2016 zu Sec. II-VII). Muss ein meldendes Finanzinstitut mehrere Konten zusammenfassen (§§ 51 bis 53…
…relevant sind. Dabei sollte im Sinne einer zweckdienlichen Verwertbarkeit des Compliance-Packages darauf geachtet werden, dass keine Passagen geschwärzt werden, welche allgemein KYC-relevante Informationen enthalten und daher für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten durch Verpflichtete gemäß deren jeweiligen Materiengesetzen (wie FM-GwG, RAO, NO, WTBG…
…Vergleich zu der im Vorjahrzuletzt abgegebenen Mitteilung Änderungen ergeben (zB, wenn sich die oberste Muttergesellschaft ändert oder die Berichtspflicht nicht mehr übernommen wird). Ergeht keine Mitteilung, ist die für ein vorangegangenes Wirtschaftsjahr ergangene Mitteilung für jedes folgende Berichtswirtschaftsjahr weiterhin gültig. Das Ende der Zugehörigkeit zu…
…Überprüfungsverfahren (§ 44 GMSG) Rz 40: Die Verfahren sind vergleichbar wie diejenigen bei bestehenden Konten von Rechtsträgern, jedoch besteht hier keine Betragsgrenze für die Anwendung der Überprüfungs-, Identifizierungs- und Meldepflichten. Es ist festzustellen, ob das Konto von einer oder mehreren meldepflichtigen Person(en) oder von passiven…
…die folgenden kontobezogenen, vom meldenden Finanzinstitut innerhalb der letzten fünf Jahre beschafften Unterlagen auf die für die Suche in elektronischen Datensätzen bei Konten vom geringem Wert relevanten Indizien (§ 12 GMSG) überprüfen: 1.die neuesten für dieses Konto erfassten Belege, 2.den neuesten Kontoeröffnungsvertrag beziehungsweise die…
10.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis Rz 416: Der öffentlich-rechtliche Wirkungskreis ist jener Aufgabenbereich, der einer Gebietskörperschaft durch Gesetz verpflichtend auferlegt ist. Es sind darunter jene Angelegenheiten, Tätigkeiten und Aufgaben zu verstehen, denen sich die Gebietskörperschaft auf Grund öffentlich-rechtlicher Norm nicht entziehen kann…
…Fall muss die 20 Prozent-Grenze nicht zusätzlich geprüft werden. 35.Die Vereinfachungsregelung gilt insbesondere nicht, wenn das Arbeitsverhältnis nicht ganzjährig besteht, nicht ganzjährig ein Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber besteht (zB bei Elternkarenz bzw. Elternzeit, längeren Krankheiten, unbezahltem Urlaub), der Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt mit weniger als…
…oder 108 GMSG als unmittelbarer Täter bestraft werden. Liegt die Ursache der Meldepflichtverletzung in einer vom Kontoinhaber (oder dessen bevollmächtigter Vertretung) vorgelegten vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch oder unvollständig erteilten Selbstauskunft, kann der Kontoinhaber (bzw. bevollmächtigte Vertreter) aufgrund der in § 11 Finanzstrafgesetz normierten Bestimmungstäterschaft nach …
… 6 Abs. 1 zweiter Satz GMSG verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von zwei Kalenderjahren ab der Identifizierung als meldepflichtiges Konto angemessene Anstrengungen zur Beschaffung dieser Informationen zu unternehmen. In diesem Zusammenhang ist eineauch die Suche in Papierunterlagen erforderlich, sollten in den Papierunterlagenelektronisch durchsuchbaren Informationen die ausländische…
…übersteigt, dann gelten für die Meldung dieser Einmalbegünstigten bei Trusts dieselben Bestimmungen wie für jene bei Privatstiftungen. Bei der Feststellung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern eines Trusts oder einer trustähnlichen Vereinbarung sollte wie folgt vorgegangen werden: Schritt 1: In einem ersten Schritt ist festzustellen, ob…
…nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs. 2 BAO von der Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe ausgenommen ist. Die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes für Großbetriebe fallenden Abgaben können in drei Kategorien eingeteilt werden, nämlich jene, für die eine ausschließliche Zuständigkeit des Zollamts…
…des § 61 Abs. 1 Z 1 letzter Satz BAO zu beachten, wonach das Unterschreiten der Umsatz(erlös)grenze unbeachtlich ist, sofern ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet wird, es zu einer Liquidation im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kommt, ein Konkursverfahren nach § 123a IO oder …