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2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…folgt ergänzt: VII. Schwerpunkt Coronavirus-Krise (80% De-minimis Garantien) Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der gegenständlichen Richtlinie mit folgenden Abweichungen bzw. Ergänzungen der folgenden Unterpunkte: 1.2. Unionsrechtliche Grundlagen Dieser Schwerpunkt stützt sich ausschließlich auf die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 über die Anwendung…

GebR 2025Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…und einer Aufhebung bestehender Erlässe. Im Rahmen dieser grundlegenden Überarbeitung wurde der bisherige Aufbau der GebR 2019 zwar weitgehend beibehalten, es waren jedoch teils sehr umfassende Ergänzungen notwendig. Darüber hinaus wurden erstmalig Aussagen zu den Bundesverwaltungsabgaben nach der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 aufgenommen. Aus Gründen der Klarheit…

GebR 2025 Rz 530–53410.8. Reisedokumente (§ 14 TP 9 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Änderungen oder Ergänzungen (Z 7) der Ausstellung eines Identitätsausweises (Z 8). Rz 532: Die nachträglichen Eintragungen gemäß § 14 TP 9 Abs. 1 Z 5 und Z 7 GebG begründen jede für sich Gebührenpflicht, auch wenn gleichzeitig mehrere Eintragungen erfolgen. Bei sonstigen Änderungen und Ergänzungen gemäß…

GebR 2025 Rz 535–53710.8.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 17 Abs. 2 zweiter Satz Passgesetz 1992 (Ein-Tages-Expresspass) | 165 Euro | 165 Euro | Z 5 | Erweiterung des Geltungsbereiches | 66 Euro | 34,50 Euro | Z 7 | sonstige über Antrag erfolgte Änderungen oder Ergänzungen, ohne Rücksicht auf deren…

GebR 2025 Rz 710–71310.15. Führerscheine (§ 14 TP 16 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2a und 17a Abs. 2 FSG. | Z 5 | auf Grund der Ausdehnung der Lenkberechtigung auf weitere Klassen oder Unterklassen | Z 6 | auf Grund von sonstigen Änderungen oder Ergänzungen Beispiel: Umschreibung einer Heereslenkberechtigung auf eine zivile Lenkberechtigung gilt iSd § 22 FSG als…

GebR 2025 Rz 714–72110.15.2. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…AVG iVm BVwAbgV), werden in einem Betrag pauschaliert. Die gesamte Abgabepflicht wird an die ausgestellte bzw. die eine Änderung oder Ergänzung enthaltende Schrift geknüpft. Rz 715: Die Eingaben sind nach § 14 TP 6 Abs. 5 Z 24 GebG von den Gebühren befreit. Die Befreiung von…

VPR 2021Einleitung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…der VPR (VPR 2021). Im Rahmen dieser grundlegenden Überarbeitung wurde der bisherige Aufbau der VPR zwar weitgehend beibehalten, es waren jedoch teils sehr umfassende Ergänzungen notwendig. Darüber hinaus wurde die BMF-Info zum Verrechnungspreisdokumentationsgesetz in der letztgültigen Fassung (Info des BMF vom 17.12.2019…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…vgl. VwGH 21.9.1988, 88/13/0161), Auskunftsverlangen gemäß § 143 BAO (VwGH 13.9.1973, 18/73), Prüfungsauftrag (§ 148 Abs. 4 BAO), Ergänzungsauftrag (§ 161 Abs. 1 BAO), Bedenkenvorhalt (§ 161 Abs. 2 BAO), Aufforderung zur genauen Bezeichnung von Gläubigern oder Empfängern gemäß § 162 Abs. 1…

GebR 2025 Rz 1131–113517. Zusätze und Nachträge (§ 21 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17. Zusätze und Nachträge (§ 21 GebG) 17.1. Allgemeines Rz 1131: Werden durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits ausgefertigten Urkunde die darin beurkundeten Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem Umfang nach geändert oder wird die vereinbarte Geltungsdauer des Rechtsgeschäftes verlängert, so ist…

GebR 2025 Rz 1136–114117.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes Rz 1136: Gebührenrechtlich relevant sind nur solche Änderungen des ursprünglichen Rechtsgeschäftes, mit denen zusätzliche Rechte oder Pflichten begründet werden, die für die Höhe der Gebührenschuld maßgeblich sind. Ein Zusatz oder Nachtrag unterliegt der Art nach der gleichen Gebühr wie…

VPR 2021 Rz 57–711.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren Rz 57: Als Vergleichsmethode wird jene zu wählen sein, die die größtmögliche Vergleichbarkeitssicherheit bietet. Denn das Wesen des Fremdvergleichs besteht in einer Ableitung der Preise für konzerninterne Geschäfte aus den Preisen vergleichbarer Fremdgeschäfte. Um Fremdgeschäfte als ausreichend vergleichbar…