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2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…eIDAS-VO zu versehen (§ 3 Abs. 3 EDTV). Diese ist erforderlich, weil der Einschreiter bei Verwendung des elektronischen Dateitransfers - anders als bei der Verwendung von FinanzOnline - nicht authentifiziert ist. 1.2. Übermittlung von Dateien Werden elektronische Dateien (Buchhaltungsunterlagen, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere, Schriften oder Urkunden) an eine…

GebR 2025 Rz 400–40710.5. Eingaben (§ 14 TP 6 GebG und § 12 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gegenstand der Gebühr Rz 400: Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen des Einschreiters betreffen, unterliegen einer Eingabengebühr. Rz 401: Die Eingabe hat folgende Merkmale: ein schriftliches Anbringen (siehe Rz 139 ff und Rz 402 ff…

GebR 2025 Rz 416–42110.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Privatinteresse Rz 417: Privatinteresse ist anzunehmen, wenn der Einschreiter bei Erfüllung seines Begehrens irgendeinen materiellen oder ideellen Vorteil zu erreichen wünscht. Rz 418: Liegt teilweise öffentliches und teilweise privates Interesse vor, genügt ein teilweises Privatinteresse zur Erfüllung der Gebührenpflicht. Rz 419: Privatinteresse ist dann nicht…

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…2022). Bei einer an das Bundesfinanzgericht adressierten Eingabe, die beim Finanzamt Österreich eingebracht wird, erfolgt eine Weiterleitung allerdings dann nicht auf Gefahr des Einschreiters, wenn eine gemeinsame Einbringungsstelle des Finanzamtes und des Bundesfinanzgerichts eingerichtet ist (VwGH 30.10.2018, Ra 2018/05/0253, Rz 16…

GebR 2025 Rz 143–1518.1.2. Begünstigung für die Verwendung der Funktion E-ID (§ 11 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 4 Abs. 1 E-GovG dient die Funktion E-ID dem Nachweis der eindeutigen Identität eines Einschreiters und der Authentizität des elektronisch gestellten Anbringens in Verfahren, für die ein Verantwortlicher des öffentlichen Bereichs eine für den Einsatz der Funktion E-ID taugliche technische Umgebung eingerichtet…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Unzulässigkeit 2.1.2.1. Grundsatz Eine Bescheidbeschwerde ist insbesondere unzulässig: bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters, bei mangelndem Bescheidcharakter der angefochtenen Erledigung, bei mangelnder Wirksamkeit des Bescheides, etwa weil er nicht zugestellt wurde oder weil er an eine rechtlich nicht (mehr) existente Person gerichtet ist…

GebR 2025 Rz 112–1195. Rechtsgemeinschaft und gemeinschaftlicher Rechtsgrund (§ 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…5.2.2. Rechtsgemeinschaft bei Eingaben Rz 116: Eine Rechtsgemeinschaft liegt vor, wenn in Bezug auf den Gegenstand der Eingabe jeder der Einschreiter dasselbe begehrt und jeder von ihnen klaglos gestellt ist, sobald einer von ihnen befriedigt ist (VwGH 4.11.1994, 94/16/0102…

GebR 2025 Rz 157–1688.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Vernehmungen (siehe Rz 484 ff) anlässlich der Erteilung eines amtlichen Zeugnisses (siehe Rz 630 ff) oder einer amtlichen Bewilligung auf Einschreiten von Privatpersonen entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Zustellung der das Verfahren in einer Instanz abschließenden schriftlichen Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1. Entstehen der Gebührenschuld Rz 388: Die Gebührenschuld für Beilagen entsteht, wenn die schriftliche Erledigung über das in der Eingabe enthaltene Anbringen dem Einschreiter zugestellt wird (siehe Rz 138 ff). 10.4.8.2. Gebührenschuldner Rz 389: Zur Entrichtung der Beilagengebühr ist derjenige verpflichtet, in…

GebR 2025 Rz 480–49510.6. Protokolle (Niederschriften; § 14 TP 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Interesse aufgenommen werden, sind gebührenfrei, da das Merkmal "über Einschreiten von Privatpersonen" nicht gegeben ist. Beispiele: Kommissionierung eines Straßenbaues; Durchführung einer Feuerbeschau Rz 489: Die Gebühr für Protokolle nach der Z 2 beträgt von jedem Bogen 14,30 Euro. 10.6.1.3. Protokolle über…

GebR 2025 Rz 630–64110.13. Zeugnisse (§ 14 TP 14 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…liegt keine Bekundung vor. Beispiele: Passierschein, Einlaufstempel auf der für den Einschreiter bestimmten Kopie eines Einlaufstückes. Rz 633: Ein gebührenpflichtiges Zeugnis liegt auch vor, wenn auf einer eingabeersetzenden Niederschrift eine Bestätigung durch die Behörde erfolgt und diese dem Antragsteller wieder ausgehändigt wird. Beispiel: Es wird…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Name, Adresse, Unterschrift des Antragstellers" Rz 541: Schriftliche Anträge auf Rückzahlung der Vorauszahlung, die bei der für die Ausstellung der Reisedokumente zuständigen Behörde eingebracht werden, sind ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an das Finanzamt Österreich postalisch weiterzuleiten. Randzahlen 542 bis 549: derzeit frei

GebR 2025 Rz 573–57610.10. Waffendokumente (§ 14 TP 11 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Name, Adresse, Unterschrift des Antragstellers" Rz 576: Schriftliche Anträge auf Rückzahlung der Vorauszahlung, die bei der für die Ausstellung der Reisedokumente zuständigen Behörde eingebracht werden, sind ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an das Finanzamt Österreich postalisch weiterzuleiten. Randzahlen 577 bis 589: derzeit frei

GebR 2025 Rz 785–79210.20.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…des Antragstellers" Rz 791: Schriftliche Anträge auf Rückzahlung der Vorauszahlung, die bei den Bezirksverwaltungsbehörden eingebracht werden, sind ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an das Finanzamt Österreich postalisch weiterzuleiten. Rz 792: Eine Rückerstattung der Antragsgebühr (Abs. 1) ist, auch wenn kein Ausweis ausgestellt wird…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…85 Abs. 1 BAO. Er ist daher im Allgemeinen schriftlich zu stellen (zulässig ist auch die Einbringung im Wege von Telefax oder FinanzOnline). Bei Formgebrechen (zB Nichtverwendung einer für den Einschreiter zugelassenen Amtssprache) ist ebenso wie bei Fehlen einer Unterschrift mit Mängelbehebungsauftrag (§ 85 Abs. 2…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…erteilte Vollmacht dient lediglich der Vereinfachung der Verfahrensabläufe und kommt daher nur unter der Voraussetzung zum Tragen, dass im Zeitpunkt des Einschreitens des Bilanzbuchhalters diesem tatsächlich eine gültige Bevollmächtigung vorliegt (siehe dazu Pkt. 4.2.). Die Berufung auf die erteilte Vollmacht ist bei Vertretungshandlungen in…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…die Beschwerde wieder unerledigt. Der Vorlageantrag beseitigt jedoch nicht die Beschwerdevorentscheidung aus dem Rechtsbestand. Erst die abschließende Erledigung der Bescheidbeschwerde verdrängt die Beschwerdevorentscheidung. Vorlageanträge sind zurückzuweisen, wenn sie unzulässig sind (zB bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters, bei Einbringung vor Ergehen der Berufungsvorentscheidung, bei Verzicht auf…

GebR 2025 Rz 1850–185732. Exkurs: Gebühren im Meldewesen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Auskunftssperre: € 6,50 Bundesverwaltungsabgabe (vgl. TP 2 BVwAbgV) Auch der schriftliche Antrag auf Erlassung einer Auskunftssperre durch einen Bediensteten der Exekutive, um sich vor Gewalttaten oder Racheakten zu schützen (Schutz des Privat- und Familienlebens), liegt im Privatinteresse des Einschreiters und unterliegt damit der Eingabengebühr.