10.6.2. Mehrere Protokolle in einer Schrift Rz 496: Enthält ein Bogen mehrere in sich abgeschlossene Protokolle, zu denen auch die jeweils maßgeblichen Unterschriften gehören, so ist die Gebühr für jedes Protokoll für sich zu entrichten. Für eingabeersetzende Protokolle, die mehrere Anträge enthalten, gelten…
10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…
…Zeugnis von insgesamt zwei Bogen (6 einseitig beschriebene DIN A4 - Blätter) vor. 10.13.6. Elektronische Zeugnisse Rz 651: Zeugnisse, die auf elektronischem Wege ausgestellt werden, unterliegen einer festen Gebühr in Höhe von 14,30 Euro je Zeugnis. Die Anzahl der Bogen ist daher für…
…| Eingabengebühr | € 14,30 | Eingabengebühr bei Verwendung der Funktion E-ID | € 8,60 | Beilagengebühr | von jedem Bogen € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21,80 je Beilage | Beilagengebühr für elektronische Beilagen | € 3,90 …
…Schriften gleich. 4.2. Bogen Rz 104: Das Ausmaß des verwendeten Papiers ist nur in jenen Fällen gebührenrechtlich von Bedeutung, in denen das Gesetz die Höhe der Gebühr von der Anzahl und Größe der Bogen der Schrift abhängig macht (zB Beilagen gemäß § 14 TP 5…
… 14 TP 2 Abs. 1 GebG | Z 2 | Ernennung oder Zulassung oder Eintragung | 285,90 Euro vom ersten Bogen; jeder weitere Bogen 13 Euro 10.2.1.3. Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft Rz 300: Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ist im Staatsbürgerschaftsgesetz…
…deren Geltungsdauer | 382,60 Euro vom ersten Bogen; jeder weitere Bogen 13 Euro | Z 8 | Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung zum Suchen und Erforschen nichtkohlenwasserstoffführender geologischer Strukturen | 382,60 Euro vom ersten Bogen; jeder weitere Bogen 13 Euro | Z 9 lit…
…oder einer Urkunde bei- oder angeschlossen, und wird sie integrierender Bestandteil, ist sie als weiterer Bogen (siehe Rz 110) dieser Schrift (Urkunde) anzusehen und keine Beilage. 10.4.4. Nachgereichte Beilagen Rz 370: Der Gebührenpflicht unterliegen auch Beilagen, die im Zusammenhang mit einer gebührenpflichtigen Eingabe…
…GebG sehen in taxativ aufgezählten Fällen erhöhte Eingabegebühren vor. Die Eingabengebühr ist von der Anzahl der verwendeten Bogen unabhängig. Zur Gebührenermäßigung bei Anträgen auf elektronischem Weg unter Verwendung der Funktion E-ID siehe Rz 143. 10.5.10.1. Einfache Eingabengebühr Rz 440: Die einfache…
…einer dritten Person als Erfüllungsgehilfen bedient. 10.1.4. Mehrere Abschriften auf einem Bogen Rz 263: Werden auf einem Bogen (siehe Rz 104 ff) die Abschriften mehrerer Urkunden (Schriften) und deren Beilagen vereint und beglaubigt, dann ist die Gebühr für jede Abschrift gesondert zu entrichten…
…Bedachtnahme auf die Bedeutung, die die amtliche Ausfertigung für den Bewerber hat. Der Tarif sieht die feste Gebühr jeweils für den ersten Bogen vor. Sind mehrere Bogen vorhanden, so beträgt die Gebühr für jeden weiteren Bogen gemäß § 6 GebG 13 Euro (siehe Rz 110 f).
…TP 1 Abs. 1 Z 1 GebG (siehe Rz 264) | 14,30 Euro vom ersten Bogen | Z 2 | Daten aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) und aus Registern (siehe Rz 345) | 7,20 Euro vom ersten Bogen 10.3.3. Gebührenschuld und…
…siehe Rz 382). Die Anzahl der Bogen ist daher für die Berechnung der Gebühren unbeachtlich. Zur Ermäßigung der Gebühr bei Verwendung der Funktion E-ID siehe Rz 143. Rz 365: Unter "auf elektronischem Wege eingebracht" ist insbesondere die Übermittlung per E-Mail, per USB-Stick…
…erfolgten. Beispiel: In einer mündlichen Verhandlung zu einem Bauverfahren wird auch die das Bauvorhaben ablehnende Stellungnahme des Nachbarn ins Protokoll aufgenommen. Auch dieser Teil des Protokolls muss bei der Berechnung der Bogenanzahl berücksichtigt werden. Rz 488: Protokolle über Amtshandlungen, die im öffentlichen Interesse aufgenommen werden…
…der Gebühr Rz 614: Die Gebühr beträgt 14,30 Euro pro Bogen, wobei nicht die Bogen der Urkunde insgesamt zählen, sondern nur die Bogen des Beglaubigungsvermerkes, unabhängig davon, auf wie vielen Bogen die beglaubigten Unterschriften erfolgten. Rz 615: Werden auf einem Bogen mehrere Unterschriften beglaubigt…
…unbekanntes Ereignis ein bestimmter Preis für denjenigen vereinbart wird, dessen Behauptung sich als richtige herausstellt (§ 1270 ABGB). Wer die künftigen Nutzungen einer Sache in Pausch und Bogen kauft oder wer die Hoffnung derselben zu einem bestimmten Preis kauft, errichtet einen Glücksvertrag nach § 1276 ABGB (Hoffnungskauf)…
…Niederschriften von mündlichen, wesentlich im Privatinteresse der Partei liegenden Anbringen, unterliegt nach TP 4 BVwAbgV für jeden Bogen (siehe Rz 104 ff) der Niederschrift einer Bundesverwaltungsabgabe von 2,10 Euro. 31.1.9.5. Wesentlich im Privatinteresse Rz 1811: Im Gegensatz zur Eingabengebühr des § 14…
…eingeführten vereinfachten Dokumentationspflichten iZm der Selbstberechnung von Rechtsgeschäftsgebühren aufgenommen. | Abschnitt 4.2. Rz 107 ff | Es werden die Grundregeln der Bogenberechnung klargestellt und Aussagen zu bisher in der Praxis strittigen Sachverhalten aufgenommen. | Abschnitt 6. Rz 121 ff | Es werden Aussagen zu…
…5. Höhe der Gebühr Rz 297: Amtliche Ausfertigungen § 14 TP 2 Abs. 1 GebG | Z 1 | Erteilung einer Befugnis oder Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit | 83,60 Euro vom ersten Bogen; jeder weitere Bogen 13 Euro