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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…für das automatisationsunterstützte Zwangsstrafenverfahren der Tag der (letzten manuell vorgenommenen) Meldung heranzuziehen, damit jedenfalls die gesetzlich vorgesehene Frist gewahrt bleibt. Da grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Vorverlegung der jährlichen Überprüfung bestehen, erfüllt auch eine Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer im Zuge einer Änderungsmeldung die Voraussetzungen der…

VPR 2021 Rz 343–3472.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Rz 2413) im Interesse dieser Betriebsstätte getätigt worden. Da das Stammhaus - im Verhältnis zur Betriebsstätte - stets als ein fremder Dritter zu sehen ist, wird zu bedenken sein, dass ein fremder Dritter den Gründungsaufwand nur übernehmen würde, wenn ihm eine entsprechend hohe Beteiligung an den Betriebsstättenerträgen…

KfzBStR 2021 Rz 1300–1310B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Allgemeines Rz 1301: Die Zulassung erfolgt durch die Zulassungsstellen. Die Zulassungsstelle hat bei der Zulassung zum Verkehr im Inland zu überprüfen, ob gegen die Zulassung steuerliche Bedenken bestehen. B.13.2.2. Genehmigungsdatenbank (VVO-GDB) seit 1. Juli 2007 Rz 1302: Die Genehmigungsdatenbank (GDB) nach…

InvFR 2018 Rz 302–3133.2.2.2.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Ermittlung des Ertragsausgleichs ist hingegen unzulässig. Kann bei ausländischen Fonds der Ertragsausgleich aufgrund mangelnder Informationen nicht genau ermittelt werden, bestehen gegen eine vereinfachte Ermittlung keine Bedenken. Dabei ist wie folgt vorzugehen: Der Ertrag des betreffenden Wirtschaftsjahres ist durch die durchschnittliche Anzahl der Anteile zu dividieren…

BMF-010221/0208-IV/8/2019Änderung des Erlasses über die Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0208-IV/8/201909.07.2019

…Einreichung von Rückzahlungsanträgen grundsätzlich auf die maßgeblichen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (§ 240) abstellen, bestehen seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Bedenken, solche Anträge weiterhin ungeachtet der in der jeweiligen völkerrechtlichen Vereinbarung oder der Verordnung festgelegten Frist anzuerkennen, sofern sie spätestens bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…UmgrStG). Es bestehen in sinngemäßer Anwendung des § 13 Abs. 1 UmgrStG keine Bedenken, die Einbringungsbilanz (idR gemeinsam mit dem Einbringungsvertrag) bei dem für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Einbringenden zuständige Finanzamt einzureichen, wenn die Einbringung in eine im Ausland ansässige übernehmende Körperschaft erfolgt…

VPR 2021 Rz 74–781.2.2.4. Margenermittlung durch Datenbanken
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…nach Umsatz) gewichteten Durchschnitts unverhältnismäßig großen Schwankungen einzelner Jahre entgegenzuwirken ist. Bei der Anwendung von Mehrjahresdaten ist auf ein konsistentes Vorgehen zu achten. Dabei bestehen zB keine Bedenken, wenn wiederholt Mehrjahreszeiträume herangezogen werden, die jeweils einer Dauer von drei Jahren entsprechen und unmittelbar aufeinander folgen…

VPR 2021 Rz 125–1291.3.3.3. Garantien, Bürgschaften und Patronatserklärungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…erfolgen. Gibt es externe oder interne Vergleichswerte, wird die Preisvergleichsmethode anzuwenden sein (Z 10.170rev 10.170 OECD-VPL). Es bestehen keine Bedenken, sich beispielsweise an den für Bankbürgschaften üblichen Sätzen einer Avalprovision zu orientieren (EAS 2896). Wenn eine Garantie zu besseren Zinskonditionen führt, kann…

VPR 2021 Rz 164–1711.3.5.2. Beitrag zum KVV
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…der Beitragsstellung bewertet werden, wobei die wechselseitige Risikoteilung sowie die Art und der Umfang der entsprechenden von den KVV-Teilnehmern erwarteten Vorteile zu berücksichtigen sind (Z 8.25 OECD-VPL). Es bestehen keine Bedenken, nur die Kosten ohne Gewinnaufschlag zu verrechnen, wenn die Differenz zwischen…

VPR 2021 Rz 440–4463.2.3.2. Pflicht zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…5 Abs. 2 VPDG in die Berichtspflicht ein und ist zugleich die ausländische oberste Muttergesellschaft zur Vorlage eines länderbezogenen Berichts verpflichtet, so bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn der auf Ebene der obersten Muttergesellschaft vorgelegte Bericht ebenso auf Ebene der in Österreich berichtspflichtigen Geschäftseinheit entsprechend § 8…

KfzBStR 2021 Rz 421–424B.1.3. Erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…liegen aber die Voraussetzungen für eine Vergütung gemäß § 3 Abs. 3 oder 4 NoVAG 1991 vor, so bestehen keine Bedenken, die Steuerpflicht mit dem Vergütungsanspruch zu kompensieren. Es unterbleiben daher sowohl Steuervorschreibung als auch Vergütung. Der Vergütungsanspruch ist jedoch - unabhängig einer allfälligen Kompensation - im Sinne…

KfzBStR 2021 Rz 581–585B.2.2.4.5. Dreirad-Kraftfahrzeuge mit Lenkstange (8703 - 8711)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…583: Motorschlitten (Schneemobile, Schneemotorräder) sind der KN-Position 8703 zuzuordnen und unterliegen daher grundsätzlich der Normverbrauchsabgabe. Da Motorschlitten regelmäßig nicht zum Verkehr zugelassen werden, bestehen keine Bedenken, wenn der Fahrzeughändler bei der Lieferung keine Normverbrauchsabgabe berechnet bzw. an das Finanzamt abführt. Für diese Fälle ist…

KfzBStR 2021 Rz 658–664B.3.4. Vorführkraftfahrzeuge und Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…I Nr. 24/2007 in Anspruch nehmen, im Fall einer Vergütung in der Genehmigungsdatenbank gesperrt werden. Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn bei der erstmaligen Zulassung als Vorführkraftfahrzeug keine Sperre vorgenommen wird. Rz 662: Wird ein Vorführkraftfahrzeug verkauft, tritt nach § 1 Z 4 NoVAG 1991…

InvFR 2018 Rz 60–672.1.3.3. Pensionsinvestmentfonds (§§ 168 bis 174 InvFG 2011)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ein Pensionsinvestmentfonds nur zur Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens eingehen (§ 172 InvFG 2011; Verbot spekulativer Derivate). Es bestehen außerdem keine Bedenken, wenn im Jahr der Neuauflage von Pensionsinvestmentfonds die Depotbank Anteilscheine im Volumen bis zu 30 Mio. Euro (Emissionspreis) zum Zwecke der späteren Ausgabe anschafft.…

InvFR 2018 Rz 258–2693.1.1.7. Exkurs: Vornahme der Veranlagung steuerpflichtiger Einkünfte von Meldefonds bei natürlichen Personen im Privatvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Depot) bzw. der Kennzahl 898 (bei inländischem Depot) anzugeben. Wird die Ausschüttung im Zuge der Jahresmeldung gemeldet, bestehen keine Bedenken, die in den Steuerdaten nicht gesondert angeführten ausgeschütteten Einkünfte und die ausschüttungsgleichen Erträge in Summe in der Kennzahl 937 (bei ausländischem Depot) bzw. der Kennzahl…

InvFR 2018 Rz 509–5177. Sonderthemen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…EStG 1988 dar; eine allfällige Altvermögenseigenschaft bleibt auf Ebene der Aktie bzw. nunmehr des Anteilscheines erhalten. Entsprechendes gilt für beschränkt steuerpflichtige Investoren. Allerdings ist zu bedenken, dass bei Wegfall einer mindestens 1-prozentigen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft der Tatbestand des § 27 Abs. 6 Z 1…

GMSR Rz 97–10315. Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…die Eröffnung eines Bausparkontos keine Selbstauskunft eingeholt haben und/oder bei bestehenden Konten keine Identifizierung der Kontoinhaber im Rahmen der Sorgfaltspflichten des 3. und 4. Hauptstückes durchgeführt haben, bestehen keine Bedenken, wenn die Bausparkasse die Sorgfaltspflichten des 3. bis 7. Hauptstückes erst für Verträge anwendet…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…wirtschaftliche Eigentümer des meldepflichtigen Rechtsträgers zugeordnet und gemeldet werden müssen. Die Anforderungen an die Ermittlung des korrekten Stifteranteils sollen aber nicht überspannt werden. So bestehen keine Bedenken, wenn bei komplexen Sachverhalten - etwa bei ausländischen Stiftungen oder Trusts mit einer Vielzahl von Zu- und Nachstiftungen bzw…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Direktoren ist zu beachten, dass diese auf den englischen Begriff des nominee directors zurückzuführen ist. Nominee-Direktoren spielen im internationalen Kontext eine bedeutende Rolle zur Gewährung von Anonymität der tatsächlichen Verantwortlichen eines Rechtsträgers. Es handelt sich dabei um natürliche oder juristische Personen, die regelmäßig die…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…deren Geheimhaltung aus wettbewerbsrechtlichen Gründen geboten ist. bei Offenlegung der Urkunde die Gefahr eines bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteils für den Rechtsträger oder die darin genannten Personen droht. ein besonders hohes Maß der Geheimhaltung aus anderen Gründen als der Verschleierung des wirtschaftlichen Eigentums dem Wesen der Urkunde…