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2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…212 BAO) umfasst war. Im Fall einer im Rechtsmittelweg zuerkannten Steuergutschrift liegt keine Entrichtung der Abgabenschuldigkeit vor, weshalb Beschwerdezinsen nicht festzusetzen sind (VwGH 31.3.2017, Ra 2016/13/0034). 2.3. Abhängigkeit der Höhe der Abgabenschuldigkeit von der Erledigung einer Beschwerde 2.3.1…

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

…Ergebnisse aus einer Stichprobeaufnahme ist, dass a)bei der Planung und Durchführung einer solchen die allgemein gültigen Regeln für eine Anwendung von mathematisch-statistischen Verfahren eingehalten werden, b)in Abhängigkeit von der Holzbodenfläche im Wirtschaftswald-Hochwald eine Stichprobendichte erzielt wird, die dem Quadratrasterabstand gemäß Anlage…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…zu stornieren. 2.4.8. Echte Mitgliedsbeiträge Echte Mitgliedsbeiträge, denen keine konkrete Leistung des Vereins gegenübersteht, sind keine Umsätze, da die wechselseitige Abhängigkeit von Leistung und Gegenleistung fehlt. Unechte Mitgliedsbeiträge sind Zahlungen eines Mitglieds, die als Mitgliedsbeitrag ausgewiesen werden, denen aber eine konkrete Leistung des…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…exakte erstmalige Ermittlung der Innenfinanzierung keine Bedeutung, da hierfür ausschließlich die in § 4 Abs. 12 EStG 1988 idF StRefG 2015/2016 vorgesehenen Grundsätze der laufenden Innenfinanzierungsermittlung heranzuziehen sind. Daher sind bei der erstmaligen exakten Ermittlung die Umgründungen grundsätzlich in Abhängigkeit von der unternehmensrechtlichen Auswirkung auf…

KfzBStR 2021 Rz 969–978B.6.2.2.4. Rechtslagen von 1. März 2014 bis 31. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…2019 B.6.2.2.4.1. Allgemeines Rz 969: Ab dieser Novelle des Normverbrauchsabgabegesetzes wird für die Besteuerung von Personenkraftwagen anstelle des Treibstoffverbrauches (Normverbrauch nach MVEG) der CO2-Ausstoß in g/km nach dem Messzyklus NEFZ herangezogen. Anstatt des bisherigen Systems, das in Abhängigkeit…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…ein Kontrollverhältnis hergestellt wird. Der Stifter wird dadurch indirekter wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH A mit der Privatstiftung A und der Privatstiftung B als oberste Rechtsträger. Die übrigen Funktionsträger der Privatstiftung A und der Privatstiftung B sind keine wirtschaftlichen Eigentümer der GmbH A. Sofern es sich…

KfzBStR 2021 Rz 938–948B.6.1.9. Vergütung des Umsatzsteueranteils in Höhe von 16,67%
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…geleistete Normverbrauchsabgabe in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer miteinkalkuliert wird. Rz 939: Beispiel: Neues LeasingfahrzeugDie Vergütung nach § 6 Abs. 9 NoVAG 1991 kann für ein Kraftfahrzeug nur einmal vorgenommen werden (keine Mehrfachvergütung). B.6.1.9.2. Anwendungsfälle Rz 940: Hauptanwendungsfall der Vergütung nach § 6 Abs…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

… 2 Z 1 lit. b sublit. aa WiEReG gelten bei offenen Gesellschaften und Kommanditgesellschaften mit ausschließlich natürlichen Personen als Gesellschaftern die geschäftsführenden Gesellschafter als wirtschaftliche Eigentümer, sofern keine Anhaltspunkte vorliegen, dass die Gesellschaft direkt oder indirekt unter der Kontrolle einer oder mehrerer anderer natürlichen Personen…

KfzBStR 2021 Rz 445–455B.1.4. Änderung der Verhältnisse (§ 1 Z 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Fall. Bemessungsgrundlage bildet bei der Veräußerung das Entgelt, in allen anderen Fällen der gemeine Wert. Rz 448: Der Diebstahl eines Kraftfahrzeuges führt grundsätzlich zu keiner Änderung der Verhältnisse nach § 1 Z 4 NoVAG 1991. Wird jedoch nach dem Diebstahl der begünstige Zweck willentlich aufgegeben, beispielsweise…

KfzBStR 2021 Rz 500–511B.2. Kraftfahrzeuge (§ 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die jeweilige Einordnung laut den Fahrzeugpapieren abzustellen. Nur in jenen Fällen, in denen für ein Kraftfahrzeug noch keine Einteilung in eine Klasse getroffen wurde oder sich die Einteilung als falsch erweist, sollen die Vorgaben für die Einteilung in Klassen nach § 3 KFG 1967 sinngemäß gelten…

KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…auf Grund ihres Zustandes nicht mehr zur Personenbeförderung genutzt werden können. Ist eine Personenbeförderung auf Grund des technischen Zustandes (zum Beispiel keine kraftfahrrechtliche Zulassung mehr gegeben) nicht mehr möglich, dann fällt dieses Kraftfahrzeug nicht in den Anwendungsbereich des NoVAG 1991. B.2.2.1.5…

KfzBStR 2021 Rz 812–817B.5.3.2.1. Erwerb bei befugtem Fahrzeughändler aus dem EU-Raum
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…= 250 g/km (anzusetzender CO2-Emissionswert) B.5.3.4. Nutzungsänderung Rz 817: In Fällen der Änderung der begünstigten Nutzung bei bisher von der Normverbrauchsabgabe befreiten Kraftfahrzeugen (z.B. Umwidmung eines Vorführkraftfahrzeuges in das Anlagevermögen, keine begünstigte Nutzung als Taxi usw.) ist der Fahrzeugbewertungslisten…

KfzBStR 2021 Rz 1007–1013B.6.2.3. Maßgebliche CO2-Emissionswerte (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…vor, wird der CO2-Emissionswert mit dem Zweifachen der Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt angenommen. B.6.2.4.2.3. Rechtslage ab 18. Juni 2009 Rz 1012: Bei Kraftfahrzeugen im Sinne des § 2 Z 2 NoVAG 1991, für die kein CO2-Emissionswert vorliegt, gilt…

KfzBStR 2021 Rz 1200–1208B.12. Vergütung (§§ 12 und 12a NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1991) B.12.1. Vergütung der Abgabe (Allgemeines) Rz 1200: § 12 NoVAG 1991 regelt die Vergütung der Normverbrauchsabgabe, wenn eine Zulassung zum Verkehr aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht in Betracht kommt, wenn tatsächlich innerhalb von fünf Jahren ab der Lieferung keine Zulassung erfolgt ist…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…nötig: Bei Unternehmern, welche keine Fahrzeughändler sind: ein Antrag auf Sperrsetzung mittels Formular NOVA 4 Bei Nichtunternehmern: ein Antrag auf Sperrsetzung/Vergütung mittels Formular NOVA 2 Ausfuhrnachweis (oder Ausweiskopie des Käufers, Bestätigung einer Anmeldung im Ausland, usw.) Wertnachweis (Kaufvertrag, Fahrzeugbewertung wie z.B. Eurotax) ursprünglicher…

KfzBStR 2021 Rz 400–404B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…15.4.1983, 82/17/0026). Rz 403: Die Lieferung eines einzelnen, noch nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeuges (z.B. durch einen Bauunternehmer) erfolgt regelmäßig (kein gewerblicher Fahrzeughandel) nicht im Rahmen seines Unternehmens und ist daher nicht steuerpflichtig (Steuerpflicht des Erwerbers bzw. Zulassungswerbers nach § 1…

KfzBStR 2021 Rz 405–410B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen Rz 405: (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Unter die Steuerpflicht des § 1 Z 1 NoVAG 1991 fällt auch die Lieferung von Kraftfahrzeugen, die anschließend im Vergütungsverfahren nachgemäß § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 befreite Vorgänge betreffenim…

KfzBStR 2021 Rz 411–420B.1.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Z 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…zurückgelegt worden: Beide Kraftfahrzeuge gelten als neu. B.1.2.5. Kompensationsmöglichkeit Rz 420: Wird der Tatbestand nach § 1 Z 2 NoVAG 1991 zwar verwirklicht, liegen aber die Voraussetzungen für eine Vergütung gemäß § 3 Abs. 3 oder 4 NoVAG 1991 vor, so bestehen keine Bedenken…

KfzBStR 2021 Rz 421–424B.1.3. Erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…doch eine Zulassung im Inland erfolgt. B.1.3.1.1. Kompensationsmöglichkeit Rz 422: Wird der Tatbestand nach § 1 Z 3 NoVAG 1991 zwar verwirklicht, liegen aber die Voraussetzungen für eine Vergütung gemäß § 3 Abs. 3 oder 4 NoVAG 1991 vor, so bestehen keine Bedenken…

KfzBStR 2021 Rz 425–431B.1.3.2. Tatsächliche erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. a NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…2 NoVAG 1991 eingetreten ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 oder § 12a NoVAG 1991 erfolgt ist. B.1.3.2.2. Eigenimport Rz 426: Steuerpflichtig ist die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach …