…GebG. Beispiel (Anm.: unabhängig der nunmehr bestehenden Gebührenbefreiung in § 333a GewO 1994): Die Genehmigung einer Betriebsanlage nach § 77 GewO 1994 stellt keine persönliche Befugnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit dar, sondern beinhaltet sachbezogene Befugnisse, weil eine solche zur Vermeidung von Gefahren im öffentlichen Interesse ergeht und…
10.2.1.6. Bergrechtliche Ausfertigungen Rz 308: Der Bescheid der Bergbehörde über die Genehmigung der rechtsgeschäftlichen Übertragung der Ausübung einer Bergwerksberechtigung (§§ 51 ff Mineralrohstoffgesetz) erfüllt nicht den Tatbestand des § 14 TP 2 Abs. 1 Z 8 GebG oder § 14 TP 2 Abs. 1 Z…
…Gebührenpflichtig sind folgende amtliche Ausfertigungen: | Z 1 | Erteilung einer Befugnis oder Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (siehe Rz 283 ff) | Z 2 | Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe (siehe Rz 298) | Z 3 | Verleihung…
… 12 Abs. 2 GebG). Rz 316: Die mehrfache Gebühr in einem Bescheid der Bergbehörde über die Bewilligung zur Überlassung der Ausübung einer Bergwerksberechtigung durch Rechtsgeschäft unter Lebenden für mehrere Bergwerksberechtigungen ist nicht nach der Anzahl der einzelnen Bergwerksberechtigungen zu entrichten, sondern nach der Anzahl der…
…2 GebG | Pauschalbetrag | Z 1 | Ansuchen um Erteilung einer Befugnis oder die Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (siehe Rz 280 ff und Rz 284) | 47,30 Euro | - | Z 2 | Ansuchen um Ernennung…
…9 OECD-MA bezieht sich gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. c OECD-MA auf die Ausübung einer Geschäftstätigkeit; unabhängig davon, um welche Einkünfte es sich nach österreichischem Recht handelt und in welcher Rechtsform die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Eine fremdverhaltenskonforme Gewinnaufteilung ist insbesondere für Kapitalgesellschaften…
…wirtschaftlich integrierten Geschäftseinheit, bedeutet in diesem Zusammenhang die Übertragung von Vermögenswerten, zusammen mit der Fähigkeit zur Ausübung bestimmter Funktionen und zur Übernahme bestimmter Risiken (Z 9.68 OECD-VPL). Die Übertragung einer Geschäftstätigkeit im Sinne der OECD-VPL ist jedenfalls vom Anwendungsbereich des § 6 Z…
…Vielmehr wäre zu prüfen, ob durch die Nutzung in der Betriebsstätte eine Änderung in Hinblick auf die Ausübung der DEMPE-Funktionen und damit einhergehend eine Änderung des wirtschaftlichen Eigentums eintritt oder ob womöglich ein neues unkörperliches Wirtschaftsgut entsteht, welches im wirtschaftlichen (Mit-)Eigentum der Betriebsstätte…
…erzielt: 1 Allgemeines 1.Das Besteuerungsrecht für Arbeitslohnzahlungen an in der Grenzzone Deutschlands ansässige Ärzte, die mit Kliniken in der Grenzzone Österreichs Arbeitsverträge haben und dort ihre Tätigkeit ausüben, steht aufgrund der Grenzgängerregelung im Artikel 15 Absatz 6 des Abkommens Deutschland zu. 2.Neben den…
…ungebundenen Rücklagen unterschieden wird oder die gebundenen Teile mit "davon gebunden" ausgewiesen werden). Diese Untergliederung steckt nämlich jedenfalls den Rahmen für die Ausübung des Wahlrechtes zwischen Einlagenrückzahlung und offener Ausschüttung ab (dazu Abschnitt 1.3. sowie die überblicksartige graphische Darstellung in Abschnitt 1.3.3.). …
…disponiblen) Innenfinanzierungs- bzw. Einlagenevidenzkonto zum Zeitpunkt der Beschlussfassung voraus. Aus diesem Grund ist auch eine allenfalls ertragsteuerliche Rückwirkungsfiktion für die Ausübung des Wahlrechts unbeachtlich. 4.3.2. Darstellung der Evidenzkonten Für die Führung des Evidenzkontos ist eine Darstellung zu empfehlen, die einerseits die Veränderungen auf…
…ordnungsgemäßer Entrichtung einer festen Gebühr eine zusätzliche Gebührenerhöhung bis zu 50% der nicht entrichteten (verkürzten) Gebühr zu erheben, sodass die Gebührenerhöhung zusammen höchstens 100% betragen kann. Zur Ausübung des Ermessens siehe Rz 135 ff. 7.2. Hundertsatzgebühren Rz 132: Werden Rechtsgeschäfte, die den Hundertsatzgebühren unterliegen…
…der Gesellschaft gelegen. Ebenso ist das Protokoll über die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft jedenfalls auch im Interesse der Aktionäre gelegen, da diese ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft in der Hauptversammlung ausüben. Rz 191: Auch gesetzliche Vertreter, die im Namen des Vertretenen gebührenpflichtige Handlungen setzen…
…Straßen- oder Hausnummernbezeichnung; Bestätigungen über den Zustellvorgang oder den Eintritt der Rechtskraft (Rechtskraftklauseln) und der Vollstreckbarkeit einer behördlichen Erledigung. Von Gerichten in Ausübung der Gerichtsbarkeit ausgestellte Zeugnisse (zB Rechtskraftklausel auf Urteilen) sind gemäß § 14 TP 14 Abs. 2 Z 26 GebG von den Gebühren befreit…
…VwGH 15.3.2001, 2000/16/0115), gibt die Option nicht bloß ein Recht auf Abschluss des Hauptvertrages; ihre Ausübung begründet schon unmittelbar die vertraglichen Pflichten. Im Unterschied zum bloßen Offert, welches lediglich ein Element eines zweiseitigen Rechtsgeschäftes ist, wird im Optionsvertrag bereits Konsens über…
…1 BAO ist eine Betriebsstätte iSd Abgabenvorschriften jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient. Näheres siehe EStR 2000 Rz 7924 ff. Rz 1064: Eine inländische Betriebsstätte wird nicht durch die Beteiligung einer ausländischen natürlichen oder juristischen Person…
…das Inland. Fehlt die inhaltliche Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes, so tritt die Gebührenpflicht dann ein, wenn auf Grund des Rechtsgeschäftes im Inland eine rechtserhebliche Handlung (Erfüllung von Pflichten, Ausübung von Rechten, zB Gestaltungsrechten) vorgenommen oder von der Urkunde ein amtlicher Gebrauch (vgl. § 8 GebG) gemacht wird…
…VwGH 10.4.2024, Ro 2022/16/0017, siehe Rz 1140). Rz 1318: Eine Vertragsverlängerung durch Optionsausübung stellt die Beifügung einer Bedingung dar, bei deren Eintritt (Ausübung der Option) sich die Geltungsdauer des Vertrages verlängert. Eine solche Bedingung hat nach § 17 Abs. 4 GebG (siehe…
…1340: Liegt ein Präsentationsrecht vor, ist die Wahrscheinlichkeit der Ausübung dieses Rechtes zu prüfen. Führen Beschränkungen hinsichtlich der Auswahl des präsentierten Vertragspartners (insbesondere betreffend Unternehmensgruppe, Sitz, Bonität, Pachtzweck usw.) dazu, dass die Wahrscheinlichkeit der Ausübung des Präsentationsrechtes gering ist, liegt keine unbestimmte Vertragsdauer aufgrund eines…
…ausgewiesen ist. Rz 1467: Das Entgelt kann auch in der Einräumung von Rechten oder im Verzicht auf Rechte bestehen. Wird eine Dienstbarkeit eingeräumt und verzichtet hiefür der Dienstbarkeitsnehmer auf die Ausübung einer bislang bestandenen Dienstbarkeit, so stellt der Wert des Verzichtes das bedungene Entgelt dar.