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2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…6 erster Fall BiBuG 2014 | 4. | Nachreichung von Unterlagen zur Umsatzsteuervoranmeldung (siehe Zeile 3) | § 161 Abs. 1 BAO | § 2 Abs. 1 Z 6 BiBuG 2014 | 5. | Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Zusammenfassenden Meldung | Art…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…4 BAO), Ergänzungsauftrag (§ 161 Abs. 1 BAO), Bedenkenvorhalt (§ 161 Abs. 2 BAO), Aufforderung zur genauen Bezeichnung von Gläubigern oder Empfängern gemäß § 162 Abs. 1 BAO, Ablehnung eines Beweisantrages (§ 183 Abs. 3 BAO). Abgesonderte Rechtsmittel gegen verfahrensleitende Verfügungen sind als unzulässig zurückzuweisen (zB VwGH 26.1…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…eingereicht. 8. Überwachung im Rahmen der Quotenregelung 8.1. Anlassbezogene Abberufung von Quotenerklärungen Das Finanzamt kann zur Quotenregelung angemeldete Abgabenerklärungen in Folge der Nichteinhaltung von Abgabeterminen oder anlassbezogen abberufen. Die Abberufung ist die Aufforderung des Finanzamts, die Quotenerklärung innerhalb einer bestimmten Frist einzureichen (§ 1 Z…

KfzBStR 2021 Rz 1730–1746D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…zur Feststellung der Steuer und der Grundlage ihrer Berechnung im Inland Aufzeichnungen zu führen. Diese müssen alle Angaben enthalten, die für die Berechnung der Steuer von Bedeutung sind. Ausländische Versicherer, die im Inland gelegene Risiken versichern, haben auf Aufforderung dem Finanzamt Österreich ein vollständiges Verzeichnis…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Die Vorgehensweise zur Ermittlung der wirtschaftlichen Eigentümer im Detail wird im Abschnitt 4 nachfolgend erläutert. Vereinfacht dargestellt sollte bei der Feststellung von direkten und indirekten wirtschaftlichen Eigentümern wie folgt vorgegangen werden: Direkte wirtschaftliche Eigentümer: In einem ersten Schritt muss der meldepflichtige Rechtsträger seine direkten Eigentümer…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Geburtsort; Staatsangehörigkeit; Wohnsitz; Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses. Bei Personen mit einem gemeldeten Hauptwohnsitz im Inland ist nur die Angabe von Vorname, Nachname und Geburtsdatum erforderlich. Bei diesen Personen werden allfällige Änderungen der oben genannten Angaben durch einen Abgleich mit dem ZMR automatisch übernommen…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…gilt als Abgabenerklärung und ist mittels Vordrucks NOVA 1 abzugeben. Der Vordruck NOVA 1a enthält Erläuterungen zum Vordruck NOVA 1. Eine Jahreserklärung ist nicht vorgesehen. Rz 1164: Für die Erhebung der Abgabe ist jenes Finanzamt zuständig, das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständig…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…die den Fall unterbreitet hat, zur Lösung der Streitfrage im Verständigungsverfahren in angemessener Zeit beitragen wird. 4. Die vorstehende Aufzählung schliesst nicht aus, dass die zuständigen Behörden beider Vertragsstaaten jederzeit zusätzliche relevante Informationen von den betroffenen Personen anfordern können. Ein solches Ersuchen hat keinen Einfluss…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 2/2

In diesen Fällen kann das Finanzamt gemäß § 135 BAO einen Verspätungszuschlag von 10% der festgesetzten Abgabe festsetzen. Bei der Ermessensübung für die Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlags hat das Finanzamt jedoch jene Dauer nicht zu berücksichtigen, über die sich die Steuernummer rechtmäßig in der Quote…

KfzBStR 2021 Rz 40–64A.2.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Monatsfrist bis zur erforderlichen inländischen Zulassung mit jeder Verbringung des Kraftfahrzeuges ins Ausland oder ins übrige Unionsgebiet neu zu laufen beginnt. Für diesedie Beurteilung des dauernden Standortes war das Erkenntnis des VwGH 21.11.2013, 2011/16/0221, zu beachten, wonach die Einbringung von Kraftfahrzeugen…

KfzBStR 2021 Rz 1560–1569C.6. Steuererhebung (§ 6 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Festsetzung kann nur so lange erfolgen, als nicht ein den Selbstberechnungszeitraum beinhaltender Jahresbescheid erlassen wurde. C.6.4.3. Keine Jahressteuererklärung bei Festsetzung in Fällen der widerrechtlichen Verwendung Rz 1569: Die Pflicht zur Abgabe einer Jahressteuererklärung nach § 6 Abs. 4 KfzStG 1992 ist für die…

VPR 2021 Rz 447–4533.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts Rz 447: § 4 VPDG enthält hinsichtlich der länderbezogenen Berichterstattung eine Mitteilungspflicht. In der Mitteilung ist anzugeben, welche Geschäftseinheit berichtspflichtig ist oder die Berichtspflicht übernimmt. Die Mitteilung hat für sämtliche inländische Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe im Sinne von …

ZustRL Rz 133–1373.5.4. Entgegennahme von Erklärungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3.5.4. Entgegennahme von Erklärungen Rz 133: Das UStG 1994 enthält zahlreiche Bestimmungen über spezifische Erklärungen oder Anträge, die an "das Finanzamt" zu richten sind (zB Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 und dessen Widerruf gemäß…

KfzBStR 2021 Rz 1150–1152B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…dass er die Normverbrauchsabgabe berechnet und abführt. SieAuch eine errechnete Normverbrauchsabgabe in Höhe von Null Euro ist auf der Bescheinigung zu vermerken. Die Bescheinigung ist der Zulassungsbehörde zur Überprüfung vorzulegen (siehe Rz 1301 bis 1307). B.10.2. Inhalt der Bescheinigung Rz 1151: Die Bescheinigung…

ZustRL Rz 130–1323.5. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse in erheblichem Umfang privatwirtschaftlich organisiert und ausgerichtet ist und eine Steuerbefreiung zur größeren Wettbewerbsverzerrungen führen könnte. Die Zulassung eines Fiskalvertreters ist in § 27 Abs. 8 letzter Satz UStG 1994 keinem bestimmten Finanzamt zugewiesen. Zuständig ist das Finanzamt Österreich aufgrund von §…

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…für private Zwecke entnommene Strommenge die entgeltlich ins Energienetz abgegebene Menge an Strom, so steht der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Anschaffung, Inbetriebnahme und Betrieb der Anlage zur Gänze nicht zu. Wartungsarbeiten und andere sonstige Leistungen im Zusammenhang mit von § 12 Abs. 2 Z 2 lit…

PV-Erlass Rz 151–1543.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…nicht hoheitlichen Bereich zu. Die Entnahme des Stroms für hoheitliche Zwecke führt nicht zur Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs. 10 oder Abs. 11 UStG 1994. Änderungen hinsichtlich der Nutzung sind innerhalb des Beobachtungszeitraums von vier Jahren (bei beweglichen körperlichen Gegenständen) zu berichtigen. Randzahl 155: derzeit frei

BMF-010221/0463-VI/8/2016Konsultationsvereinbarung vom 23. Juni 2016 zwischen Österreich und Deutschland betreffend die verwaltungsbehördliche Zusammenarbeit im Bereich des Informationsaustauschs auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0463-VI/8/201601.08.2016

…Österreich und der Bundesrepublik Deutschland folgende Konsultationsvereinbarung getroffen: 1. Diese Konsultationsvereinbarung gilt für die Verwaltungszusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland für Zwecke der korrekten Festsetzung der Mehrwertsteuer, der Kontrolle der richtigen Anwendung der Mehrwertsteuer insbesondere auf grenzüberschreitende…

InvFR 2018 Rz 466–4735.4. Regelung des Übermittlungsverfahrens durch die FMV 2015
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Bei Verpflichtung zur Vornahme einer KESt-Auszahlung nach § 58 Abs. 2 InvFG 2011 ist die Jahresmeldung spätestens am letzten Handelstag vor dem Auszahlungstag vorzunehmen. Rz 473: Werden Fonds abgewickelt (liquidiert), ist die letzte Jahresmeldung weiterhin innerhalb der dafür vorgesehenen Frist von sieben Monaten ab Zeitpunkt…

PV-Erlass Rz 1–51. Allgemeines und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Abwicklungsstelle für Ökostrom Österreich) verkauft. Der für den Eigenbedarf benötigte Strom wird zur Gänze von einem Energieversorgungsunternehmen aus dem Ortsnetz bezogen. Beim Überschusseinspeiser wird die erzeugte Energie für den Eigenbedarf (privater Bedarf oder Bedarf eines anderen Betriebs desselben Steuerpflichtigen) verwendet. Der Anteil am erzeugten Strom…