…Abs. 2 Z 1 NAG) | 15 Euro | 3 Euro | Z 2 | einer Daueraufenthaltskarte (§ 9 Abs. 2 Z 2 NAG) oder einer Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers (§ 9 Abs. 1 Z 2 NAG) | 56 Euro | 35 Euro | Abs…
…Abs. 1a, Abs. 4a, Abs. 4b und Abs. 4c GebG (Einreise- und Aufenthaltstitel; siehe Rz 510 ff), § 14 TP 9 GebG (Reisedokumente; siehe Rz 530 ff) und § 14 TP 16 GebG (Führerscheine, siehe Rz 710 ff) angeführten Schriften und Amtshandlungen | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine…
…hat. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Verfügt der Abnehmer über mehrere Reisepässe mit unterschiedlichen Wohnorten, kommt es auf den vorgelegten Pass an. Befindet sich im Reisepass keine Eintragung über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt…
…Bestandgeber (Vermieter, Verpächter, Leasinggeber usw.), der im Inland (Bundesgebiet der Republik Österreich) einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz hat oder eine inländische Betriebsstätte unterhält, die Verpflichtung, die Bestandvertragsgebühr (§ 33 TP 5 GebG) selbst zu berechnen. 27.3.5.1. Selbstberechnung durch…
3.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 3.1.2.1. Allgemeines Rz 270: Natürliche Personen, die im Inland weder ihren Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen der beschränkten Einkommensteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 EStG 1988. Die Steuerpflicht umfasst die in § 98 EStG 1988…
…nach § 11 GebG 8.2.1. Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels, Eingaben im Zusammenhang mit Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten, übrige Eingaben, Beilagen, Protokolle Rz 157: Bei Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels sowie bei den in § 14 Tarifpost 10 Abs. 1…
… siehe Rz 360 ff) Eingaben (§ 14 TP 6 GebG; siehe Rz 400 ff) Protokolle (§ 14 TP 7 GebG; siehe Rz 480 ff) Einreise- und Aufenthaltstitel (§ 14 TP 8 GebG; siehe Rz 510 ff) Reisedokumente (§ 14 TP 9 GebG; siehe Rz 530 ff) Schriften in Patent…
…Bundesgesetz erforderlichen Eingaben, Vollmachtsurkunden, Niederschriften, Zeugnisse und ausländischen Personenstandsurkunden sowie die Verlängerung von Aufenthaltsberechtigungen sind von den Gebühren befreit. Weiters sind für Amtshandlungen auf Grund oder unmittelbar für Zwecke dieses Bundesgesetzes Verwaltungsabgaben des Bundes sowie Barauslagen nicht zu entrichten. Die Befreiung von Gebühren, Verwaltungsabgaben und…
…gewöhnlicher Aufenthalt" sind § 26 BAO und die dazu ergangene Rechtsprechung maßgeblich. Nach § 26 Abs. 1 BAO hat jemand einen "Wohnsitz" iSd Abgabenvorschriften dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen "gewöhnlichen Aufenthalt…
…5.1974, 20090946/16/010773). Der Mittelpunkt der Lebensinteressen kann nur dann zum Tragen kommen, wenn ein Mensch über mehrere Wohnsitze verfügt. Rz 54: Für den Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Ausgangspunkt des…
…Garagierung), an welchem allfällige Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden, eine überwiegend im Ausland zurückgelegte Kilometerleistung sowie eine überwiegende zeitliche Aufenthaltsdauer des Kraftfahrzeuges im Ausland stellen Indizien dafür dar. Bei Privatpersonen bedarf es zur Erbringung des Gegenbeweises in der Gesamtbetrachtung ergibt sich jedenfallsRegel eines ausländischen Nebenwohnsitzes…
…sie im Rahmen der Initialbefüllung berücksichtigt und es ist kein neuerlicher Nachweis über die Behinderung zu erbringen (siehe Rz 291). A.3.6.1.2.4. Ausländische Behindertenausweise Rz 218: Da jeder Behinderte, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, einen Behindertenpass gemäß §…
…später im Juni 2021 nach Österreich verbracht. Der Hauptwohnsitz des Nichtunternehmers befindet sich in Deutschland und der Nebenwohnsitz in Österreich. Der ständige Aufenthalt ist ebenfalls in Österreich. Die ganze Familie des Nichtunternehmers hat sich unter der Woche und auch an mehreren Wochenenden in Österreich aufgehalten…
…für Verkaufstheken in voller Breite offen ist und während der Geschäftszeiten nicht geschlossen werden kann. In Betracht kommen jedoch nur solche Räumlichkeiten, in denen ein Aufenthalt für den Unternehmer oder seinen Mitarbeitern während der unternehmerischen Tätigkeit zumutbar ist. Dieses Merkmal würde etwa auf bloße Abstellräume…
…Pkw (Taxi) (TP 21), Führerscheine (TP 16), Zulassungsscheine und Überstellungsfahrtscheine (TP 15), Waffendokumente (TP 11), Reisedokumente (TP 9), Einreise- und Aufenthaltstitel sowie Dokumentationen (TP 8) sind die Gebühren jedenfalls vor Aushändigung der Schrift zu entrichten (siehe Rz 512, Rz 538, Rz 695 und Rz 720).
…siehe Rz 512) ist derjenige Gebührenschuldner, in dessen Interesse die Amtshandlung erfolgt. Rz 187: Bei folgenden nicht ausdrücklich im § 13 GebG angeführten Schriften ergibt sich die Person des Gebührenschuldners aus der jeweiligen Tarifpost: Einreise- und Aufenthaltstitel (§ 14 TP 8 GebG, siehe Rz 510 ff) Reisedokumente…
…| Von mehreren Personen unterschriebene Eingabe; Hauptversammlungsprotokoll bei AG; Generalversammlungsprotokoll bei GmbH; Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Beantragung eines Aufenthaltstitels durch den Arbeitgeber im Inland | Handeln im fremden Namen bei bestimmten Schriften | § 13 (3) | Offene Stellvertretung zB Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte | Gleichzeitige Bewilligung…
…Originalkaufvertrag keine gebührenbefreite Beilage dar, da Urkunden über Rechtsgeschäfte, die unter das GrEStG 1987 fallen, keiner Gebühr unterliegen. Beispiel 2: Bei einem Antrag auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels wird eine ausländische Geburtsurkunde vorgelegt. Diese Schrift stellt keine gemäß § 14 TP 5 Abs. 3 Z 3 GebG…
…3 GebG | | lit. a | Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels | 120 Euro | 15 Euro je Ansuchen | bei Kindern unter 6 Jahren | 75 Euro (siehe Rz 510 ff) | lit. b | Ansuchen um Verleihung oder Erstreckung der…
…und 1a GebG entsteht mit der Überreichung des Antrages. Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse der Antrag gestellt wird. Die Gebührenschuld entsteht bei Aufenthaltstiteln im Zeitpunkt der Hinausgabe der Schrift. Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse die Schrift ausgestellt…