…ein Dritter angewiesen wird, etwas an eine andere Person zu leisten. Beispiel: "An Herrn C in Wien Zahlen Sie dem Herrn B gegen diese Anweisung 1.000,-- (eintausend) Euro auf meine Rechnung. Wien, am .... (Unterschrift) A". Rz 1273: Damit für eine Anweisung iSd § 33 TP…
…Speziell geregelte Rechtsgeschäfte (zB Wetten, siehe Rz 1502 ff) unterliegen jedoch auch ohne Beurkundung der Gebühr (siehe Rz 1017). Gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte sind: Annahmeverträge (§ 33 TP 1 GebG; siehe Rz 1250 ff); Anweisungen (§ 33 TP 4 GebG; siehe Rz 1270 ff); Bestandverträge (§ 33 TP 5 GebG…
…als Anweisung iSd § 33 TP 4 GebG (siehe Rz 1274) anzusehen und unterliegt dann einer Gebühr von 2% der Leistung (Wechselgebühr hingegen 0,125%). Rz 1637: Die Bestimmungen des § 16 Abs. 3 GebG betreffend die Entstehung der Gebührenschuld gelten auch für Anweisungen auf einen Unternehmer…
…einzige, die von dem Rechtsträger verwendet wird, und erscheint als eingetragene Adresse des Rechtsträgers in dessen Geschäftsdokumenten. Ferner ist eine Adresse, die mit der Anweisung angegeben wird, den gesamten Schriftverkehr postlagernd an diese Adresse zu richten, nicht die Adresse des Hauptsitzes des Rechtsträgers (§ 101 Abs…
…oder begünstigte Elektrizitätserzeuger den operativen Betrieb und die Wartung der Stromerzeugungsanlage einem Betreiberunternehmen übertragen, das die Elektrizität in ihrem Auftrag und nach ihren Anweisungen erzeugt. Die Übertragung darf jedoch nicht die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten gegenüber der Finanzbehörde umfassen. Rz 69: Schuldner der Elektrizitätsabgabe für den…
…Elektrizitätserzeuger befindet und bzw. oder begünstigte Elektrizitätserzeuger den operativen Betrieb und die Wartung der Stromerzeugungsanlage einem Betreiberunternehmen übertragen, das die Elektrizität in ihrem Auftrag und nach ihren Anweisungen erzeugt. Die Übertragung darf jedoch nicht die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten gegenüber der Finanzbehörde umfassen. Im Falle einer…
…Abs. 2 GebG zweiter Satz für Sicherungsgeschäfte kommt hier nicht zur Anwendung. Rz 1626: Sonstige wechselrechtliche Zusätze sind gebührenfrei. Rz 1627: Die Wechselbürgschaft (Aval) ist als wechselrechtlicher Zusatz von der Gebühr befreit. Rz 1628: Unterfertigt ein Wechselbürge mit oder ohne Zusatz "als Bürge" einen Schuldschein…
…sich ab dem 1. April 2021 verpflichtet haben bzw. verpflichten, im Inland eine Liegenschaft zu erwerben, fallen nunmehr in den Anwendungsbereich des WiEReG (§ 1 Abs. 2 Z 19 WiEReG). Meldepflichtige ausländische Rechtsträger haben gegenüber Verpflichteten, wenn diese Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Kunden anwenden, ihren Status offenzulegen…
…werden von der verbundenen Gesellschaft P ausgeübt. S handelt unter der Anweisung und Kontrolle von P. Nach einigen Jahren hat eines der Markenrechte erheblich an Wert gewonnen und wird von S - wiederum unter Anweisung und Kontrolle von P - veräußert. Unter diesen Umständen erhält die Gesellschaft…
…höchstpersönlichen Lebensbereich der genannten Personen betreffen. Begünstigte in einer Art genannt werden, die zu einer ungebührlichen Offenlegung der Einkommens- oder Vermögenssituation führen würden. Informationen oder Anweisungen zu finanziellen Angelegenheiten (etwa Geschäfts- oder Anlagestrategien) enthalten sind, die in ihrer objektiven Schutzwürdigkeit Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen gleichzusetzen sind. …