…10a Absatz 1 bis 4 AktG erfüllen. In diesen Fällen sind diese Depotbestätigungen zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer heranzuziehen. Alternativ kann für Inhaberaktien von börsennotierten Aktiengesellschaften, deren Aktien über ein multilaterales Handelssystem gehandelt werden, ein Ausdruck von internationalen Informationsdienstleistern wie Bloomberg, Thomson Reuters…
…1 lit. a EStG 1988). Dafür sind folgende Voraussetzungen erforderlich: Die Fondsbestimmungen und tatsächliche Veranlagungspolitik eines Pensionsinvestmentfonds haben für Vertragsabschlüsse vor dem 1. Jänner 2010 eine Veranlagung von 30% in Aktien vorzusehen; für Vertragsabschlüsse nach dem 31. Dezember 2009 und vor dem 1. August 2013…
…Person (§ 89 GMSG) Rz 74: Der Ausdruck "meldepflichtige Person" bedeutet eine Person eines teilnehmenden Staates. Ausgenommen davon sind Kapitalgesellschaften, deren Aktien regelmäßig an einer oder mehreren anerkannten Wertpapierbörsen gehandelt werden (§ 89 Z 1 GMSG), Kapitalgesellschaften, die ein verbundener Rechtsträger einer Kapitalgesellschaft nach Z 1 sind (…
…wenn relevante Stimmrechte vorliegen, die von der jeweiligen Beteiligung oder dem Anteil von Aktien abweichen oder wenn andere - anderweitig nicht berücksichtigte - Kontrollverhältnisse vorliegen, die für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer relevant sind. Solche Dokumente sind beispielsweise: Syndikatsverträge Stimmrechtsbindungsverträge Optionsverträge verbindliche Abtretungsanbote Abtretungsverträge Sonstige…
…Die unter Abschnitt 5.7.2. dargestellten Grundsätze für das Einziehen von Aktien gelten sinngemäß. Ein Rückkauf von Surrogatkapital außerhalb einer geplanten Einziehung zu einem dem Wert entsprechenden Preis ist ein rechtsgeschäftlicher Vorgang und kein Fall einer Einlagenrückzahlung; erfolgt später das Einziehen der eigenen Anteile…
…von Aktien sowie von Geschäftsanteilen an einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft und Übertragungen der mit der Stellung eines Gesellschafters einer Personengesellschaft verbundenen Rechte und Pflichten sind von der Zessionsgebühr befreit. Zu den Personengesellschaften im Sinne dieser Bestimmung zählen neben Offenen Gesellschaften und Kommanditgesellschaften auch die Gesellschaften…
…besonderen Veranlagungsvorschriften des § 171 InvFG 2011 Folgendes vor: Höchstens 50% des Fondsvermögens dürfen in Wertpapieren, deren Aussteller ihren Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, angelegt werden. Mindestens 5% des Fondsvermögens müssen in Aktien, Wertpapieren über Partizipationskapital im Sinne des § 23 Abs. 4 BWG in der…
…Abs. 1 KStG 1988 steuerbefreit. Rz 151: Bei klassischen inländischen Investmentfonds wird dabei zwischen folgenden Erträgen unterschieden: Zu den ordentlichen Erträgen zählen: Zinserträge aus Bankeinlagen und sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten Zinserträge aus Forderungswertpapieren Dividenden aus inländischen und ausländischen Aktien sonstige ordentliche Erträge wie Erträge, die…
…2011 | ab 1.7.2011 | ab 1.1.2012 | ab 1.1.2013 | ab 1.1.2014 | Realisierte Substanzgewinne aus Aktien und damit iZ stehenden Derivaten | 20% | 30% | 40% | 50% | 60% | Realisierte Substanzgewinne aus…
…im Rahmen der Betriebsstättenbesteuerung der Besteuerung. 3.4.1.2.3. Veräußerung eines Anteilsrechts Rz 381: Der beschränkten Steuerpflicht unterliegen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen, soweit diese aus der Veräußerung von Aktien oder GmbH-Anteilen stammen, wenn die Kapitalgesellschaft, an der die Beteiligung bestand…
…Rahmen der steuerlichen Zurechnung eine geringfügige Veränderung des Einkünfteflusses vorgenommen wird (Periodenverschiebung, "Maßgeblichkeit" der Fondsbuchhaltung) und dass bei Veräußerung des Anteilscheines - wie bei Veräußerung von Aktien - der im Anteilschein (und nicht der im zugrundeliegenden veranlagten Vermögen) enthaltene Wertzuwachs ermittelt und besteuert wird, ändert nichts daran…
… Einkünfte äquivalent zu Zinsen; Mieten und Lizenzgebühren, ausgenommen solche, die zumindest teilweise aus dem aktiven Führen von Geschäften durch Mitarbeiter des NFE abgeleitet werden können; Renten; Überschuss von Gewinnen über Verlusten aus dem Verkauf oder Austausch von Finanzvermögen, welcher zu den oben beschriebenen Einkünften führt…
… 2 Z 1 WiEReG) sind wirtschaftliche Eigentümer jene natürlichen Personen, die direkt oder indirekt einen ausreichenden Anteil von Aktien oder Stimmrechten (einschließlich in Form von Inhaberaktien) halten, ausreichend an der Gesellschaft beteiligt sind (einschließlich in Form eines Geschäfts- oder Kapitalanteils) oder Kontrolle auf die Gesellschaft…
…muss der meldepflichtige Rechtsträger seine direkten Eigentümer feststellen. Wenn eine natürliche Person mit mehr als 25% an dem Rechtsträger beteiligt ist oder mehr als 25% Anteile an Aktien oder Stimmrechten hält oder direkt Kontrolle (auch im Wege eines Treuhandschaftsvertrages; näheres zum Kontrollbegriff in Abschnitt 2…
…Z 2 WiEReG): sofern es sich bei einem obersten Rechtsträger um einen Rechtsträger gemäß § 1 WiEReG handelt, die Stammzahl sowie den Anteil an Aktien, Stimmrechten oder die Beteiligung des wirtschaftlichen Eigentümers am obersten Rechtsträger, oder ob der wirtschaftliche Eigentümer Kontrolle über den obersten Rechtsträger ausübt…
…und die aus der Garantie erhaltene Liquidität nicht (i) zur Zahlung von Gewinnausschüttungen, (ii) zum Rückkauf eigener Aktien und (iii) zur Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer zu verwenden. 4.1. Sicherheiten Die aws kann auf die Bedingung von Sicherheiten verzichten und hat nicht…
…2. Ausgeschüttete außerordentliche Erträge Rz 174: Ausgeschüttete Substanzgewinne sind zur Gänze steuerpflichtig. Im Übergangszeitraum 2011 bis 2014 wurde die Besteuerungsgrundlage für ausgeschüttete realisierte Substanzgewinne stufenweise von 20% der realisierten Substanzgewinne auf Aktien und damit in Zusammenhang stehenden Derivaten auf 100% der Substanzgewinne wie folgt angehoben (…
…Bestehens des Rechtsträgers, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist. Der Ausdruck "Investmentunternehmen" umfasst nicht einen Rechtsträger, bei dem es sich um einen aktiven NFE (§ 95 Z 4 bis 7 GMSG) handelt. Die Bestimmung ist auf eine Weise auszulegen, die mit dem ähnlichen Wortlaut der Definition…