…Fall NoVAG 1991, siehe Rz 1050), der Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 8 NoVAG 1991 (siehe Rz 1050). Anders als beim Umsatzsteuerverfahren gibt es nur einen monatlichen und keinen vierteljährlichen Anmeldungszeitraum. Rz 1162: Beim innergemeinschaftlichen Erwerb entsteht die Steuerschuld mit dem Tag des Erwerbes. Es gilt…
…Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist für Vorgänge, welche vor dem 1. Jänner 2019 liegen, grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Mit 1. Jänner 2019 trat hinsichtlich des Abgabenzeitraums bei widerrechtlicher Verwendung eine Änderung ein (BGBl. I Nr. 62/2018), dass nicht mehr das Kalendervierteljahr, sondern nunmehr das Kalendermonat als…
…elektronischer Datenverarbeitung als auch händisch geführt werden, müssen aber jedenfalls enthalten: eine fortlaufende Nummer, den Namen des Vertragspartners, Art des Rechtsgeschäftes, die Bemessungsgrundlage, den Gebührenbetrag und das Datum des Entstehens der Gebührenschuld (siehe Rz 1046 ff). 3.2.3.2. Vermerk auf den Urkunden Rz…
…Der Bestandgeber hat dem Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten bis zum 15. Tag des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats (siehe Rz 85 f) eine Anmeldung über das Rechtsgeschäft/die Rechtsgeschäfte unter Verwendung des amtlichen Vordruckes "Geb1", (erhältlich beim Finanzamt oder im Internet unter https://service…
…bei einem normverbrauchsabgabebefreiten Kraftfahrzeug vom Fahrzeughalterder begünstigte Verwendungszweck aufgegeben und das Kraftfahrzeug für andere nicht begünstigte Zwecke mehrmals nacheinander gewechseltverwendet, wird der Tatbestand der Änderung der begünstigten Nutzung nach § 1 Z 4 NoVAG 1991 erfüllt (siehe Rz 453). Bei einer späteren erneuten Nutzung für einen…
In Hinblick auf die Neuregelung des § 240a BAO und das Erfordernis einer elektronisch abzugebenden Vorausmeldung ergeben sich Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen. Der Antrag zur Entlastung an der Quelle gemäß § 5 Absatz 3 DBA-Entlastungsverordnung bei Arbeitskräftegestellung soll ebenfalls…
3.2.4.5. Sonstige Bestimmungen 3.2.4.5.1. Unrichtige Selbstberechnung Rz 96: Erweist sich die von einem Parteienvertreter durchgeführte Selbstberechnung als unrichtig, so hat das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten gemäß § 201 BAO die Gebühr mit Bescheid festzusetzen. Dieser Bescheid ist, da die…
…Entgeltminderungen als auch Entgelterhöhungen stellen eine Änderung der Bemessungsgrundlage dar. Minderungen ergeben sich insbesondere bei gewährten Skonti oder Rabatten und Erhöhungen beispielsweise aufgrund etwaiger Wertsicherungsklauseln. Rz 1103: Uneinbringlichkeit liegt sowohl bei endgültiger Zahlungsunfähigkeit des Schuldners als auch bei Minderung des Entgelts aufgrund eines Gerichtsurteils bzw…
…in dem die Selbstberechnung erfolgte, zB September 2024) auf dem Erlagschein spätestens am Fälligkeitstag für alle selbstberechneten Gebühren dieses Zeitraumes in einem Gesamtbetrag zu entrichten. 3.2.4.4. Aufbewahrungspflicht Rz 95: Der Parteienvertreter hat die Aufschreibungen und je eine Abschrift (Durchschrift, Gleichschrift) der über…
…Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt, gestellt werden, selbst wenn in einem DBA oder einer Durchführungsvereinbarung eine kürzere Frist vorgesehen ist, sofern die jeweilige völkerrechtliche Vereinbarung vor dem Inkrafttreten der 5-jährigen Frist des § 240 Abs. 3 BAO idF BGBl…
…zu deren Geschäftstätigkeit laufend der Abschluss von Bestandverträgen gehört (zB Gebietskörperschaften, Wohnbauvereinigungen, Leasingfirmen usw.), ist eine sinngemäße Anwendung der Bestimmungen des § 3 Abs. 4a GebG über die Führung von Aufschreibungen und die Entrichtung der Hundertsatzgebühr vorgesehen. In diesem Falle ist nach Rz 88 ff vorzugehen. …
3.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds 3.1.1.5.1. Allgemeines Rz 224: Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 darstellen, ist auch…
…der Ausschüttung im Rahmen der Jahresmeldung "nachgeholt" werden, womit die volle Steuerpflicht der Ausschüttung durch eine "Korrektur" der ausschüttungsgleichen Erträge auf das tatsächlich steuerpflichtige Ausmaß reduziert wird (siehe unten Rz 480). Rz 476: Erfolgt keine Jahresmeldung, werden die ausschüttungsgleichen Erträge nach der pauschalen Ermittlungsmethode der…
Die österreichische Finanzverwaltung wird durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG), BGBl. I Nr. 104/2019, und das 2. Finanz-Organisationsreformgesetz (2. FORG), BGBl. I Nr. 99/2020, grundlegend reformiert. Aufgrund dieser neuen Organisationsstruktur ergibt sich auch ein Anpassungsbedarf der in Zusammenhang mit dem internationalen Steuerrecht…
…6 Abs. 3 Z 7 VersStG 1953 die Berichtigung der Versicherungssteuer. Da die Änderung der Zulassungsbescheinigung nicht rückwirkend erfolgt, sind die Werte ab diesem Zeitpunkt für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer maßgeblich. Eine Rückerstattung für die motorbezogene Versicherungssteuer vor diesem Zeitpunkt ist nicht möglich, da…
…wurden und auch weiter geändert werden. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die aktuelle Rechtslage. Rz 67: Bis zu einer Freigrenze in Höhe von 5.000 kWh/Jahr ist der Verbrauch von selbst erzeugter elektrischer Energie unabhängig vom eingesetzten Energieträger steuerfrei. Wird diese Freigrenze überschritten…
…zum Steuerschuldner, da hierbei der Tatbestand nach § 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991 ausgelöst wird. Rz 762: Einen steuerbaren Vorgang in Bezug auf eine Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 befreiten Kraftfahrzeugen kann nur der Unternehmer tätigen, der nach…
…250 g/km (anzusetzender CO2-Emissionswert) B.5.3.4. Nutzungsänderung Rz 817: In Fällen der Änderung der begünstigten Nutzung bei bisher von der Normverbrauchsabgabe befreiten Kraftfahrzeugen (z.B. Umwidmung eines Vorführkraftfahrzeuges in das Anlagevermögen, keine begünstigte Nutzung als Taxi usw.) ist der Fahrzeugbewertungslisten-Mittelwert…
3.21. Elektrizitätsabgabe Rz 153: Für die Erhebung der Elektrizitätsabgabe ist das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständige Finanzamt zuständig. Diese Norm kann entweder eine Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. Abgabeschuldner ist gemäß § 3 Abs. 1 Elektrizitätsabgabegesetz der…
…wird. B.1.4.2. Lieferung Rz 450: Bei der Beendigung der begünstigten Verwendung durch eine Lieferung kommt es zum Übergang der Verfügungsmacht auf den Käufer. Bei dieser Lieferung wird nicht der Tatbestand der Änderung der begünstigten Nutzung verwirklicht, vielmehr führt in diesen Fällen die…