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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…aus dem Organigramm die Beteiligungsverhältnisse und für das wirtschaftliche Eigentum relevante Stimmrechte, Kontrollbeziehungen oder Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse) ersichtlich sind. Als relevant sind jedenfalls Beteiligungen, Stimmrechte oder Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse) mit mehr als 25% (erste Beteiligungsebene) bzw. mehr als 50% (ab der zweiten Beteiligungsebene) oder Kontrollverhältnisse…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…a sublit. aa WiEReG ist eine natürliche Person, die einen Anteil von Aktien, Beteiligungen oder Stimmrechten von mehr als 25% an der zu meldenden Gesellschaft hält; sowie eine natürliche Person oder mehrere natürliche Personen, die gemeinsam direkt Kontrolle auf die meldende Gesellschaft ausübt bzw. ausüben…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Daher kann erforderlich sein, die Eigentümer der jeweiligen juristischen Person auch dann zu prüfen, wenn die Beteiligung weniger als 25% am Rechtsträger ausmacht. Die Pflicht zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer gemäß § 3 Abs. 1 WiEReG trifft den meldepflichtigen Rechtsträger und die jeweiligen Organe…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…auf Einleitung eines Schiedsverfahrens 1. Ein Antrag auf Einleitung eines Schiedsverfahrens über ungelöste Fragen eines Verständigungsfalls nach Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens (der Schiedsantrag) bedarf der Schriftform und ist an eine der zuständigen Behörden oder beide zu richten. Der Antrag muss ausreichende Angaben zur…

2021-0.412.101Sammelerlass zur Aufhebung einzelner abgestimmter Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.412.10117.06.2021

…und 2 des Erlasses des BMF vom 25. Juni 1999, 04 1482/43-IV/4/99, AÖF Nr. 134/1999, betreffend "Betriebstättenleitende Geschäftsführer" und "Steuerliche Behandlung von Wiederholungshonoraren an Schauspieler" sind überholt und werden daher aufgehoben. (5) Der Punkt "Beteiligung deutscher Immobilienfonds an österreichischen Grundstücksgesellschaften"…

InvFR 2018 Rz 126–1342.3. Europäische Sonderformen eines AIF
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…von Informationsaustausch verpflichtet hat und diesen auch nicht gewährleistet. Rz 130: Der EuVECA investiert mittels folgender Instrumente in "qualifizierte Portfoliounternehmen": Eigenkapital, das ist die Beteiligung an einem Unternehmen in Form von Anteilen oder anderen für seine Anleger begebenen Formen der Beteiligung am Kapital; sonstige Anteile…

InvFR 2018 Rz 135–1402.3.3. Europäischer Fonds für Soziales Unternehmertum
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…oder unbesicherte Darlehen, die einem "qualifizierten Portfoliounternehmen" gewährt werden; jede andere Art der Beteiligung an einem "qualifizierten Portfoliounternehmen". 70% des Kapitals eines EuSEF müssen in die angeführten Instrumente (auch "qualifizierten Anlagen") investiert werden; andere Investments dürfen höchstens 30% des Kapitals des EuSEF betragen. Das Kapital…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…werden (§ 13 Abs. 2 GMSG); Änderung der Gegebenheiten bei bestehenden Konten von hohem Wert, die von natürlichen Personen unterhalten werden (§ 25 GMSG); Änderung der Gegebenheiten bei Neukonten natürlicher Personen (§ 32 GMSG); Änderung der Gegebenheiten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern (§ 42 GMSG). 12.8. Geführte Konten…

InvFR 2018 Rz 355–3653.3. Anteile von Privatstiftungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…KStG 1988 sehen weiters vor, dass bei bestimmten Erträgen und Einkünften in der außerbetrieblichen Sphäre einerseits eine Zwischenbesteuerung bestimmter Einkünfte mit 25% vorzunehmen ist, andererseits eine Steuerbefreiung für bestimmte Beteiligungserträge zur Anwendung kommt. Die folgenden Ausführungen gelten ausschließlich für jene Privatstiftungen, welche die Offenlegungsverpflichtungen gemäß…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Die Beteiligungsverhältnisse sind aus dem österreichischen Firmenbuch ersichtlich. Bei einer Ergänzung eines bestehenden Compliance-Packages wird die Einhaltung der Frist von sechs Wochen bei Existenz- und Eigentumsnachweisen von ausländischen relevanten übergeordneten Rechtsträgern nur im Hinblick auf die neu hinzugefügten Nachweise überprüft (zu begründeten Ausnahmefällen im…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…für Aktionäre von Inhaberaktien, einzuholen und aufzubewahren. 2.5 Oberste Rechtsträger Der Begriff des obersten Rechtsträgers ist nur im Zusammenhang mit indirektem wirtschaftlichem Eigentum relevant. Gemäß § 2 Z 1 lit. a sublit. bb WiEReG sind oberste Rechtsträger jene Rechtsträger in einer Beteiligungskette, die von indirekten…

VPR 2021 Rz 164–1711.3.5.2. Beitrag zum KVV
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Werte). Die Beiträge müssen im Allgemeinen aufgrund ihres Werts im Zeitpunkt der Beitragsstellung bewertet werden, wobei die wechselseitige Risikoteilung sowie die Art und der Umfang der entsprechenden von den KVV-Teilnehmern erwarteten Vorteile zu berücksichtigen sind (Z 8.25 OECD-VPL). Es bestehen keine Bedenken…

VPR 2021 Rz 514–5204.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…auch noch die Kapitalertragsteuerhaftung geltend gemacht werden. Wenn die US-Gesellschafterin hierfür keinen Regress leistet und die KESt daher von der T-GmbH zu tragen ist, kommt nicht der Steuersatz von 25%, sondern jener von 33,33% zur Anwendung. Der T-GmbH wäre diesfalls Kapitalertragsteuer…

BMF-010221/0708-VI/8/2016Erlass zum automatischen bzw. verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0708-VI/8/201620.10.2016

…die eine Beteiligung von mindestens 25% an den beiden Personen hält. Eine Person gilt als Inhaber einer prozentualen Beteiligung am Kapital einer anderen Person, wenn besagte Person unmittelbar oder mittelbar - über eine Beteiligung am Kapital weiterer Personen - einen Prozentsatz der Stimmrechte der anderen Person oder…

VPR 2021 Rz 382–3932.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…3.1977, 2653/76). Hingegen ist der Treuhänder Mitunternehmer, wenn ihm gegenüber der Treugeber bloß eine Geldforderung und keinen Anspruch auf Herausgabe des Treuhandvermögens hat und der Treuhänder persönliches Unternehmerrisiko trägt und Unternehmerinitiative entfaltet (VwGH 25.11.1999, 97/15/0118; 19.12.1990, 86…

VPR 20215. Teil: Anhang
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Spanien | Bau- und Montagebetriebsstätte, Generalunternehmer | Rz 362 | EAS 1430 | 23.03.1999 | Niederlande | Markenlizenzgebühr einer deutschen Vertriebsgesellschaft mit österreichischer Betriebsstätte | - | EAS 1637 | 25.04.2000 | Liechtenstein | Verbundene Unternehmen, Rohgewinnaufteilung zwischen österreichischer Vertriebs-GmbH und…

GMSR Rz 56–598.3. Einlageninstitute (§ 58 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…oder Anteile an einem Immobilienfonds, in der Regel Finanzvermögen (vgl. Sec. VIII Rz 25 CRS-Kommentar sowie FAQ 4 vom Juni 2016 zu Section VIII A). 8.6. Spezifizierte Versicherungsgesellschaft (§ 61 GMSG) Rz 59: Die spezifizierte Versicherungsgesellschaft ist neben dem Verwahrinstitut, dem Einlageninstitut und dem…

InvFR 2018 Rz 332–3433.2.4. Juristische Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…bzw. Befreiungen bei juristischen Personen ergeben, zB: Beteiligungserträge sind bei juristischen Personen grundsätzlich steuerbefreit, damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen sind nicht abzugsfähig (zum Beispiel im Zusammenhang mit einem eingekauften Ertragsausgleich von steuerfreien Erträgen). Die von der ausschüttenden Körperschaft einbehaltene KESt aus inländischen Dividenden bzw. Gewinnanteilen…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 77 EU-BStbG). Die sich aus anderen Rechtsgrundlagen ergebenden Aufgaben ähnlicher Natur sind ebenfalls dem Bundesminister für Finanzen vorbehalten. 2.2.5. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen in anderen Bundesgesetzen Rz 80: Aufgrund folgender ausdrücklicher bundesgesetzlicher Bestimmungen ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig für die…

ZustRL Rz 113–1213.2. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Abs. 1 Z 1 KStG 1988), die Feststellung des Ergebnisses des Gruppenträgers oder des Hauptbeteiligten einer Beteiligungsgemeinschaft als Gruppenträger (§ 24a Abs. 1 Z 2 KStG 1988), die Feststellung des Ergebnisses einer jeden beschränkt steuerpflichtigen Gruppenkörperschaft (§ 24a Abs. 1 Z 3 KStG 1988). 3.2.5…