10.2.1.6. Bergrechtliche Ausfertigungen Rz 308: Der Bescheid der Bergbehörde über die Genehmigung der rechtsgeschäftlichen Übertragung der Ausübung einer Bergwerksberechtigung (§§ 51 ff Mineralrohstoffgesetz) erfüllt nicht den Tatbestand des § 14 TP 2 Abs. 1 Z 8 GebG oder § 14 TP 2 Abs. 1 Z…
…in dem ein Tatbestand gemäß § 1 Z 1 bis 4 NoVAG 1991 gesetzt wird. B.2.1.2. Von der Normverbrauchsabgabe umfasste Kraftfahrzeuge Rz 503: Angelehnt an die Klassen des § 3 KFG 1967 umfasst § 2 NoVAG 1991 folgende vier Gruppen: Krafträder und Kraftfahrzeuge mit zwei…
…Zeitpunkt des Zollsachverhalts, welcher in der Regel nicht ident mit dem Zeitpunkt der Verwirklichung des Normverbrauchsabgabe-Sachverhalts ist. Die zu beurteilenden Kraftfahrzeuge befinden sich bei den Tatbeständen des § 1 Z 1 und 2 NoVAG 1991 bereits im zollrechtlich freien Verkehr der EU, daher liegt ein…
…deren Abgänge der Bund zu tragen hat (§ 2 Z 1 GebG) 2.3.1.1. Allgemeines Rz 24: Die persönliche Befreiung des Bundes ist uneingeschränkt und umfasst alle von ihm im hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Bereich verwirklichten Tatbestände des GebG, sie erstreckt sich auf alle Tätigkeiten…
10.15.2. Höhe der Gebühr 10.15.2.1. Pauschalgebühr Rz 714: Die Gebühren für weitere gebührenpflichtige Tatbestände, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Ausstellung der Schrift selbst anfallen, wie auch die dabei entstehende Verwaltungsabgabe des Bundes (§ 76 AVG iVm BVwAbgV), werden in einem…
…sondern im Namen des "Anweisenden", so liegt keine Anweisung, sondern lediglich die Erfüllung eines Auftrages vor. Rz 1272: Das Gebührengesetz 1957 beschreibt den Tatbestand im § 33 TP 4 GebG abweichend vom Zivilrecht folgendermaßen: "Anweisungen, wodurch von dem Anweisenden einem Dritten eine Leistung an eine andere…
…Überwachungstätigkeit gilt als Mitwirkung an der Bauausführung (OECD-MK Art. 5 Z 50). Der Ausdruck "Montage" ist gegenüber der Bauausführung ein eigenständiger Tatbestand und somit nicht beschränkt auf eine Montage, die mit einem Bauprojekt zusammenhängt. Montage bedeutet das endgültige Zusammenfügen von Einzelteilen zu einem neuen…
…hängt vom Tatbestand ab, nach dem ein Gebilde als ausländischer Immobilienfonds einzustufen ist. Ausländische AIF in Immobilien, die einer Körperschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 KStG 1988 vergleichbar sind, sind grundsätzlich keine ausländischen Immobilienfonds. Aufgrund der Ausnahme in § 188 Abs. 1 Z 2 InvFG…
…Z 1 | Erteilung einer Befugnis oder Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (siehe Rz 283 ff) | Z 2 | Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe (siehe Rz 298) | Z 3 | Verleihung (Erwerb) der österreichischen Staatsbürgerschaft (siehe Rz…
…2011). Es handelt sich in solchen Fällen in steuerlicher und aufsichtsrechtlicher Hinsicht um ausländische Fonds (siehe Rz 91 ff). Rz 32: In § 2 Abs. 1 InvFG 2011 werden die Tatbestandselemente, die ein OGAW im Sinne der OGAW-RL ungeachtet der Herkunft jedenfalls erfüllen muss, genannt…
…2012, 2010/16/0254). Die häufigsten Anwendungsfälle für diesen Tatbestand sind: Verwendung von nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen (siehe Rz 39) Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen (siehe Rz 40 ff) Zur Dauer der Steuerpflicht bei widerrechtlicher Verwendung im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugsteuer siehe Rz 1482. In…
…20.000 km zurückgelegt. Bei Kfz 2 liegt die erste Inbetriebnahme drei Jahre zurück, jedoch sind erst 5.000 km zurückgelegt worden: Beide Kraftfahrzeuge gelten als neu. B.1.2.5. Kompensationsmöglichkeit Rz 420: Wird der Tatbestand nach § 1 Z 2 NoVAG 1991 zwar verwirklicht…
…1 oder Z 2 NoVAG 1991 eingetreten ist. Unter § 1 Z 3 NoVAG 1991 fällt somit vor allem der Eigenimport von Kraftfahrzeugen. Dies betrifft Kraftfahrzeuge aus dem Drittland als auch Kraftfahrzeuge aus dem übrigen Unionsgebiet, wenn für diese nicht schon der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs…
…den Kunden am 23. März 2022 lösen die Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe aus. B.1.3.2.6. Tageszulassung/Kurzzulassung (Rechtslage bis 30. Juni 2021) Rz 435: Werden Kraftfahrzeuge im Rahmen einer Tageszulassung auf einen Fahrzeughändler zugelassen, wird grundsätzlich der Tatbestand des § 1 Z…
…2 BAO (reduzierte Ausfallhaftung der Notare, Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder für Handlungen in Ausübung des Berufes bei der Beratung in Abgabensachen) hindert die Abgabenbehörde nicht an der Heranziehung des Parteienvertreters als Gebührenschuldner gemäß § 13 Abs. 3 GebG für in anderen Angelegenheiten als Vertreter verwirklichte Tatbestände der…
…Rechtsgeschäften, die wechselseitige Verpflichtungen der Vertragspartner zum Gegenstand haben, erfüllt eine einseitige Erklärung eines Vertragsteiles über das Rechtsgeschäft regelmäßig nicht das Tatbestandsmerkmal der Beurkundung, da nur ein am Rechtsgeschäft beteiligter Partner die wechselseitigen Verpflichtungen allein nicht in beweismachender Art und Weise feststellen kann (vgl. VwGH…
2.1.3. Ständige Vertreter als DBA-Vertreterbetriebsstätten Rz 271: Der Begriff des "ständigen Vertreters" wurde im deutschen Rechtskreis entwickelt und ist im Ergebnis unverändert in das österreichische Einkommensteuerrecht (§ 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) übernommen worden, sodass bei Erforschung des für die Begriffsauslegung…
…gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 NoVAG 1991 normverbrauchsabgabepflichtig sind, entsteht daher grundsätzlich bei Verbringung eines solchen Kraftfahrzeuges ins Inland die Normverbrauchsabgabepflicht. Bei der Prüfung der Normverbrauchsabgabepflicht bei Kraftfahrzeugen der Klasse N1 sind folgende Schritte zu setzen: 1.Im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung ist zu überprüfen…
… vgl. aber die Gebührenbefreiung gemäß § 14 TP 14 Abs. 2 Z 22 GebG für die von Zulassungsstellen iSd § 40a KFG 1967 ausgestellten Bestätigungen in Typenscheinen über die Zulassung); Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine, die von Zulassungsbehörden des Bundes oder der Länder ausgestellt werden (siehe auch Rz…
…Unterschied, ob die Aufhebung des Rechtsgeschäftes mit Wirkung ex nunc oder ex tunc erfolgt. Rz 1016: Gemäß § 23 Abs. 2 BAO wird die Besteuerung nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Verhalten, das den steuerpflichtigen Tatbestand erfüllt, gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.