…Öffentlich-rechtliche Körperschaften und bestimmte Vereinigungen hinsichtlich des Schriftverkehrs (§ 2 Z 3 GebG) Rz 35: § 2 Z 3 GebG befreit gewisse juristische Personen persönlich von der Gebühr, der Umfang der Befreiung ist allerdings auf den Schriftverkehr mit den öffentlichen Behörden und Ämtern eingeschränkt. Rz 36…
…1984, W 766/2/1-IV/4/84, AÖF Nr. 61/1984, betreffend die Bezüge aus öffentlichen Kassen für Tätigkeiten im gewerblichen Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften ist aufgrund der Neuregelung in Art. 19 Abs. 3 des gegenwärtig in Kraft stehenden DBA-Deutschland (BGBl. III Nr…
…Rz 412: Organe sind vor allem Behörden, Ämter und die sie vertretenden Personen (Organwalter). Andere öffentlich-rechtliche Körperschaften sind dann, wenn sie durch Gesetze zur Besorgung von öffentlichen Angelegenheiten berufen und daher in die öffentliche Verwaltung eingegliedert sind, in diesen Angelegenheiten unmittelbare Organe der Gebietskörperschaften…
…Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist (§ 2 Z 2 GebG) Beispiele: Kraftfahrzeuge der Landesregierung, Berufsfeuerwehr Rz 688: Die persönliche Befreiung nach § 2 Z 3 GebG (siehe Rz 24 ff) für andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, die nicht Gebietskörperschaften sind, oder für Vereinigungen, die ausschließlich und unmittelbar wissenschaftliche…
…Nachreichung binnen Monatsfrist aufzufordern. 28.2. Gebührennachschau Rz 1707: Das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten ist berechtigt, bei Behörden, Ämtern und öffentlich-rechtlichen Körperschaften (siehe Rz 37 ff) die Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Diese im § 34 Abs. 2 GebG normierte Nachschauermächtigung ist eine Spezialbestimmung…
…Gebührenerhöhung (§ 9 GebG) Bescheidmäßige Festsetzung der Gebühr (§ 31 und 32 GebG) Vornahme von Nachschauen bei Behörden, Ämtern und öffentlich-rechtlichen Körperschaften (§ 34 GebG). 3.13. Gebühren nach dem Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 Rz 145: Für die Erhebung der Gebühr nach dem VfGG ist das Finanzamt Österreich zuständig (…
2.3.2. Die übrigen Gebietskörperschaften im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises (§ 2 Z 2 GebG) 2.3.2.1. Allgemeines Rz 30: Gebietskörperschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Gebietshoheit gegenüber jedermann, der sich auf ihrem Gebiet aufhält. Sie sind grundsätzlich für alle Angelegenheiten…
…2. Öffentliches Angebot Rz 149: Nach § 27a Abs. 2 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 gilt der besondere Steuersatz nicht für Einkünfte aus Anteilscheinen und Anteilen an einem Immobilien-Investmentfonds, wenn diese bei ihrer Begebung in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht keinem unbestimmten Personenkreis angeboten werden…
…auf der Grundlage korrekter Bewertungen gemäß § 29 ImmoInvFG abzüglich damit im Zusammenhang stehender Aufwendungen steuerpflichtig. Werden die Anteile am Immobilienfonds nicht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an einen unbestimmten Personenkreis angeboten, ist der Aufwertungsgewinn um ein Viertel zu erhöhen. Somit unterliegen 100% der Bewertungsdifferenzen der…
…bei Körperschaften, weil die Frage des Betriebsausgabenabzugsverbot des § 12 Abs. 2 KStG 1988 an die Anwendbarkeit des besonderen Steuersatzes und damit mittelbar an die Einkünftetransformation gekoppelt ist. Wie im Privatvermögen ist der besondere Steuersatz jedoch auch im Betriebsvermögen nur anwendbar, wenn der Immobilienfondsanteil öffentlich angeboten…
…allenfalls deren Vertretungsbefugnis, sofern diese für die Feststellung und Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentums erforderlich ist, hervorgehen. In Frage kommen insbesondere aktuelle Gründungsdokumente sowie von öffentlichen Körperschaften bzw. Behörden ausgestellte Bestätigungen (zB "Certificate of Good Standing"). Mögliche andere Nachweise können zB allfällige staatliche Konzessionen, Bestätigungen einer…
…oder die Änderung von persönlichen Daten des Beitragsschuldners angezeigt wird. | Z 10 | Ansuchen um Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis und Eingaben öffentlich-rechtlich Bediensteter und ihrer Hinterbliebenen in Dienstrechtsangelegenheiten | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 11 | Eingaben…
…stellt das in der Regel kein Anbringen im Sinn des § 85 BAO dar. Technisch möglich und rechtlich zulässig ist eine solche Übermittlung jedenfalls im Wege des elektronischen Dateitransfers gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 EDTV. Dabei sind folgende Konstellationen zu unterscheiden: Elektronische Dokumente (sofern es…
…da eine Körperschaft des öffentlichen Rechts definitionsgemäß keine rechtlichen Eigentümer hat. Damit erfüllt diese Rechtsform auch nicht den Begriff des Rechtsträgers gemäß § 1 Abs. 2 WiEReG und kann dementsprechend kein oberster Rechtsträger sein. Insbesondere erfüllt keiner der Funktionsträger einer Körperschaft des öffentlichen Rechts den Tatbestand…
…Verkauf des Grundstückes nicht im öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis der Gemeinde liegt. 10.5.6. Privatinteresse Rz 417: Privatinteresse ist anzunehmen, wenn der Einschreiter bei Erfüllung seines Begehrens irgendeinen materiellen oder ideellen Vorteil zu erreichen wünscht. Rz 418: Liegt teilweise öffentliches und teilweise privates Interesse vor…
…Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art Rz 61: Das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art richtet sich nach den Ausführungen unter Abschnitt 2.2.1.4. Wird ein Teil des mit der Anlage produzierten Stroms in das Stromnetz eingespeist und handelt es sich dabei um eine…
2.3. Die persönlichen Gebührenbefreiungen 2.3.1. Der Bund, vom Bund betriebene Unternehmungen und öffentlich-rechtliche Fonds, deren Abgänge der Bund zu tragen hat (§ 2 Z 1 GebG) 2.3.1.1. Allgemeines Rz 24: Die persönliche Befreiung des Bundes ist uneingeschränkt und umfasst…
…1193) der übrigen Beteiligten davon unberührt. Daran vermögen auch zivilrechtliche Vereinbarungen nichts zu ändern, zumal der öffentlich-rechtliche Gebührenanspruch durch das zivilrechtliche Schuldverhältnis nicht berührt wird. Beispiel 1: Verpflichtet sich jener Vertragspartner, der persönlich von der Gebührenpflicht gesetzlich befreit ist, gegenüber dem anderen nicht befreiten…
…einer EEG in Form einer Personengesellschaft. Rz 138: Mit der (bloßen) Beteiligung bzw. Mitgliedschaft einer Körperschaft öffentlichen Rechts an einer EEG in Form einer juristischen Person (Trennungsprinzip) wird hingegen kein Betrieb gewerblicher Art begründet (siehe dazu KStR 2013 Rz 82). Wird neben der Beteiligung bzw…
…als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht jedoch dann keine Meldepflicht, falls durch eine Selbstauskunft des Kontoinhabers, durch im Besitz des meldenden Finanzinstituts befindliche oder öffentlich verfügbare Informationen in vertretbarer Weise festgestellt wird, dass der Kontoinhaber eine nicht meldepflichtige Person ist (§ 38 Abs. 2 GMSG).…