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GebR 2025 Rz 642–64910.13.2. Amtliche Zeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… Personalausweise als Passersätze sind nach § 14 TP 9 GebG gebührenpflichtig; Eine Strafregisterbescheinigung ist ein gebührenpflichtiges Zeugnis, sofern nicht eine gebührenfreie amtliche Mitteilung vorliegt (siehe Rz 635 ff); Von Behörden ausgestellte Typenscheine, sowie von Zulassungsbehörden in Typenscheinen über die Zulassung des polizeilichen Kennzeichens an einen späteren…

GebR 2025 Rz 630–64110.13. Zeugnisse (§ 14 TP 14 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wenn eine derartige Erklärung (Bescheinigung, Bestätigung) auf ein Schreiben gesetzt wird, das von vornherein an eine bestimmte Person gerichtet ist. Rz 636: Ebenso liegt kein gebührenpflichtiges Zeugnis, sondern eine gebührenfreie amtliche Mitteilung vor, wenn zwar eine Adressierung fehlt, aber aus dem Inhalt der Schrift hervorgeht…

GebR 2025 Rz 169–1768.2.2. Amtliche Ausfertigungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

8.2.2. Amtliche Ausfertigungen Rz 169: Bei amtlichen Ausfertigungen nach § 14 TP 2 GebG (siehe Rz 280 ff) entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Hinausgabe, also mit der Aushändigung oder Übersendung an die Person, die aus der amtlichen Ausfertigung unmittelbare Rechte ableiten kann. Rz…

GebR 2025 Rz 259–26710.1.2. Amtliche Abschriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Abs. 1 GebG | Z 1 | Amtliche Abschriften | 14,30 Euro von jedem Bogen | Z 2 | Nichtamtliche Abschriften | 7,20 Euro von jedem Bogen 10.1.6. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 265: Abschriften sind eine spezielle Form des Zeugnisses. Daher…

GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…technisch möglichen Weise eingebrachte Eingaben und Beilagen, sowie auf diese Weise ergehende Erledigungen, amtliche Ausfertigungen, Protokolle und Zeugnisse sind den Schriften gleichzuhalten (zB Fax oder E-Mail). Rz 141: Wurde eine Schrift tatsächlich verfasst, so unterliegt sie der Gebührenpflicht, auch wenn ihre Errichtung bei zweckmäßigerer…

GebR 2025 Rz 1388. Entstehen der Gebührenschuld für Schriften (§ 10 und § 11 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…gebührenpflichtig, die in den Tarifposten des § 14 GebG (siehe Rz 250 ff) aufgezählt sind. Das sind: Abschriften (§ 14 TP 1 GebG; siehe Rz 252 ff) Amtliche Ausfertigungen (§ 14 TP 2 GebG; siehe Rz 280 ff) Auszüge (§ 14 TP 4 GebG; siehe Rz 340 ff) Beilagen (…

GebR 2025 Rz 179–1889. Gebührenschuldner bei den festen Gebühren (§ 13 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Genehmigungen/Bescheinigungen im Zusammenhang mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten | 25 | Amtliche Ausfertigungen | 2 | Derjenige, für den oder in dessen Interesse die Schriften/die Erledigung ausgestellt werden/wird | Zeugnisse (allgemein) | 14 | Abschriften | 1 | Auszüge | 4…

GebR 2025 Rz 250–25810. Tarife der festen Gebühren (§ 14 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…gemäß § 91 f NO - selbst eine beglaubigte Abschrift eines von ihm aufgenommenen Notariatsaktes, so handelt es sich weder um eine amtliche noch um eine nichtamtliche Abschrift und ist daher weder nach dieser Tarifpost noch nach § 14 TP 14 GebG (Gebühr für Zeugnisse) eine Gebührenpflicht gegeben

GebR 2025 Rz 283–29710.2.1.1. Erteilung einer Befugnis, Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Sicherheit auf den Bundesstraßen zu erhöhen. Die Bestellung unterliegt nicht der Gebühr nach § 14 TP 2 GebG. Rz 284: Gemäß § 333a Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) sind Schriften und Zeugnisse, die auf Grundlage dieses Bundesgesetzes erstellt und ausgestellt werden, sowie Eingaben, die auf das Erstellen und…

GebR 2025 Rz 315–32010.2.2. Mehrere Bewilligungen in einer Ausfertigung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Von ausländischen Behörden ausgestellte amtliche Ausfertigungen iSd § 14 TP 2 GebG werden mit ihrer Verbringung in das Inland nicht gebührenpflichtig. Eine solche Regelung ist gemäß § 11 GebG nur für Zeugnisse (siehe Rz 654 ff) und die wie Zeugnisse zu behandelnden Schriften (Abschriften siehe Rz 252…

GebR 2025 Rz 7–121.3. Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebrachte Eingaben und Beilagen sowie auf diese Weise ergehende Erledigungen, amtliche Ausfertigungen, Protokolle und Zeugnisse schriftlichen Eingaben und Beilagen, Erledigungen, amtlichen Ausfertigungen, Protokollen und Zeugnissen gleichstehen (siehe Rz 140). 1.4. Amtshandlungen Rz 10: Gebührenpflichtige Amtshandlungen sind in …

GebR 2025 Rz 177–1788.3. Entstehung der Gebührenschuld bei den nicht ausdrücklich in § 11 GebG angeführten Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…möglichen Weise (zB mittels Fax oder E-Mail) eingebrachte Eingabe oder Beilage gebührenpflichtig. Weiters sind damit auch auf solchem Wege ergehende Erledigungen, amtliche Ausfertigungen, Protokolle und Zeugnisse gebührenpflichtig, wenn auf sie die Merkmale einer der in § 14 GebG enthaltenen Schriften zutreffen (siehe Rz 140 ff).

GebR 2025 Rz 590–59510.11. Ausländerbeschäftigungsverfahren (§ 14 TP 12 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…14 Tarifpost 12 Abs. 5 und 6 GebG Befreiungen von § 14 Tarifpost 2 (amtliche Ausfertigungen), Tarifpost 6 (Eingaben) und Tarifpost 14 (Zeugnisse) GebG sowie von den Verwaltungsabgaben des Bundes vor. 10.11.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 594: Für die Antragsgebühren des § 14 Tarifpost 12…

GebR 2025 Rz 840–84610.23. Verfahren nach dem Sprengmittelgesetz 2010 (§ 14 TP 24 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…24 Abs. 4 und 5 GebG Befreiungen von § 14 Tarifpost 2 (Amtliche Ausfertigungen), Tarifpost 6 (Eingaben), Tarifpost 7 (Protokolle) und Tarifpost 14 (Zeugnisse) sowie von den Verwaltungsabgaben des Bundes vor. 10.23.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 845: Die Gebührenschuld für Schriften nach Abs. 1…

GebR 2025 Rz 1800–181231.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…des Antragstellers adressiert ist. Eine Strafregisterbescheinigung mit Adressierung an eine bestimmte, vom Ausstellungswerber verschiedene Person stellt eine gebührenfreie amtliche Mitteilung dar, sodass keine Zeugnisgebühr nach dem GebG zu entrichten ist (siehe Rz 635 ff). Die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung unterliegt - unabhängig einer Gebührenpflicht nach dem GebG…

GebR 2025 Rz 1850–185732. Exkurs: Gebühren im Meldewesen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ob eine gebührenfreie amtliche Mitteilung vorliegt. Rz 1855: 4. Hauseigentümerauskunft gemäß § 20 Abs. 1 Meldegesetz 1991 Hauseigentümerauskunft: für die erste in die Auskunft aufzunehmende Person € 5,45 Bundesverwaltungsabgabe (vgl. TP 17 lit. c sublit. aa BVwAbgV), keine Zeugnisgebühr für jede weitere in die Auskunft…

2023-0.913.347Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Besteuerung von Ärzten gemäß dem deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34722.12.2023

  Gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung vom 24. August 2000, zuletzt geändert durch…

GebR 2025 Rz 656–65810.13.8. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…verwendet werden | Z 16 | Abstammungspapiere, die im Interesse der Landestierzucht für Zuchttiere zu erbringen sind | Z 17 | Zeugnisse der Reisenden in Bergführerbüchern und in Trägerlegitimationen | Z 18 | Ursprungszeugnisse sowie auf Handelsrechnungen angebrachte Vidierungsvermerke, die von in- oder ausländischen Einfuhrbehörden…