… Personalausweise als Passersätze sind nach § 14 TP 9 GebG gebührenpflichtig; Eine Strafregisterbescheinigung ist ein gebührenpflichtiges Zeugnis, sofern nicht eine gebührenfreie amtliche Mitteilung vorliegt (siehe Rz 635 ff); Von Behörden ausgestellte Typenscheine, sowie von Zulassungsbehörden in Typenscheinen über die Zulassung des polizeilichen Kennzeichens an einen späteren…
…wenn eine derartige Erklärung (Bescheinigung, Bestätigung) auf ein Schreiben gesetzt wird, das von vornherein an eine bestimmte Person gerichtet ist. Rz 636: Ebenso liegt kein gebührenpflichtiges Zeugnis, sondern eine gebührenfreie amtliche Mitteilung vor, wenn zwar eine Adressierung fehlt, aber aus dem Inhalt der Schrift hervorgeht…
8.2.2. Amtliche Ausfertigungen Rz 169: Bei amtlichen Ausfertigungen nach § 14 TP 2 GebG (siehe Rz 280 ff) entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Hinausgabe, also mit der Aushändigung oder Übersendung an die Person, die aus der amtlichen Ausfertigung unmittelbare Rechte ableiten kann. Rz…
…Abs. 1 GebG | Z 1 | Amtliche Abschriften | 14,30 Euro von jedem Bogen | Z 2 | Nichtamtliche Abschriften | 7,20 Euro von jedem Bogen 10.1.6. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 265: Abschriften sind eine spezielle Form des Zeugnisses. Daher…
…technisch möglichen Weise eingebrachte Eingaben und Beilagen, sowie auf diese Weise ergehende Erledigungen, amtliche Ausfertigungen, Protokolle und Zeugnisse sind den Schriften gleichzuhalten (zB Fax oder E-Mail). Rz 141: Wurde eine Schrift tatsächlich verfasst, so unterliegt sie der Gebührenpflicht, auch wenn ihre Errichtung bei zweckmäßigerer…
…gebührenpflichtig, die in den Tarifposten des § 14 GebG (siehe Rz 250 ff) aufgezählt sind. Das sind: Abschriften (§ 14 TP 1 GebG; siehe Rz 252 ff) Amtliche Ausfertigungen (§ 14 TP 2 GebG; siehe Rz 280 ff) Auszüge (§ 14 TP 4 GebG; siehe Rz 340 ff) Beilagen (…
…Genehmigungen/Bescheinigungen im Zusammenhang mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten | 25 | Amtliche Ausfertigungen | 2 | Derjenige, für den oder in dessen Interesse die Schriften/die Erledigung ausgestellt werden/wird | Zeugnisse (allgemein) | 14 | Abschriften | 1 | Auszüge | 4…
…gemäß § 91 f NO - selbst eine beglaubigte Abschrift eines von ihm aufgenommenen Notariatsaktes, so handelt es sich weder um eine amtliche noch um eine nichtamtliche Abschrift und ist daher weder nach dieser Tarifpost noch nach § 14 TP 14 GebG (Gebühr für Zeugnisse) eine Gebührenpflicht gegeben
…Sicherheit auf den Bundesstraßen zu erhöhen. Die Bestellung unterliegt nicht der Gebühr nach § 14 TP 2 GebG. Rz 284: Gemäß § 333a Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) sind Schriften und Zeugnisse, die auf Grundlage dieses Bundesgesetzes erstellt und ausgestellt werden, sowie Eingaben, die auf das Erstellen und…
…Von ausländischen Behörden ausgestellte amtliche Ausfertigungen iSd § 14 TP 2 GebG werden mit ihrer Verbringung in das Inland nicht gebührenpflichtig. Eine solche Regelung ist gemäß § 11 GebG nur für Zeugnisse (siehe Rz 654 ff) und die wie Zeugnisse zu behandelnden Schriften (Abschriften siehe Rz 252…
…oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebrachte Eingaben und Beilagen sowie auf diese Weise ergehende Erledigungen, amtliche Ausfertigungen, Protokolle und Zeugnisse schriftlichen Eingaben und Beilagen, Erledigungen, amtlichen Ausfertigungen, Protokollen und Zeugnissen gleichstehen (siehe Rz 140). 1.4. Amtshandlungen Rz 10: Gebührenpflichtige Amtshandlungen sind in …
…möglichen Weise (zB mittels Fax oder E-Mail) eingebrachte Eingabe oder Beilage gebührenpflichtig. Weiters sind damit auch auf solchem Wege ergehende Erledigungen, amtliche Ausfertigungen, Protokolle und Zeugnisse gebührenpflichtig, wenn auf sie die Merkmale einer der in § 14 GebG enthaltenen Schriften zutreffen (siehe Rz 140 ff).
…14 Tarifpost 12 Abs. 5 und 6 GebG Befreiungen von § 14 Tarifpost 2 (amtliche Ausfertigungen), Tarifpost 6 (Eingaben) und Tarifpost 14 (Zeugnisse) GebG sowie von den Verwaltungsabgaben des Bundes vor. 10.11.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 594: Für die Antragsgebühren des § 14 Tarifpost 12…
…24 Abs. 4 und 5 GebG Befreiungen von § 14 Tarifpost 2 (Amtliche Ausfertigungen), Tarifpost 6 (Eingaben), Tarifpost 7 (Protokolle) und Tarifpost 14 (Zeugnisse) sowie von den Verwaltungsabgaben des Bundes vor. 10.23.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 845: Die Gebührenschuld für Schriften nach Abs. 1…
…des Antragstellers adressiert ist. Eine Strafregisterbescheinigung mit Adressierung an eine bestimmte, vom Ausstellungswerber verschiedene Person stellt eine gebührenfreie amtliche Mitteilung dar, sodass keine Zeugnisgebühr nach dem GebG zu entrichten ist (siehe Rz 635 ff). Die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung unterliegt - unabhängig einer Gebührenpflicht nach dem GebG…
…ob eine gebührenfreie amtliche Mitteilung vorliegt. Rz 1855: 4. Hauseigentümerauskunft gemäß § 20 Abs. 1 Meldegesetz 1991 Hauseigentümerauskunft: für die erste in die Auskunft aufzunehmende Person € 5,45 Bundesverwaltungsabgabe (vgl. TP 17 lit. c sublit. aa BVwAbgV), keine Zeugnisgebühr für jede weitere in die Auskunft…
Gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung vom 24. August 2000, zuletzt geändert durch…
…verwendet werden | Z 16 | Abstammungspapiere, die im Interesse der Landestierzucht für Zuchttiere zu erbringen sind | Z 17 | Zeugnisse der Reisenden in Bergführerbüchern und in Trägerlegitimationen | Z 18 | Ursprungszeugnisse sowie auf Handelsrechnungen angebrachte Vidierungsvermerke, die von in- oder ausländischen Einfuhrbehörden…