…2021 in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassenes Nutzfahrzeug der Klasse N1 wird im Oktober 2023 unmittelbar aus diesem Mitgliedstaat nach Österreich importiert und zugelassen. Gemäß § 6 Abs. 8 NoVAG 1991 ist für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe die Rechtslage im Zeitpunkt der Erstzulassung (November…
…Trotz des Umstandes, dass die Normverbrauchsabgabe bei Gebrauchtfahrzeugen, die unmittelbar aus dem Unionsgebiet importiert werden und im Unionsgebiet zugelassen waren, nach der Rechtslage im Inland im Zeitpunkt der Erstzulassung im Unionsgebiet bemessen wird (siehe Rz 930), kann die Befreiung gemäß § 3 Abs. 2 Z 3…
…Dezember 2019 geltende Rechtslage angewendet werden. B.15.8. NEFZ Rz 1331: Auf Kraftfahrzeuge, deren CO2-Emissionen auch nach dem 31. Dezember 2019 ausschließlich nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus ("NEFZ") gemäß der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr…
…gefallen. Anderes gilt, wenn es aufgrund eines Umbaus der Kraftfahrzeuge zu einer Änderung der Fahrzeugklasse kommt. In diesem Fall kann nicht mehr die Rechtslage im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung herangezogen werden (siehe Rz 440). Anderes gilt fürFür Kraftfahrzeuge der Klasse N1, die ab dem 1…
…für die Bemessung der Normverbrauchsabgabe zum Ansatz. Rz 813: In Fällen, in denen ein Kraftfahrzeug vom konzernangehörigen Vermieter mit Sitz im übrigen Unionsgebiet bei einem befugten Fahrzeughändler, welcher sich ebenfalls im übrigen Unionsgebiet befindet, erworben wird und im Weiteren (gleich anschließend) einer anderen Person im…
…wegfällt, wenn eine Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) gemäß § 2a WiEReG vorliegt. Im Unterschied zu der bis dahin geltenden Rechtslage besteht eine Meldeplicht ab diesem Zeitpunkt nicht nur bei Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnissen), die zu einem wirtschaftlichen Eigentum des Nominators (Treugebers) führen, sondern auch bei Nominee-Vereinbarungen, die…
…hinaus sind im Rahmen der langfristigen Budgetprognose für einen Zeitraum von mindestens 30 Finanzjahren (§ 15 Abs. 2 BHG 2013) die entsprechenden langfristigen Auswirkungen der Maßnahmen auf die öffentlichen Finanzen und deren Tragfähigkeit zu berücksichtigen. Die Bestimmungen dieses Erlasses ergänzen die geltende Rechtslage des Bundeshaushaltsgesetzes 2013…
…Achtung, die entsprechende Änderung der ANB-Verordnung war bei Redaktionsschluss der KfzBStR 2021 noch nicht veröffentlicht) auf eine Zulassungsbesitzgemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt zugelassen ist und ob die Steuerbefreiung schon für ein anderes Kraftfahrzeug in Anspruch genommen wird. Rz 296: Ergibt die Prüfung der Zulassungsstelle, dass…
…2. Rechtslage ab 30. Oktober 2019 bis 30. Juni 2021 Rz 239: Seit dem 30. Oktober 2019 (BGBl. I Nr. 103/2019) werden Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, gemäß § 3 Z 5 NoVAG 1991 von der Normverbrauchsabgabe befreit, sofern…
…2021, Ro 2020/16/0036). WerdenWird bei einem normverbrauchsabgabebefreiten Kraftfahrzeug vom Fahrzeughalterder begünstigte Verwendungszweck aufgegeben und das Kraftfahrzeug für andere nicht begünstigte Zwecke mehrmals nacheinander gewechseltverwendet, wird der Tatbestand der Änderung der begünstigten Nutzung nach § 1 Z 4 NoVAG 1991 erfüllt (siehe Rz 453). Bei…
…werden kann, weil der Arbeitgeber des überlassenen Dienstnehmers im Tätigkeitsstaat ansässig ist. (2)Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich ausschließlich auf die Arbeitgebereigenschaft im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen und bewirkt keine Änderung der Arbeitgebereigenschaft auf der Ebene des innerstaatlichen Steuerrechts (LStR 2002 Rz 923). Das Erkenntnis…
…folgenden Kriterien aufweist: zwei Räder und eine der genannten Antriebsformen und Motor mit Innenverbrennung Motor mit Innenverbrennung Selbstzündungsmotor (CI) Fremdzündungsmotor (PI) Motor mit Außenverbrennung, Turbinenmotor oder Kreiskolbenmotor Elektromotor Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeug, bei dem eine der genannten Antriebskonfigurationen mit (einer) anderen kombiniert wird Motor mit Außenverbrennung…
…für die anzuwendende Rechtslage) Zulassung in Österreich: 20. Juli 2021 (maßgeblich für die Aliquotierung des CO2-Malus und des Abzugspostens, siehe Rz 934930 ff) Kaufpreis (netto) 10.000 Euro, CO2-Wert 300 g/km, kW 145 Wahlmöglichkeit wird ausgeübt; Berechnung Steuersatz:der Normverbrauchsabgabe anhand des…
…in das Inland gebracht wurde und im übrigen Unionsgebiet zugelassen war, ist die Steuer nach jener Rechtslage zu bemessen, die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Kraftfahrzeuges im übrigen Unionsgebiet im Inland anzuwenden gewesen wäre. Dabei ist für die Bonus-Malus-Berechnung und den Abzugsbetrag…
…I Nr. 108/2022 (Rechtslage seit 1. Jänner 2023), wurde die Befreiungsbestimmung in § 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992 inhaltlich an § 3 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 angeglichen, wonach Kraftfahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, die auf…
…Beweismittel dem anderen vorgezogen hat (vgl. zB VwGH 26.11.2003, 98/13/0173). Hiefür reicht der bloße Hinweis auf den Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 167 BAO) nicht (VwGH 30.8.1995, 94/16/0290). Weiters sind die für die Beurteilung strittiger Rechtsfragen maßgeblichen Überlegungen…
…wurde, handelt es sich nicht um ein unmittelbar folgendes Rechtsgeschäft, weshalb die Vergütung nach § 6 Abs. 9 NoVAG 1991 nicht angewendet werden kann. Rz 946944: Wird bei einem Vorführkraftfahrzeug die vorgesehene Frist (siehe Rz 429) überschritten, wird der Tatbestand der Änderung der begünstigten Nutzung nach …
…4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern Rz 328: Werden in der Betriebsstätte körperliche Wirtschaftsgüter des Stammhauses genutzt, ohne dass sie der Betriebsstätte als fiktiver wirtschaftlicher Eigentümerin zuzurechnen sind, dann ist die Betriebsstätte - nach der geltenden Rechtslage - nicht mit einer fiktiven fremdüblichen Miete zu belasten (EAS 3251). Wohl…
…2024 wird der CO2-Abzugsbetrag laufend gesenkt. Siehe dazu Rz 925. Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e sind seit 1. September 2022, aufgrund der Änderung durch BGBl. I Nr. 108/2022, vom Anwendungsbereich des NoVAG 1991 ausgenommen (siehe Rz 512). Rz 901: Übersteigt der CO2…
…Änderung Abzugsposten und Umweltbonus -Rechtslage 1. März 2014 bis 31. Dezember 2014 Rz 979: Der Abzugsposten (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991) beträgt vom 1. März 2014 bis zum 31. Dezember 2014: für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor 350 Euro, für Kraftfahrzeuge mit anderen Kraftstoffarten 450 Euro. Eine…