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GMSR

Richtlinien zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz

Fassung 1 — geltend ist 229 AbschnitteStammnr. 72583

Fassungen

Inhalt der Fassung 1

Reihenfolge nach dem Inhaltsverzeichnis der Fassung. Ein Abschnitt, der sich über mehrere Fassungen nicht geändert hat, ist nur einmal gespeichert · frühester Abschnitt gilt ab 12.12.2016.