Findok · Richtlinien
GMSR
Einleitung
überholte Fassung (bis 18.04.2020)RichtlinieBMF-010221/0820-VI/8/2016gilt ab 12.12.2016
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 12.12.2016 bis 18.04.2020.
Wortlaut laut Findok
Die Richtlinien zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSR) stellen gemeinsam mit den Quellen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zum gemeinsamen Meldestandard ("Common Reporting Standard", CRS), insbesondere dem Kommentar zum gemeinsamen Meldestandard (im Folgenden "CRS-Kommentar"), einen Auslegungsbehelf zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, BGBl. I Nr. 116/2015 idF BGBl. I Nr. 163/2015 und BGBl. I Nr. 77/2016, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird (zu den Quellen der OECD siehe http://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/).
Die GMSR sind als Zusammenfassung des geltenden Rechts zum gemeinsamen Meldestandard und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien zu unterbleiben.
Rechtsauskünfte in Einzelfällen des Bundesministeriums für Finanzen sind - sofern sie den GMSR nicht widersprechen - weiterhin zu beachten.
Bundesministerium für Finanzen, 12. Dezember 2016
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0820-VI/8/2016
- Amtl. Veröffentlichung
- AV Nr. 209/2016
- Stammnummer
- 72583
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 2)
- Gültig
- 12.12.2016 bis 18.04.2020
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF