RIS AI

Findok · Richtlinien

GMSR

Einleitung

überholte Fassung (bis 18.04.2020)RichtlinieBMF-010221/0820-VI/8/2016gilt ab 12.12.2016

Inhaltsverzeichnis der GMSR

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 12.12.2016 bis 18.04.2020.

Wortlaut laut Findok

Die Richtlinien zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSR) stellen gemeinsam mit den Quellen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zum gemeinsamen Meldestandard ("Common Reporting Standard", CRS), insbesondere dem Kommentar zum gemeinsamen Meldestandard (im Folgenden "CRS-Kommentar"), einen Auslegungsbehelf zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, BGBl. I Nr. 116/2015 idF BGBl. I Nr. 163/2015 und BGBl. I Nr. 77/2016, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird (zu den Quellen der OECD siehe http://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/). Die GMSR sind als Zusammenfassung des geltenden Rechts zum gemeinsamen Meldestandard und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien zu unterbleiben. Rechtsauskünfte in Einzelfällen des Bundesministeriums für Finanzen sind - sofern sie den GMSR nicht widersprechen - weiterhin zu beachten.   Bundesministerium für Finanzen, 12. Dezember 2016

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010221/0820-VI/8/2016
Amtl. Veröffentlichung
AV Nr. 209/2016
Stammnummer
72583
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 2)
Gültig
12.12.2016 bis 18.04.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF