Findok · Richtlinien
AH-2616
Arbeitsrichtlinie Iran-Embargo
Fassung 1 — geltend ist 1914 AbschnitteStammnr. 71374
Fassungen
Inhalt der Fassung 1
- Einleitung
- 1. Rechtsgrundlage
- 2A. Ausfuhr von Waren aus der Liste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer
- 2B. Ausfuhr von Gütern im Zusammenhang mit Wiederaufbereitung, Anreicherung, Schwerwasser und anderen Maßnahmen
- 2C. Ausfuhr von Gütern und Technologien aus der Liste des Trägertechnologie-Kontrollregimes
- 2D. Ausfuhr von Gütern/Ressourcen an benannte Personen
- 2E. Ausfuhr von zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen
- 2F. Ausfuhr von Software für die Verwendung in der Nuklear- und der militärischen Industrie
- 2G. Ausfuhr von Grafit und Metalle in Roh- oder Halbzeugform
- 3A. Einfuhr von Waren aus der Liste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer
- 3B. Einfuhr von Gütern im Zusammenhang mit Wiederaufbereitung, Anreicherung, Schwerwasser und anderen Maßnahmen
- 3I. Einfuhr von Gütern/Ressourcen an benannte Personen
- 4A. Durchfuhr von Waren aus der Liste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer
- 5. Vorabanmeldepflicht
Reihenfolge nach dem Inhaltsverzeichnis der Fassung. Ein Abschnitt, der sich über mehrere Fassungen nicht geändert hat, ist nur einmal gespeichert · frühester Abschnitt gilt ab 01.02.2016.