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Findok · Richtlinien

AH-2616

5. Vorabanmeldepflicht

überholte Fassung (bis 31.05.2016)RichtlinieBMF-010302/0010-IV/8/2016gilt ab 01.02.2016

Inhaltsverzeichnis der AH-2616

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.02.2016 bis 31.05.2016.

Wortlaut laut Findok

5. Vorabanmeldepflicht Gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 gilt für alle Güter, die aus dem Zollgebiet der Union in den Iran verbracht werden oder aus dem Iran in das Zollgebiet der Union verbracht werden, die Verpflichtung zur Übermittlung von Vorabinformationen nach den in ZK und ZK-DVO festgelegten Bestimmungen über summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldungen und Zollanmeldungen. Personen, die diese Informationen übermitteln, haben auch die nach der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 erforderlichen Genehmigungen vorzulegen. 6. Waffenembargo Gegenüber Iran gilt ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. Nähere Ausführungen zur Durchführung sind der Arbeitsrichtlinie AH-3210 zu entnehmen. 7. Strafbestimmungen 7.1. Geltungsumfang der Verordnung Gemäß Art. 49 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 und gemäß Art. 15 der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 gelten diese: im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums, an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen, für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union, für die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten oder eingetragenen juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, für juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen in Bezug auf Geschäfte, die ganz oder teilweise in der Union getätigt werden. 7.2. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen, und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130; im Besonderen AH-1130 Abschnitt 3.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0010-IV/8/2016
Stammnummer
71374
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 19)
Gültig
01.02.2016 bis 31.05.2016
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF