Findok · Richtlinien
VB-0500
Arbeitsrichtlinie Kulturgut
Fassung 3 — geltend ist 1822 AbschnitteStammnr. 27136
Fassungen
Inhalt der Fassung 3
- Einleitung
- 0. Einführung
- 0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr
- 1. Gegenstand
- 1.2. Kulturgut nach der Verordnung (EG) Nr. 116/2009
- 1.3. Kulturgut nach dem Denkmalschutzgesetz
- 1.3.2. Kulturgut, das unter Denkmalschutz steht
- 1.3.3. Kategorien von Kulturgütern, die auf Grund der Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes für die Ausfuhr keiner Bewilligung bedürfen
- 1.3.4. Archivalien
- 1.3.5. Sachliche Ausnahmen von den Beschränkungen
- 1.3.6. Persönliche Ausnahmen von den Beschränkungen
- 2. Art der Beschränkungen
- 2.2. Beschränkungen für Kulturgut nach dem Denkmalschutzgesetz
- 3. Verfahren
- 3.1.2. Normale Genehmigung
- 3.1.3. Spezifische offene Genehmigung
- 3.1.4. Allgemeine offene Genehmigung
- 3.2. Ausfuhr von Kulturgut nach dem Denkmalschutzgesetz
- 3.3. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
- 4. Strafbestimmungen
- Anlage 1
- Anlage 2
Reihenfolge nach dem Inhaltsverzeichnis der Fassung. Ein Abschnitt, der sich über mehrere Fassungen nicht geändert hat, ist nur einmal gespeichert · frühester Abschnitt gilt ab 01.03.2007.