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Findok · Richtlinien

VB-0500

1.3.2. Kulturgut, das unter Denkmalschutz steht

geltende FassungRichtlinie2025-0.522.292gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0500

Wortlaut laut Findok

1.3.2. Kulturgut, das unter Denkmalschutz steht (1) Als Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens gelten bereits alle Maßnahmen des Bundesdenkmalamtes, die der Ermittlung des Eigentümers dienen. (2) Im Fall von Archivalien erfolgt das Unterschutzstellungsverfahren durch das Österreichische Staatsarchiv.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.522.292
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0045-IV/8/2007
Stammnummer
27136
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 (geltend: 18)
Gültig
01.03.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF