Findok · Richtlinien
VB-0500
1.3.2. Kulturgut, das unter Denkmalschutz steht
geltende FassungRichtlinie2025-0.522.292gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0500
Wortlaut laut Findok
1.3.2. Kulturgut, das unter Denkmalschutz steht
(1) Als Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens gelten bereits alle Maßnahmen des Bundesdenkmalamtes, die der Ermittlung des Eigentümers dienen.
(2) Im Fall von Archivalien erfolgt das Unterschutzstellungsverfahren durch das Österreichische Staatsarchiv.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.522.292
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0045-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27136
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 (geltend: 18)
- Gültig
- 01.03.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF