…pauschal ein Kostenersatz nach § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG im Ausmaß von 10% der im abgeschlossenen Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00 vorzuschreiben ist. 2. Zur Beschwerde der B-KG: Zur Erhebung einer Beschwerde gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren…
…tragenden Verfahrenskosten gründet sich auf § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG iVm § 185 Abs. 8 FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10% der im vorangegangenen Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00, festzusetzen ist. Zahlungsaufforderung: Die Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens…
…einem Monat zu verhängen ist. In Beachtung des Verböserungsverbotes war die Ersatzfreiheitsstrafe statt mit verbleibend etwa zwei Monaten ebenfalls auf ein Monat abzumildern. Die Verfahrenskosten gründen sich auf § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10 % der verhängten Geldstrafe…
…a FinStrG fallen dem Beschuldigten pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 100,00 zu Lasten; die Kosten eines allfälligen Strafvollzuges werden gegebenenfalls mit gesondertem Bescheid festgesetzt werden. II. Im Übrigen wird die Berufung des Beschuldigten als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Dem Finanzstrafakt ist folgender Sachverhalt zu…
…daher im Ergebnis auch die Beschwerde gegen diesen Bescheid spruchgemäß abzuweisen. 4. Zu den Kosten des Wiederaufnahmsverfahrens: Das Ausmaß der vom Wiederaufnahmswerber für diesen Fall zu tragenden Verfahrenskosten gründet sich auf § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG iVm § 185 Abs. 8 FinStrG, wonach pauschal…
…Tulln erließ am 29. Juli 2010 einen Bescheid über die Pfändung von € 170.227,59 zuzüglich € 1.704,93 Gebühren und Barauslagen an die Pensionsversicherungsanstalt. Gegen die im Bescheid enthaltene Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen richtet sich die Berufung des Bw. vom 27…
…von S 50,-- konnte aufgehoben werden, da laut Eingangsstempel des Verfassungsgerichtshofes diese Eingabe nur einfach und ohne Beilagen überreicht wurde. Im Berufungsverfahren gegen den Gebührenbescheid ist vom unabhängigen Finanzsenat nur zu prüfen, ob die Vorschreibung rechtmäßig erfolgte. Wirtschaftliche Gründe können in diesem Verfahren keine Berücksichtigung…
…a FinStrG zu leistenden pauschalen Verfahrenskosten betragen € 140,00; Kosten eines allfälligen Strafvollzuges würden mit gesondertem Bescheid vorgeschrieben werden. I.2. Das gegen ES unter der StrNr. 057/2006/00039-001 überdies wegen des Verdachtes, sie habe im Amtsbereich des Finanzamtes Klagenfurt als verantwortliche…
…des Verfahrens gem. § 303 Abs. 1 BAO ein. Zur Begründung verweist der Berufungswerber im Wesentlichen auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 23.9.2010, 2007/15/0206, auf Grund dessen neu hervorgekommen sei, dass in seinem Fall kein so genannter Pflichtveranlagungstatbestand vorlag, sodass er in…
…unter anderem darauf hin, dass das Pendlerpauschale bereits bei der laufenden Lohnverrechnung (Lohnzettel für Melk) berücksichtigt worden sei und ein nochmaliger Abzug im Rahmen der Veranlagung daher nicht möglich sei. Weiters sei die 12%ige Pauschale bei der selbständigen Tätigkeit gestrichen worden, da bei Tätigkeiten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 19. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. November 2024 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätze des Vollstreckungsverfahrens, St.-Nr.: ***1…
…Gebühren und Verkehrsteuern zu entrichten und den Originaleinzahlungsbeleg unter Angabe der Geschäftszahl dem Verwaltungsgerichtshof zu übermitteln. Am 11. April 2011 nahm der Verwaltungsgerichtshof einen amtlichen Befund auf. In der Folge wurden der Bw mit den im Spruch dieser Berufungsentscheidung angeführten Bescheiden 1. die Gebühr gemäß …
…1 GebG zusätzlich eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50% der verkürzten Gebühr zu erheben. Damit war die Berufung auch hinsichtlich der Gebührenerhöhung abzuweisen. Eine "öffentliche Verhandlung" hat nur unter bestimmten Voraussetzungen stattzufinden, die im gegenständlichen Fall jedoch nicht gegeben sind. Aus all diesen Gründen war…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom 21.05.2012 betreffend Wiederaufnahme des…
…Gebühren und Verkehrsteuern zu entrichten und den Originaleinzahlungsbeleg unter Angabe der Geschäftszahl dem Verwaltungsgerichtshof zu übermitteln. Am 11. April 2011 nahm der Verwaltungsgerichtshof einen amtlichen Befund auf. In der Folge wurden der Bw mit den im Spruch dieser Berufungsentscheidung angeführten Bescheiden 1. die Gebühr gemäß …
…000,00 und jeweils gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit derselben eine Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen verhängt worden ist. Zusätzlich wurde den Beschuldigten auch ein pauschaler Kostenbeitrag zu den Verfahrenskosten in Höhe von € 500,00 auferlegt, welchen sie zur ungeteilten Hand schulden…
…verhängt werden. Auch werden A pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 180,00 gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG und allfällige Kosten eines Strafvollzuges auferlegt, welche gegebenenfalls mit gesondertem Bescheid der Finanzstrafbehörde festgesetzt werden würden. II. Im Übrigen wird die Beschwerde des Beschuldigten als…
…des außerordentlichen Milderungsrechtes nach § 21 Abs. 4] FinStrG eine Geldstrafe von € 20.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verhängt. Überdies wurden dem Beschuldigten pauschale Verfahrenskosten nach § 185 [Abs. 1 lit. a] FinStrG in Höhe…
…2 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 2.500,00 (in Worten: Euro zweittausendfünfhundert) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen verhängt werden. A hat auch pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 250,00 gemäß § 185 Abs…
…verhängt werden. H hat auch pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG in Höhe von € 500,00 und die Kosten eines allfälligen Strafvollzuges zu tragen, welche gegebenenfalls mittels gesondertem Bescheid festgesetzt werden würden. II. Im Übrigen wird die Berufung des Beschuldigten als…