…Zollvorschriften ausgeschlossen. In Abhängigkeit von einer solchen ordnungsgemäßen Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr kommt daher im Abgabenfestsetzungsverfahren die vom Bf. angestrebte zolltarifarische Begünstigung nicht mehr in Betracht. Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Hinweis: Die Entscheidung über den der Berufung vom 28. April…
…b. , in welcher das Zollamt wiederholend seiner Entscheidung den im angefochtenen Bescheid als erwiesen angenommenen Sachverhalt der vorschriftswidrigen Verbringung der eingangsabgabepflichtigen Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union zu Grunde legte und begründend Befreiungsbestimmungen des Art. 212a ZK (für eine zolltarifarische Begünstigung), Art. 12 bis…
…II Nr. 193/2002, ist Voraussetzung für die Anerkennung eines Fahrzeuges als Pritschenwagen ua. die zolltarifarische Einstufung des Fahrzeuges als Lastkraftwagen. Nach § 2 NoVAG erfolgt die Abgrenzung der Fahrzeuge nach Zolltarifpositionen; Lastkraftwagen sind von der Normverbrauchsabgabe nicht erfasst. Mit Mitteilung der EU-Kommission vom 31…
…1. Antrag und Zollanmeldung Die Zollanmeldung kann durch andere Formen der Willensäußerung erfolgen (Art. 141 UZK-DA). Diese Zollanmeldungen werden auch für Waren abgegeben, für die die Begünstigung des Nebenwegverkehrs zulässig ist durch mündliche Zollanmeldung (siehe dazu Art§ 21 Abs. 1 lit. a ZollR-DG)…
…die einzelnen Teilsendungen entfallende Abgabenbetrag ist jeweils in voller Höhe vorzuschreiben. Die Erhebung der Zollschuld (Art. 77 bis 100 UZK) wird durch diese Dienstanweisung nicht berührt. Für die Anwendung der zolltarifarischen Bestimmungen ist grundsätzlich für jede einzelne Teilsendung der Zeitpunkt gemäß Art. 172 UZK maßgebend…
…von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen erforderlichen Voraussetzungen angeführt. Der Nachweis, ob diese Voraussetzungen für ein bestimmtes Fahrzeug erfüllt sind, wäre grundsätzlich vom Steuerpflichtigen, der die steuerlichen Begünstigungen in Anspruch nehmen möchte (Vorsteuerabzug, keine verlängerte Afa-Nutzungsdauer, keine Angemessenheitsprüfung), zu erbringen. Im Interesse der Rechtssicherheit und einer…
…Warennummer 9705 als maßgeblich erachteten Kriterien seien nicht erfüllt worden. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 9. August 2004. Über die Beschwerde wurde erwogen: Der Zoll für Waren, die nach näherer Anordnung der zolltarifarischen Bestimmungen einem Wertzoll unterliegen, wird gemäß § 2 Abs…
…und Beifahrer ausgestattet sein. Weiters muss der Laderaum seitlich verblecht sein. Ebenfalls muss das Fahrzeug kraftfahrtrechtlich und zolltarifarisch als Lastkraftwagen einzustufen sein. Laut Zulassung handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Personenkraftwagen. Ebenfalls verfügt dieses Kfz laut Zulassung um fünf Sitzplätze. Laut Kaufvertrag befindet…
…unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die mit Sacheinlagevertrag vom 18.9.2006 rückwirkend zum 31.12.2005 unter Inanspruchnahme der abgabenrechtlichen Begünstigungen des Art III UmgrStG gegründet worden ist. Dabei wurden die Anteile der T.Z. KG in…
…hat die belangte Behörde diesbezügliche Nachforschungen während des Prüfungsverfahren auch nicht in Erwägung gezogen. Zum anderen liegt nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes keinesfalls ein Missbrauch vor, wenn eine abgabenrechtliche Begünstigung auf einem Weg erreicht wird, der vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist (VwGH 11.6.1983…
…Diese Mindestladeraumlänge darf durch eine schräge Heckklappe nicht sehr erheblich eingeschränkt werden. Bei den seitlichen Laderaumtüren muss die Fensterhebemechanik unbenützbar gemacht worden sein. 8. Das Fahrzeug muss kraftfahrrechtlich und zolltarifarisch als Lastkraftwagen (Kraftfahrzeug für die Warenbeförderung) einzustufen sein. 9. Für Geländefahrzeuge, die keine Fußmulde aufweisen…
…Gemäß § 5 ZollR-DG hat derjenige, der im Verfahren der Zollbehörden eine abgabenrechtliche Begünstigung oder eine Verfahrenserleichterung in Anspruch nehmen will oder einen Wegfall der Folgen einer Zollzuwiderhandlung anstrebt, dies geltend zu machen und das Vorliegen der hiefür maßgebenden Voraussetzungen der Zollbehörde nachzuweisen. Wenn der…
11.8. Waren für andere ausländische Dienststellen in Österreich (330) 11.8.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Baubedarf, Betriebsmittel und sonstiger Dienstbedarf (siehe Abschnitt 0.2.6., Kurznummer 9930 1600), und die für die inländischen Anschlussstrecken, Anschlussstationen und den Betriebsdienst ausländischer öffentlicher Verkehrsunternehmen bestimmt sind (§ 90…
7.2. Betroffene Abgaben Neben allen Arten von Zöllen fallen beispielsweise auch Antidumpingabgaben unter das Verbot der Zollrückvergütung. Der Unionskodex kennt folgende Einrichtungen, die ausdrücklich oder in ihrer Wirkung eine Zollrückvergütung ermöglichen: aktive Veredelung (siehe ZK-2560) Zolllager (siehe ZK-2370) Äußere Umschließungen, auch wenn…
10.7. Andere völkerrechtliche Befreiungen (399) 10.7.1. Waren- und Personenkreis Abgabenbefreiungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr sind in zahlreichen völkerrechtlichen Vereinbarungen im Sinne von Art. 128 Abs. 1 Buchstabe e und f ZBefrVO und gegebenenfalls auch Art. 128 Abs. 2 ZBefrVO enthalten. Diese Befreiungen erstrecken…
…diese Staaten tätigen gemäß § 48 BAO durch Antragstellung im Bundesministerium für Finanzen eine Umsatzsteuerentlastung erwirken. Die Anträge stellen gebührenpflichtige Eingaben dar (S 120,- sowie zumeist S 30,- je Beilage). Begünstigungsfähig sind sowohl Sachspenden, die umsatzsteuerlich als Eigenverbrauch zu werten sind, als auch entgeltliche Lieferungen an…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-2030 (Außertarifliche Befreiungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
3.6.2. Zusatzzoll Zucker und Zusatzzoll Mehl (ZZ und ZM) Für bestimmte Waren (NA I-Waren) wird ein Zusatzzoll, entweder ein Zusatzzoll Zucker (ZZ) oder ein Zusatzzoll Mehl (ZM), eingehoben. Dieser Zusatzzoll ist im TARIC ersichtlich und als Betrag pro 100 kg Eigengewicht festgesetzt…
3.6. Agrarteilbeträge und Zusatzzölle 3.6.1. Agrarteilbetrag (TB) (1) Für bestimmte Waren (NA I-Waren) wird zusätzlich zu einem Wertzoll ein Agrarteilbetrag (TB) eingehoben. Dieser Agrarteilbetrag kann entweder bereits als Betrag pro 100 kg Eigengewicht festgesetzt sein oder er ist über die Meursing…
…kann unter bestimmten Voraussetzungen die betreffende EU-RL unmittelbar anzuwenden sein. Die Regelung der Verfahrensvorschriften zur Gewährung der Begünstigungen obliegt den MS, die dabei auch auf die Verhinderung von Missbrauch zu achten haben. Die EU-rechtlichen Vorgaben betreffend Steuerbefreiungen wurden in den VSt-Ges und…