Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des K.-H.T. , S., K. 13, vertreten durch RA Mag. German Bertsch, Rechtsanwalt, 6800 Feldkirch, Saalbaugasse 2, vom 10. Dezember 2003 gegen den Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 13. November 2003 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm…
…was gegenständlich jedoch nicht der Fall sei. Weiter müsse eine adäquate Begrenzung des Haftungsumfangs gegeben sein und die Behörde hätte durch eine dementsprechende verfassungskonforme Ausübung des ihr eingeräumten Ermessens auf die Erlassung des Bescheids verzichten und derart verfassungskonform handeln können. Aus der Judikatur ergebe sich…
…Zinsenanteile und ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Argumentation Schönsteins in diesem Zusammenhang, dass in den Gesetzesmaterialien bei der Einführung der Kapitalertragsteuer hinsichtlich der Abgrenzung zeitlicher Natur bei Forderungswertpapieren auf die Grundsätze der Zinsertragsteuerrichtlinien verwiesen werde, (diese enthalten dieselbe Formel wie nun die KESt-Richtlinien - nämlich…
…Zinsenanteile und ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Argumentation Schönsteins in diesem Zusammenhang, dass in den Gesetzesmaterialien bei der Einführung der Kapitalertragsteuer hinsichtlich der Abgrenzung zeitlicher Natur bei Forderungswertpapieren auf die Grundsätze der Zinsertragsteuerrichtlinien verwiesen werde, (diese enthalten dieselbe Formel wie nun die KESt-Richtlinien - nämlich…
…Zinsenanteile und ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Argumentation Schönsteins in diesem Zusammenhang, dass in den Gesetzesmaterialien bei der Einführung der Kapitalertragsteuer hinsichtlich der Abgrenzung zeitlicher Natur bei Forderungswertpapieren auf die Grundsätze der Zinsertragsteuerrichtlinien verwiesen werde, (diese enthalten dieselbe Formel wie nun die KESt-Richtlinien - nämlich…
…Zinsenanteile und ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Argumentation Schönsteins in diesem Zusammenhang, dass in den Gesetzesmaterialien bei der Einführung der Kapitalertragsteuer hinsichtlich der Abgrenzung zeitlicher Natur bei Forderungswertpapieren auf die Grundsätze der Zinsertragsteuerrichtlinien verwiesen werde, (diese enthalten dieselbe Formel wie nun die KESt-Richtlinien - nämlich…
…zu kümmern, ob diese Verpflichtungen auch erfüllt werden, liegt eine schuldhafte Pflichtverletzung vor (zB VwGH 26.6.2000, 95/17/0612). Kontrollen haben in solchen zeitlichen Abständen zu erfolgen, die es ausschließen, dass dem Vertreter Steuerrückstände verborgen bleiben (zB VwGH 26.5.1998, 97/14…
…Der Gesetzgeber verlange für die Haftungsinanspruchnahme jedoch nicht, dass ein zeitlicher Konnex zwischen der Erteilung der Erlaubnis durch den Verfügungsberechtigen und der tatsächlichen Durchführungen der Ausspielungen vorliegen müsse. Weder aus der Formulierung noch aus der von Gesetzgeber verfolgten Intention könne aus der gegenständlichen Haftungsregelung abgeleitet…
…gegenüber nicht gegeben. Ich verweise nochmals darauf das ich für den Bereich Finanz und Abführung der Finanzamtsverbindlichkeiten nicht zuständig war. Es gab eine strikte Trennung zwischen den Vorstandstätigkeiten für den Bereich des Rechnungswesens inklusive Finanzabführung der Finanzamtsverbindlichkeiten waren in zeitlicher Abfolge die Herren Dr. ***3***, *…
…99). Selbst dann, wenn eine Haftung dem Grund nach sachlich gerechtfertigt sei, müsse daher eine adäquate Begrenzung des Haftungsumfanges bestehen. Vor diesem Hintergrund sei es nicht als verhältnismäßig - und daher mit dem Gleichheitsgrundsatz als unvereinbar - anzusehen, wenn eine Bank dann zur Haftung herangezogen werde, wenn…
…99). Selbst dann, wenn eine Haftung dem Grund nach sachlich gerechtfertigt sei, müsse daher eine adäquate Begrenzung des Haftungsumfanges bestehen. Vor diesem Hintergrund sei es nicht als verhältnismäßig - und daher mit dem Gleichheitsgrundsatz als unvereinbar - anzusehen, wenn eine Bank dann zur Haftung herangezogen werde, wenn…
…der wirtschaftlich getreuen Abbildung der auf die einzelnen Zeiträume entfallenden Zinsenanteile und ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Argumentation Schönsteins in diesem Zusammenhang, dass in den Gesetzesmaterialien bei der Einführung der Kapitalertragsteuer hinsichtlich der Abgrenzung zeitlicher Natur bei Forderungswertpapieren auf die Grundsätze der Zinsertragsteuerrichtlinien verwiesen werde…
…Zinsenanteile und ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Argumentation Schönsteins in diesem Zusammenhang, dass in den Gesetzesmaterialien bei der Einführung der Kapitalertragsteuer hinsichtlich der Abgrenzung zeitlicher Natur bei Forderungswertpapieren auf die Grundsätze der Zinsertragsteuerrichtlinien verwiesen werde, (diese enthalten dieselbe Formel wie nun die KESt-Richtlinien - nämlich…
…der wirtschaftlich getreuen Abbildung der auf die einzelnen Zeiträume entfallenden Zinsenanteile und ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Argumentation Schönsteins in diesem Zusammenhang, dass in den Gesetzesmaterialien bei der Einführung der Kapitalertragsteuer hinsichtlich der Abgrenzung zeitlicher Natur bei Forderungswertpapieren auf die Grundsätze der Zinsertragsteuerrichtlinien verwiesen werde…
…Zinsenanteile und ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Argumentation Schönsteins in diesem Zusammenhang, dass in den Gesetzesmaterialien bei der Einführung der Kapitalertragsteuer hinsichtlich der Abgrenzung zeitlicher Natur bei Forderungswertpapieren auf die Grundsätze der Zinsertragsteuerrichtlinien verwiesen werde, (diese enthalten dieselbe Formel wie nun die KESt-Richtlinien - nämlich…
…Zinsenanteile und ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Argumentation Schönsteins in diesem Zusammenhang, dass in den Gesetzesmaterialien bei der Einführung der Kapitalertragsteuer hinsichtlich der Abgrenzung zeitlicher Natur bei Forderungswertpapieren auf die Grundsätze der Zinsertragsteuerrichtlinien verwiesen werde, (diese enthalten dieselbe Formel wie nun die KESt-Richtlinien - nämlich…
…allenfalls in einer diesbezüglichen Beschwerdeentscheidung wären die zusammengefasst festgesetzten Selbstbemessungsabgaben monatsweise aufzugliedern, wenn dies für die Abgrenzung des zeitlichen Haftungsumfanges erforderlich wäre. Da die Nachforderungen für das Jahr 2009 aber nach der Mitteilung des Prüfers an das Team Abgabensicherung vom 19.1.2010 nur die…
…20 ende, die Aussagen des obiter dictums des VwGH, die an diesen Satz anschließen, ebenfalls maßgeblich seien, nämlich dass "dem Grunde nach eine adäquate Begrenzung des Haftungsumfanges gegeben sein muss, entscheidend ist, ob es dem Haftenden möglich ist, den Umfang der Haftung abzuschätzen, entscheidend ist…
…rechnerisch darzustellen, deren Entrichtung zu den im Haftungszeitraum gelegenen Fälligkeitszeitpunkten der einzelnen Abgabenschuldigkeiten in Gegenüberstellung mit den im zeitlichen Nahbereich fällig gewordenen sonstigen Verbindlichkeiten und unter Berücksichtigung der Zug um Zug Geschäfte der Gesellschaft dem Gebot der Gleichbehandlung aller Forderungen jeweils entsprochen hätte. Ein Hinweis…
…der DB 08/14, 09/14 sowie der DZ 08/14 und 09/14 im Haftungsumfang von EUR 24.872,10 bescheidmäßig festgesetzt wurden und somit nach § 248 BAO bekämpfbar wäre. Nach nunmehr ständiger Judikatur des VwGH zu GZ 98/13/0115 vom 04.11…