…dar. Dieselben Überlegungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH und der Verwaltungspraxis auch auf regelmäßige Fahrtätigkeiten innerhalb eines lokal eingegrenzten Bereiches (z.B. Patrouillentätigkeit im Wirkungsbereich eines Gendarmeriepostens, Fahrten für ein Bezirksauslieferungslager) oder bei Fahrtätigkeiten auf nahezu gleichbleibenden Routen (wiederkehrendes Anfahren derselben Zielorte) anzuwenden…
…ausgegangen, dass auch bei Reisen, die in regelmäßiger Fahrtätigkeit innerhalb eines lokal eingegrenzten Bereiches oder bei Fahrten auf nahezu gleich bleibenden Routen (wiederkehrendes Anfahren derselben Zielorte) von mehr als 25 km um den Dienstort stattfinden würden, jenes Maß an Vertrautheit über die Verpflegungsmöglichkeiten begründet würde…
…Dies sei unter anderem dann der Fall, wenn die Fahrtätigkeit auf (nahezu) gleich bleibenden Routen, z.B. Zustelldienste, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren würden, erfolge. Für eine verlässliche Beurteilung, ob im vorliegenden Fall Fahrtätigkeit vorliege oder nicht, sei der Bw. mit Vorhalt aufgefordert worden…
…weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit unter anderem dann, wenn die Fahrtätigkeit auf (nahezu) gleichbleibenden Routen ähnlich einem Linienverkehr erfolgt (zB Zustelldienst, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte/-gebiete angefahren werden). Werde bei Fahrtätigkeit ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stünden Tagesgelder nur für die jeweilige Anfangsphase von…
…Ort (politische Gemeinde), sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet bzw. eine Reiseroute mit wiederkehrend denselben Zielorten sein. Die Tätigkeit in einem mehrere Orte umfassenden Gebiet bzw. das wiederkehrende Anfahren derselben Zielorte, führt zu einer Vertrautheit mit den örtlichen Gegebenheiten, sodass ein Verpflegungsmehraufwand im Sinne…
…das wiederkehrende Anfahren derselben Zielorte, führt zu einer Vertrautheit mit den örtlichen Gegebenheiten, sodass ein Verpflegungsmehraufwand im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9. EStG 1988 nicht gegeben ist;. Im gegenständlichen Fall ist davon auszugehen, dass dem Bf an den von ihm immer wiederkehrend angefahrenen…
…wie zB bei regelmäßig wiederkehrenden Aufenthalten an einem Ort (VwGH 29.10.2003, 2003/13/0033; vgl. VwGH vom 2.8.1995, 93/13/0099). In Bezug auf die Jahre 2007, 2008 und 2009 stünde für eine Reise zu einem Zielort kein Ansatz eines Verpflegungskostenmehraufwandes…
…regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich ähnlich einer Patrouillentätigkeit ausgeführt wird, oder wenn die Fahrtätigkeit auf (nahezu) gleich bleibenden Routen ähnlich einem Linienverkehr erfolgt (zB Zustelldienst, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren werden). Bei großen Baustoffhändlern werden ua. die täglichen Routen, die einmal ins Mühlviertel…
…Einkommensteuerbescheid 1997 vom 19.9.2002 und wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 23.10.2002 und Bescheidbegründung vom 23.10.2002 beantwortet. Jedoch fanden Reisen an die Zielorte Frankenfels und Schwarzenbach wieder keine Berücksichtigung. Da diese Fahrten nach Frankenfels und Schwarzenbach wiederkehrend aber nicht regelmäßig sind…
…Bereich (zB ständige Fahrten für ein Bezirksauslieferungslager) ähnlich einer Patrouillentätigkeit ausgeübt wird, oder auf (nahezu) gleich bleibenden Routen ähnlich einem Linienverkehr erfolgt (zB Zustelldienst, bei dem wiederkehrend die selben Zielorte angefahren werden), bzw. wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen…
…eindeutig sein Einsatzgebiet (Zielgebiet) darstellt. Innerhalb dieses Einsatzgebietes sind wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren worden. Viele der angeführten Fahrten haben laut Aufzeichnungen 3 Stunden nicht überschritten bzw. sind viele der angeführten Zielorte weniger als 25 km vom Betriebsstandort entfernt. Den diesbezüglichen Vorhalt vom 5.6.2009…
…sind, wie einem an ein- und demselben Ort tätigen Arbeitnehmer. Das Fahrtenbuch des Bw. belege, dass die meisten seiner beruflichen Fahrten innerhalb des Wirtschaftraumes entlang der Südbahnstrecke zwischen Wr. Neustadt und Wien stattgefunden hätten. Dieses Gebiet stelle ein wiederkehrend bereistes Einsatzgebiet dar, wodurch der Bw…
…Fahrzeugen die beruflichen Fahrten durchgeführt worden sind, welche Kosten für Nächtigung anfielen, um die Postleitzahlen der Zielorte der Dienstreisen. In seinem Antwortschreiben gab der Berufungswerber die Postleitzahlen bestimmter Orte bekannt, weiters dass die Fahrten mittels Dienstauto durchgeführt worden seien. Die Entfernung vom Ausgangspunkt sei den…
…einem Linienverkehr (zB. Zustelldienst, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren werden) erfolge. Kein Mittelpunkt der Tätigkeit bei einer Fahrtätigkeit liege für die ersten fünf Tage (Anfangsphase) vor, wenn der Steuerpflichtige erstmals oder zuletzt vor mehr als sechs Monaten diese Tätigkeit ausgeführt habe. Nach Ablauf der…
…einem Linienverkehr (zB. Zustelldienst, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren werden) erfolge. Kein Mittelpunkt der Tätigkeit bei einer Fahrtätigkeit liege für die ersten fünf Tage (Anfangsphase) vor, wenn der Steuerpflichtige erstmals oder zuletzt vor mehr als sechs Monaten diese Tätigkeit ausgeführt habe. Nach Ablauf der…
…von Fahrwegen (keine Schneeräumung im Winter, Umleitungen, Straßensperren usw.) die zu absolvierenden Sammelfahrten auf unterschiedlichsten Routen erfolgen müssten und demnach nicht einmal annähernd täglich wiederkehrend zu gleich bleibenden Uhrzeiten dieselben Orte angefahren würden, wie dies bei Linienfahrten üblich sei. Es werde in diesem Zusammenhang auch…
…weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet worden sei. Dies sei jedoch bei einem wiederkehrenden Einsatz nach 15 Tagen in einer Ortsgemeinde wie BM und BN der Fall gewesen, wodurch ab den 16 ten Tag keine steuerlich absetzbaren Mehrkosten anfallen würden. Folglich seien Reisen unter 25 km…
…sich nicht um "immer wiederkehrende" Tätigkeitsorte, sondern um "immer wieder wechselnde" Einsatzgebiete gehandelt habe, ist - abgesehen davon, dass die Zielorte größtenteils auch mehrfach angefahren wurden - darauf hinzuweisen, dass die belangte Behörde nicht davon ausgegangen ist, dass der Beschwerdeführer eine regelmäßig wiederkehrende Tätigkeit an verschiedenen Orten…
…Reise als auch den Ausgangs- und den Zielort anzeige; daraus sei ersichtlich, wie die Kilometeranzahl mit den jeweiligen Orten übereinstimme. Bezüglich der Diäten führte die Bw aus, dass diese laut Lohnsteuerrichtlinien 1999 grundsätzlich für 15 Tage abzugsfähig seien, wenn der Steuerpflichtige an einem Einsatzort wiederkehrend…
…Mittelpunkt der Tätigkeit, wenn die Fahrtätigkeit auf (nahezu) gleich bleibenden Routen ähnlich einem Linienverkehr erfolgt (zB Zustelldienst, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren werden). Bei einer auf Dauer angelegten Fahrtätigkeit kann die Berücksichtigung eines Verpflegungsmehraufwandes allerdings nicht allein mit der Begründung versagt werden, dass "im…