…diese Ermittlungen von der Abgabenbehörde erster Instanz (Berufungsbehörde der ersten Rechtsstufe) nachgeholt werden. In Ausübung des dem Unabhängigen Finanzsenat zustehenden freien Ermessens war die Beschwerde durch Aufhebung der im Gegenstand angefochtenen Berufungsvorentscheidung unter Zurückverweisung an die Abgabenbehörde erster Instanz zu erledigen. Diese weiteren wesentlichen Ermittlungen…
…62/SA, als unbegründet ab, und zwar im Wesentlichen unter Hinweis auf die sich aus §§ 8 Abs.1 Zi.4, 55 AStMG ergebende Rechtslage. Im vorliegenden Fall seien, wie die zollbehördlichen Ermittlungen ergeben hätten, zwei der drei dort normierten Voraussetzungen nicht erfüllt worden, dies mit…
…da das Bundesfinanzgericht angesichts des Umfanges der notwendigen Ermittlungen ebenfalls die Abgabenbehörde mit diesen Ermittlungen beauftragen müsste. Die Abgabenbehörde kann sich angesichts der sich aus durchzuführenden Ermittlungen eventuell ergebenden Fragen wesentlich unkomplizierter ein Bild über die Höhe des als verdeckte Ausschüttung in Betracht kommenden Betrages…
…184 Abs. 2 BAO insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen (Abs. 1) wesentlich sind. Gemäß § 184 Abs. 3 BAO ist ferner zu schätzen, wenn der…
…das substanzierte Vorbringen der BF im Beschwerdeverfahren, so scheint nach der Aktenlage gerade in diesem Fall die Gewährung des Parteiengehörs bereits in erster Instanz dringend geboten. Da nach der Aktenlage wesentliche Ermittlungen zu den entscheidenden Sachverhaltsfragen gänzlich fehlen, macht das BFG auch von der Möglichkeit…
…die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind, ist in erster Linie von der Abgabenbehörde wahrzunehmen. Da es im streitgegenständlichen Fall aufgrund des fragmentarischen Ermittlungsverfahrens der Abgabenbehörde dazu käme, dass erstmals vom Bundesfinanzgericht eine von…
…1 BAO, wurden doch offenbar wesentliche Ermittlungen unterlassen und ist die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes durch das Verwaltungsgericht selbst auch nicht im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden; dies aus folgenden Gründen: Die unvollständige Feststellung des - entscheidungswesentlichen - Sachverhalts ist auf Grund…
…und sind wesentliche Ermittlungen unterlassen worden. Da von der Abgabenbehörde notwendige Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anderer Bescheid hätte erlassen werden können, hat das Bundesfinanzgericht im Rahmen seines Ermessens beschlossen, die streitgegenständlichen Bescheide aufzuheben und die Sache zur Durchführung von weiteren Ermittlungen an…
…Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage nicht einheitlich beantwortet wird. Die Formalerledigung der Aufhebung und Zurückverweisung bei Unterlassung wesentlicher Ermittlungen hat grundsätzlich Eingang in die höchstgerichtliche Judikatur gefunden (vgl. zB…
…erhobenen Beschwerde vom 6. Februar 2020 wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Abgabenbehörde liege ein Gutachten über den Schätzwert des gegenständlichen Bauwerks vor. Gegenstand des Gutachtens sei die Ermittlung des steuerlichen Teilzeitwerts des Gebäudes in Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe im Jahr 2008 gewesen. Grund und Boden…
…nicht zumutbar ist, die Entscheidung über die Beschwerde durch das deutlich aufwendigere Ermittlungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht zu verzögern. Auch dem Umstand, dass durch eine wesentliche Verfahrensverlagerung zum Bundesfinanzgericht der Rechtsschutz und die Kontrollmechanismen eingeschränkt werden, kommt im Rahmen der Billigkeitserwägungen Bedeutung zu. Unzulässigkeit einer Revision…
…Zweckmäßig ist die Zurückverweisung im gegenständlichen Fall deshalb, weil zur Klärung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes noch wesentliche Ermittlungen notwendig sind, welche von der belangten Abgabenbehörde rascher und wirtschaftlicher erledigt werden können als vom Bundesfinanzgericht (so ist etwa der belangten Abgabenbehörde die elektronische - und damit rasche - Einsichtnahme…
…Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage nicht einheitlich beantwortet wird. Die Formalerledigung der Aufhebung und Zurückverweisung bei Unterlassung wesentlicher Ermittlungen hat grundsätzlich Eingang in die höchstgerichtliche Judikatur gefunden (vgl. zB…
…nicht zumutbar ist, die Entscheidung über die Beschwerde durch das deutlich aufwendigere Ermittlungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht noch weiter zu verzögern. Auch der Umstand, dass durch eine wesentliche Verfahrensverlagerung zum Bundesfinanzgericht der Rechtsschutz und die Kontrollmechanismen eingeschränkt werden, kommt im Rahmen der Billigkeitserwägungen Bedeutung zu. Begründung…
…nicht zumutbar ist, die Entscheidung über die Beschwerde durch das deutlich aufwendigere Ermittlungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht noch weiter zu verzögern. Auch der Umstand, dass durch eine wesentliche Verfahrensverlagerung zum Bundesfinanzgericht der Rechtsschutz und die Kontrollmechanismen eingeschränkt werden, kommt im Rahmen der Billigkeitserwägungen Bedeutung zu. Begründung…
…gelegt wurden. Eine nähere Begründung, die Aufschluss über die Ermittlung der geänderten Bezüge gegeben hätte, enthalten die Sachbescheide nicht. In der Berufung vom 30. Mai 2006 gegen diese Bescheide hat der Bw im Wesentlichen eingewendet, die Zahlen in den angefochtenen Bescheiden seinen unrichtig, diese Beträge…
…Bf. nicht zumutbar ist, die Entscheidung über die Beschwerde durch das deutlich aufwendigere Ermittlungsverfahren vor dem Verwaltungs-gericht zu verzögern. Auch der Umstand, dass durch eine wesentliche Verfahrensverlagerung zum Bundesfinanzgericht der Rechtsschutz und die Kontrollmechanismen eingeschränkt werden, kommt im Rahmen der Billigkeitserwägungen Bedeutung zu (vgl…
… 169 BAO) zu befragen, soweit das Ergebnis der Nachschau nicht eindeutig ist. Für eine Entscheidung im streitgegenständlichen Beschwerdefall fehlen demnach noch wesentliche Ermittlungen, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können. Die Feststellung des Sachverhaltes durch das Verwaltungsgericht selbst ist weder im…
…für die Schätzung von Bedeutung sind. Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen wesentlich sind (§ 184 Abs. 2 BAO). Zu schätzen ist ferner…
…des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes noch wesentliche Ermittlungen notwendig sind, welche von der Abgabenbehörde rascher und wirtschaftlicher erledigt werden können als vom Bundesfinanzgericht (das BFG verfügt zB über keinen eigenen Erhebungsapparat; zudem ist - siehe oben - nicht erkennbar, dass seitens des Finanzamtes auch nur ansatzweise Ermittlungen getätigt wurden)…